Steuerlexikon Bauabzugssteuer … Die Bauabzugssteuer ist eine Form der Besteuerung, die die illegale Beschäftigung im Baugewerbe eindämmen soll. Seit 01.01.2002 sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen verpflichtet 15 % des Rechnungsbetrages einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zwangsläufig erhält das die Bauleistungen ausführende Unternehmen vorerst 15 % weniger Entgelt für seine Bauleistung. Der Abzug ist nur vorzunehmen, wenn die Bauleistungen im Inland ausgeführt werden. Wird zum Beispiel eine Bauleistung …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Zuständiges Finanzamt … Die Bauabzugssteuer ist an das Finanzamt des Leistenden (Handwerker/Bauunternehmen) abzuführen. Ist der Bauausführende eine natürliche Person, so ist das Finanzamt für ihn zuständig in dessen Bezirk sich sein Wohnsitz befindet. Ist demgegenüber eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft bauausführend, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung bzw. der Sitz des Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland …Ansehen
Steuerlexikon Beförderungsleistung … Grenzüberschreitende Güterbeförderungen sind in einen steuerpflichtigen und einen nicht steuerpflichtigen Leistungsteil aufzuteilen. Nur der inländische Beförderungsanteil fällt unter das Umsatzsteuergesetz (UStG) und ist somit steuerbar (§ 3b Abs. 1 Satz 2 UStG). Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts sind Beförderungsleistungen wie folgt zu unterscheiden: die Beförderung wird ausschließlich im Inland durchgeführt (Ort der Leistung ist das Inland), die Beförderung wird ausschließlich im Ausland …Ansehen
Steuerlexikon Beherbergungsleistung … Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen, ist umsatzsteuerpflichtig. Aus einzelnen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ergeben sich jedoch Umsatzsteuerbefreiungen. So entfällt bei nachfolgenden Leistungen die Umsatzsteuerpflicht: Die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen durch Personen und Einrichtungen, wenn sie überwiegend Jugendlichen (alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres) für Erziehungs …Ansehen
Steuerlexikon Behinderte / Fahrtkosten … Beruflich veranlasste Fahrtkosten: Ein behinderter Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte die nachgewiesenen tatsächlichen Fahrtkosten oder alternativ 0,30 € je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen. Dieses Wahlrecht steht jedoch nur Behinderten zur Verfügung, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einen Grad der Behinderung zwischen 50 und unter 70 sowie zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit (Merkmal »G« oder »aG …Ansehen
Steuerlexikon Behinderte / Kraftfahrzeug … Schwerbehinderte Personen werden von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind. Schwerbehinderte mit erheblich beeinträchtigter Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Behindertenausweis-Merkzeichen: G) und Gehörlose müssen lediglich 50 % der Kfz-Steuer entrichten. Behinderte Fahrzeughalter müssen jedoch folgendes beachten: Sie dürfen mit dem Kfz keine Güter transportieren (außer Handgepäck), sie dürfen das Fahrzeug nicht zur entgeltlichen Beförderung von …Ansehen
Steuerlexikon Behinderte / Pauschbetrag … Anstelle der Steuerermäßigungen nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) können Menschen mit Behinderung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser sollte genutzt werden, wenn die Aufwendungen per Einzelnachweis geringer sind als der jeweilige Pauschbetrag. Welcher Pauschbetrag zum Ansatz kommt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Ab 2021 gelten höhere Pauschbeträge. Gegenüberstellung: Behinderten-Pauschbeträge bis 2020 und ab 2021 Pauschbeträge VZ 2020 Pauschbeträge ab VZ …Ansehen
Steuerlexikon Behinderte … Behinderten Personen werden im Steuerrecht zahlreiche Vergünstigungen eingeräumt, da sie nur vermindert leistungsfähig sind und ihre Behinderung in den meisten Fällen zusätzliche Kosten verursacht. Um Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, ist die amtliche Feststellung der Behinderung notwendig. Hierfür zuständig ist das Versorgungsamt am Wohnsitz des steuerpflichtigen Behinderten. Auf Antrag erfolgt dann die Feststellung der Behinderung sowie deren Schwere, der Nachweis bestimmter gesundheitlicher …Ansehen
Steuerlexikon Beigeordnete … Aufwandsentschädigungen an Beigeordnete sind: bei einer hauptamtlich tätigen Person steuerfrei, bei einer ehrenamtlich tätigen Person in Höhe von einem Drittel der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 200,– € monatlich steuerfrei. Bei haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen kann in der Regel ohne weitere Nachweise ein steuerlich anzuerkennender Aufwand von 200,– € monatlich angenommen werden. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG R 3.12 Abs. 3 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Beihilfe … Beihilfen sind gelegentliche oder einmalige Geld- oder Sachleistungen des Arbeitgebers, die er dem Arbeitnehmer zur Minderung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen zahlt. Beim Arbeitnehmer sind Beihilfen ab bestimmten Grenzwerten als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Beihilfen werden aber auch aus öffentlichen Kassen gezahlt, um Zwecke, die im öffentlichen Interesse stehen, zu fördern. Hierzu zählen: Erziehung, Ausbildung, Forschung, Wissenschaft und Kunst. Die aus öffentlichen Kassen …Ansehen