Anlage AV EÜR (Anlageverzeichnis EÜR)

Haben Sie in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das nach dem 05.05.2006 angeschafft wurde, sind Sie verpflichtet, zusammen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein Verzeichnis der Anlagegüter abzugeben. Dafür können Sie den amtlichen Vordruck Anlage AV EÜR nutzen.

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

 

 

    

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