Anlage S - Formular für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) ist in die Anlage S einzutragen, die der Steuererklärung beizufügen ist. Die Abgabe der Anlage S ist auch erforderlich, wenn der Vordruck Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss.
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Anlage S 2023 (PDF, nicht ausfüllbar)
Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.
Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.