Corona-Hilfen: Entwurf für »Viertes Corona-Steuerhilfegesetz« veröffentlicht
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Corona wirkt sich noch immer massiv auf unser Leben und unseren Alltag aus. Wo irgend möglich, arbeiten Berufstätige im Homeoffice, Selbstständige brauchen weiterhin finanzielle Hilfe und Unterstützung, Pflegekräfte sind schon lange am Limit. Einige Corona-Hilfen aus den vergangenen zwei Jahren sollen nun verlängert werden.
Dazu legte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines »Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise« (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vor.
Hier können Sie den Entwurf des Gesetzes auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums lesen (PDF) – einschließlich Begründung, Kosten und Auswirkungen auf die erwarteten Steuereinnahmen.
Folgende steuerliche Maßnahmen sollen mit dem neuen Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt werden:
Steuerfreier Corona-Bonus für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen 2022
Vom Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen an in bestimmten Einrichtungen - insbesondere Krankenhäusern - tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise sollen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden.
Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld 2022
Die steuerliche Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld soll um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert werden.
Homeoffice-Pauschale 2022
Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale soll um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Degressive Abschreibung 2022
Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wieder eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll um ein Jahr verlängert werden für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Verluste 2022
Die erweiterte Verlustverrechnung soll bis Ende 2023 verlängert werden: Für 2022 und 2023 würde dann der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. Euro bzw. auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben. Der Verlustrücktrag soll darüber hinaus ab 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet werden und in die unmittelbar vorangegangenen beiden Jahre erfolgen.
Investitionsabzugsbetrag (IAB) 2022
Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, sollen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Reinvestitionen 2022
Die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG sollen wie bei § 7g EStG um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Steuererklärung: Abgabefristen 2022
Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020(!) in beratenen Fällen soll um weitere drei Monate verlängert werden.
Hieran anknüpfend sollen auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang.
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Konkret ist im Entwurf die Rede davon, dass alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen (also »nicht beratene Steuerpflichtige«) zwei Monate länger Zeit haben sollen für die Abgabe ihrer Steuererklärung für 2021. Letzter Abgabetermin wäre dann der 30.9.2022.
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Steuerpflichtige, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen (»beratene Steuerpflichtige«) sollen vier Monate länger Zeit haben.
Bitte beachten Sie, dass es sich bisher nur um einen Entwurf handelt – die beschriebenen Änderungen sind noch nicht beschlossen und verabschiedet. Einige der Vorschläge werden vermutlich so umgesetzt werden, andere nicht. Welche Maßnahme in welche dieser Gruppen gehört, lässt sich allerdings heute noch nicht sagen!
Steuererklärung und Corona: Was müssen Sie beachten?
Für Arbeitnehmer haben wir hier einige Tipps und Hilfen zusammengestellt zur aktuellen Steuererklärung für 2021. Lesen Sie, was Sie alles absetzen können und was es zu beachten gilt!
→ Corona-bedingte Steueränderungen zur Steuererklärung 2020 und 2021
Selbstständige, Freiberufler, Freelancer: Kostenlose Corona-Tipps und Informationen
Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für von der Coronakrise betroffene Selbstständige. Sie finden hier alle Informationen gebündelt und können sich somit leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können. Das E-Book wird von uns kontinuierliche aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.
(MB)