Steuerlexikon Berücksichtigung früherer Erwerbe … Erhält ein Begünstigter (Beschenkter, Erbe) innerhalb von 10 Jahren Vermögensvorteile von derselben Person, so sind diese Erwerbe zusammen zu rechnen und in der Summe der Besteuerung zu unterwerfen. Steuerfolgen ergeben sich, wenn der anzuwendende Freibetrag überschritten wird. Zu bewerten sind die Erwerbe mit ihrem Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Wurde vor dem 01.01.1996 Grundbesitz übertragen, sind die damals geltenden Einheitswerte unter Berücksichtigung der Zuschlagsregeln des Erbschaftsteuergesetzes …Ansehen
Steuerlexikon Berufsakademie … Das Studium an einer Berufsakademie erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Studenten einer Berufsakademie sind daher gleichzeitig Arbeitnehmer. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen, werden als Werbungskosten anerkannt. Die Berufsakademie ist für den Studenten keine regelmäßige Arbeitsstätte. Daher sind die Fahrtkosten zur Berufsakademie wie bei einer Dienstreise abzugsfähig. § 9 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Berufsgenossenschaft … Zahlt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beträge zur Berufsgenossenschaft, entstehen ihm Betriebsausgaben. Auch die Beiträge, die den Arbeitgeber selbst betreffen, sind Betriebsausgaben: Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls absichern, indem Sie eine Unfallversicherung bei einer Berufsgenossenschaft abschließen. Da sich der Versicherungsschutz nur auf Ihre selbstständige Tätigkeit erstreckt, können Sie Ihre Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen. …Ansehen
Steuerlexikon Berufskraftfahrer … Berufskraftfahrer üben eine Tätigkeit auf einem Fahrzeug und damit eine Fahrtätigkeit aus. Eine Fahrtätigkeit liegt auch bei Straßenbahnführern, Linienbusfahrern, Beton- und Kiesfahrern, Lokführern sowie dem Zugbegleitpersonal, Taxifahrern, Berufskraftfahrern und Beifahrern vor. Jede Fahrt ist steuerlich eine Auswärtstätigkeit. Absetzbar sind deshalb Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und nachgewiesene Übernachtungskosten. Der Arbeitgeber des Berufskraftfahrers kann den Verpflegungsmehraufwand …Ansehen
Steuerlexikon Berufskrankheiten … Steuerfrei sind Leistungen des Arbeitgebers zur Vermeidung von drohenden Berufskrankheiten oder zur Behebung bzw. Linderung von bereits eingetretenen Berufskrankheiten. Hierbei muss jedoch nachweisbar sein, dass die Leistungen an den Arbeitnehmer zur Vermeidung bzw. Linderung von Berufskrankheiten geeignet sind. Steuerlich anerkannt werden zum Beispiel folgende Leistungen des Arbeitgebers: Einrichtung eines Fitnessraumes Angebot von Laufkursen Angebot von Ernährungskursen Bekämpfung des Suchtmittelkonsums …Ansehen
Steuerlexikon Berufsschule … Entstehen einem Auszubildenden Fahrtkosten für den Besuch der Berufsschule, so kann der Arbeitgeber diese Kosten steuerfrei erstatten. Die Fahrten zur Berufsschule gelten als Auswärtstätigkeit. da es sich bei der Bildungsstätte um keine regelmäßige Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Willigt der Arbeitgeber nicht in eine Erstattung der Fahrtkosten ein, kann der Auszubildende entstandene Fahrtkosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Hierfür kann …Ansehen
Steuerlexikon Berufssportler … Berufssportler erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie als Individualsportler (z.B. Tennisspieler) tätig sind. Demgegenüber erzielt ein Mannschaftssportler in den meisten Fällen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Hierfür muss ein Anstellungsverhältnis zum Beispiel mit einem Verein vorliegen. Zu den Mannschaftssportlern gehören unter anderem Fußballer, Volleyballer oder Handballer. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind auch Werbeeinnahmen, die direkt an den Sportler gezahlt werden. § …Ansehen
Steuerlexikon Berufsunfähigkeitsrente … Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine abgekürzte Leibrente. Sie wird zeitlich begrenzt gewährt oder endet mit dem Tod des Anspruchsberechtigten. Der Besteuerung unterliegt nur der Ertragsanteil der Rente. Dieser Ertragsanteil verringert sich mit steigendem Lebensalter. § 22 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Berufsverbände … Beiträge zu Berufsverbänden und Berufsständen sind nur dann Werbungskosten, wenn der Sinn und Zweck der Berufsverbände/Berufsstände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Vielmehr muss es sich bei den Berufsverbänden/Berufsständen um eine Interessensvertretung der Mitglieder handeln. Dies ist zum Beispiel bei Gewerkschaften, Haus- und Grundbesitzvereinen, dem Beamtenbund oder bei der Anwaltskammer gegeben. Auch freiwillig gezahlte Beiträge, die den Pflichtbeitrag übersteigen …Ansehen
Steuerlexikon Bescheidänderung … Es gibt zwei Wege, einen Steuerbescheid ändern zu lassen. Welchen Weg Sie einschlagen, hängt davon ab, ob Ihr Steuerbescheid schon »bestandskräftig« ist oder nicht. Was heißt bestandskräftig? Ein Steuerbescheid ist bestandskräftig, wenn die Einspruchsfrist von einem Monat verstrichen ist, Sie keinen Einspruch eingelegt haben und der Steuerbescheid nicht vorläufig ist und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Nicht bestandskräftige Bescheide sind »offen« und können jederzeit geändert werden …Ansehen