Bundestagswahl 2021: Steuern im Wahlprogramm der Parteien
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Inzwischen liegen alle Wahlprogramme zur Bundestagswahl am 26.9.2021 vor – wir haben geschaut, was CDU/CSU (die dieses Jahr mit einem gemeinsamen Programm antreten wollen), SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema »Steuern« schreiben.
Die Reihenfolge entspricht der Anzahl der Sitze der Parteien und damit der Stärke der Fraktionen im aktuellen Bundestag:
»Im 19. Deutschen Bundestag gibt es sechs Fraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion ist mit 245 Sitzen die stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD-Fraktion mit 152 Sitzen, der AfD-Fraktion mit 88 Sitzen, der FDP-Fraktion mit 80 Sitzen, der Fraktion Die Linke mit 69 Sitzen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 67 Sitzen.« (Quelle: bundestag.de)
Wir beschränken uns hier auf die für unsere Leserinnen und Leser wichtigsten Steuerthemen. Dazu gehören vor allem Steuergerechtigkeit, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer, aber auch (internationale) Unternehmensbesteuerung und Vorhaben auf EU-Ebene.
Wahl-o-Mat zur Bundestagswahl 2021
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat den Wahl-o-Mat für die Bundestagswahl 2021 veröffentlicht, mit dem Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten von 39 Parteien vergleichen können.
→ zum Wahl-o-mat zur Bundestagswahl 2021
Hinweis: Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.
Alle Einzelheiten können Sie jeweils in den Wahlprogrammen nachlesen. Die Links dazu finden Sie bei der jeweiligen Partei. Bei allen Aussagen und Zitaten geben wir jeweils die Fundstelle im verlinkten Wahlprogramm an (»Seite« = PDF-Seiten, nicht zwangsläufig »Seitenzahl im PDF«).
Bundestagswahl 2021: Die Rente gilt als eines der entscheidenden Wahlkampfthemen
Bundestagswahl 2021: Auf der Suche nach der Kranken- und Pflegeversicherung der Zukunft
Bundestagswahl 2021: Richtungsstreit um Mieter und Vermieter
Bundestagswahl 2021: Vermögen bilden oder über Steuern verteilen?
Das steht in den Wahlprogrammen der Parteien zum Thema »Steuern«
Übersicht
Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2021
(Kanzlerkandidat: Armin Laschet)
In den vergangenen Jahren gab es anlässlich der Bundestagswahl immer auch ein »Bayern-Programm« der CSU, das sich inhaltlich vom Wahlprogramm der CDU unterschied. Bei der Bundestagswahl 2021 treten die Parteien jedoch einheitlich und mit einem gemeinsamen Programm auf. Die inhaltlichen Grundlagen legten CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak und CSU-Generalsekretär Markus Blume.
Die CSU hat zusätzlich ein 18-seitiges Programm »Gut für Bayern. Gut für Deutschland« vorgelegt, das Sie hier lesen können (PDF). Auch in diesem Programm geht es viel um das Thema Steuern.
Das steht im Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2021 zum Thema »Steuern«:
Steuergerechtigkeit, Steuerhinterziehung und allgemeine Aussagen:
»Gerade nach der Pandemie sind Steuererhöhungen der falsche Weg. Sie stehen dem notwendigen Aufschwung unserer Wirtschaft entgegen.« (Seite 35)
»Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ohne Bedenken Online-Geschäfte tätigen, Steuern zahlen oder sich bei Ämtern anmelden können. Dafür wollen wir eine sichere digitale europäische Identität schaffen.« (Seite 58)
Steuererklärung, alle Anträge und der Schriftwechsel mit dem Finanzamt sollen online erfolgen können: »Ein digitaler Steuerbescheid muss künftig die Regel sein.« (Seite 73)
»Die Steuererklärung muss in einfachen Fällen auch mit einer App erledigt und abgegeben werden können.« (Seite 73)
»Steuerrechtliche Regelungen sollten grundsätzlich digital umsetzbar sein.« (Seite 73)
»Wir werden die Steuererklärung für alle vereinfachen, vor allem für ältere Menschen, die Renten und Pensionen beziehen. Dafür wollen wir die vorausgefüllte Steuererklärung verbessern. Hierzu soll bereits ab Frühjahr 2022 für den Veranlagungszeitraum 2021 eine einfache Anwendung zur Verfügung stehen.« (Seite 73)
Schließung von Steuerschlupflöchern Unterbindung von Steuerhinterziehung und »schädliche[n] Formen des Steuerwettbewerbs«, Bekämpfung »aggressive[r] Steuergestaltungen« (Seite 73)
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag:
Einkommensteuer-Entlastung für kleine und mittlere Einkommen (Seite 35 und Seite 72)
Ausweitung und Vereinfachung der steuer- und sozialabgabenfreien Sachzuwendungen für Arbeitnehmer (Seite 37)
»Wir halten am Ehegattensplitting fest und wollen unabhängig davon zusätzlich Ansätze entwickeln, um Kinder positiv zu berücksichtigen.« (Seite 73)
»Perspektivisch streben wir den vollen Grundfreibetrag für Kinder an und finden damit den Einstieg in ein Kindersplitting.« (Seite 73)
»Perspektivisch« Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 5.000 Euro (Seite 73 und Seite 78)
Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen (Seite 73)
Regelmäßige Anpassung des Einkommensteuertarifs an die allgemeine Preisentwicklung, um die Wirkungen der kalten Progression auszugleichen (Seite 72)
Schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle (Seite 35 und Seite 72)
Förderung von Wohneigentum:
»Den Ländern werden wir ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen plus 100.000 Euro pro Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums zu gewähren.« (Seite 78 und Seite 127)
Erbschaftsteuer:
Keine Erhöhung der Erbschaftssteuer (Seite 35)
Vermögensteuer:
Keine Wiedereinführung der Vermögensteuer (Seite 35 und Seite 75)
Energiebesteuerung, Klima:
»Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz zur CO2-Reduktion sollen künftig steuerlich besser abgesetzt werden können. Im Rahmen einer Klimaeffizienzreform wollen wir auf das Klimapaket aufbauen und energiebezogene Steuern, Umlagen und Entgelte stärker auf CO2-Ausstoß ausrichten.« (Seite 42)
»Die Steuerförderung der [energetischen] Gebäudesanierung wollen wir auf vermietete Immobilien und auf Gewerbeimmobilien ausdehnen.« (Seite 45)
Schnellere Abschreibung für gewerbliche Investitionen, die einen Beitrag zur Energieeffizienz und CO2-Reduzierung leisten (Seite 45)
Umsatzsteuer, Handel, Unternehmer:
»umfangreiches Entfesselungspaket« mit dem Ziel, Unternehmen von Steuern und Bürokratie zu entlasten (Seite 35)
Unternehmenssteuerreform, mit der die Besteuerung modernisiert und wettbewerbsfähig gemacht wird (Seite 36)
wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung: »Wir wollen die Steuerlast für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf 25 Prozent deckeln. [...] Dabei wollen wir Rechtsformneutralität herstellen, ob für Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.« (Seite 36)
Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung und der Anrechnung der Gewerbesteuer, Reduzierung der Niedrigbesteuerungsgrenze im Außensteuerrecht (Seite 36)
Verbesserung der steuerlichen Verlustverrechnung: »Dazu erhöhen wir die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag und beim Verlustvortrag deutlich.« (Seite 36)
Verbesserung der Abschreibungsregeln: »Dazu wollen wir die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wiedereinführen und die Abschreibungsregeln für digitale Zukunftstechnologien verbessern, wie zum Beispiel Investitionen in Serveranlagen, Künstliche Intelligenz, 3D-Druck oder die Fabrik 4.0.« (Seite 36)
Anhebung der Schwellenwerte für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (Seite 36)
Ausweitung der Ist-Versteuerung (Seite 36)
Beschleunigung und Modernisierung steuerlicher Betriebsprüfungen (Seite 36)
Ausweitung und Vereinfachung der steuer- und sozialabgabenfreien Sachzuwendungen für Arbeitnehmer (Seite 37)
Vorhaben auf EU-Ebene:
»Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ohne Bedenken Online-Geschäfte tätigen, Steuern zahlen oder sich bei Ämtern anmelden können. Dafür wollen wir eine sichere digitale europäische Identität schaffen.« (Seite 58)
Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, »damit Unternehmen in Europa möglichst nach gleichen Regeln besteuert werden. Dabei müssen die Besonderheiten der deutschen Unternehmenslandschaft und -besteuerung angemessen berücksichtigt werden, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden. Dies schließt auch ein abgestimmtes Steuerverfahrensrecht mit ein.« (Seite 74)
Einführung einer europäischen Finanztransaktionsteuer »mit breiter Bemessungsgrundlage«: »Sie darf jedoch Kleinanleger und die private Altersvorsorge nicht belasten.« (Seite 74)
Globale Vorhaben:
»Wir setzen uns auf OECD-Ebene [...] für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein. Große digitale Konzerne sollen ihre Steuern auch dort zahlen, wo sie ihre Umsätze erzielen.« (Seite 74)
»faire[] Besteuerung global tätiger Konzerne« (Seite 74)
Zum Dokument (PDF): »Das Programm für Stabilität und Erneuerung. Gemeinsam für ein modernes Deutschland.«
Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2021
(Kanzlerkandidat: Olaf Scholz)
Die SPD hat ihr Wahlprogramm bereits vorgelegt.
Das steht im Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2021 zum Thema »Steuern«:
Steuergerechtigkeit, Steuerhinterziehung und allgemeine Aussagen:
» Wir werden der Steuergerechtigkeit Geltung verschaffen – Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Steuerbetrug werden wir konsequent vorgehen.« (Seite 22)
»Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht eine stabile und solidarische Finanzierung. Steuerzuschüsse und Investitionsmittel sollten mit klaren Zielvorgaben für die Reform des Systems verbunden werden.« (Seite 18)
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag:
Steuerliche Entlastung mittlerer Einkommen; Steuersenkung »für die Mehrheit« (Seite 22)
»Einkommensteuerreform [...], die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht.« (Seite 22)
Beibehaltung des Aufschlags von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer bei hohen Einkommen: »[Der Aufschlag] soll künftig bei Verheirateten für den zu versteuernden Einkommensanteil oberhalb von 500.000 Euro im Jahr, bei Ledigen ab 250.000 Euro im Jahr gelten.« (Seite 22)
Beibehaltung des Solidaritätszuschlags für Spitzenverdiener*innen.
Änderung des Ehegattensplittings für neu geschlossene Ehen: »Die allermeisten Haushalte mit Kindern werden durch die Kindergrundsicherung finanziell bessergestellt werden. Normalverdienende auch ohne Kinder werden keine Einbußen erleiden. Für bestehende Ehen werden wir zudem ein Wahlrecht einführen.« (Seite 23)
Spenden und andere förderwürdige Aufwendungen, bei denen die Höhe der Steuererstattung bisher von der Höhe des Einkommens abhängig ist: »Zukünftig soll jede*r eine einkommensunabhängige Steuerminderung erhalten.« (Seite 23)
Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen: »Wir werden die bislang nach einer Zehn-Jahres-Frist geltende Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nicht selbst genutzter Grundstücke abschaffen und einen Planungswertausgleich einführen, um leistungslose Bodenwertgewinne der Allgemeinheit zukommen zu lassen. Um die Spekulation mit Wohnraum einzudämmen, werden wir die Eigentümerstrukturen über ein zentrales Immobilienregister transparent machen.« (Seite 37)
Erbschaftsteuer:
Reform der Erbschaftssteuer: »Mit einer effektiven Mindestbesteuerung werden wir die Überprivilegierung großer Betriebsvermögen abschaffen. Auch für vermögenshaltende Familienstiftungen werden wir eine Mindestbesteuerung einführen.« (Seite 23)
Vermögensteuer:
Die Vermögensteuer soll wieder in Kraft gesetzt werden: »[...] werden wir unter anderem einen maßvollen, einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen einführen. Gleichzeitig wird es hohe persönliche Freibeträge geben, so dass sich die Steuerbelastung auf besonders vermögende Teile der Bevölkerung konzentriert. Wir stellen sicher, dass mit der Vermögenssteuer keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Die Grundlage von Betrieben wird bei der Vermögenssteuer verschont.« (Seite 23)
Finanztransaktionssteuer:
Einführung einer Finanztransaktionssteuer: »Wir brauchen einen leistungsfähigen, sicheren und fairen Finanzmarkt, um den Wandel in eine digitale und nachhaltige Wirtschaft finanzieren zu können. Er muss ordentlich reguliert und überwacht werden. Wir werden sicherstellen, dass den Verbraucher*innen die Finanzierungsdienstleistungen kostengünstig angeboten werden und Investitionen in nachhaltige, klimafreundliche Produkte und Produktionsverfahren fördern.« (Seite 23)
Umsatzsteuer, Handel:
Weiterhin konsequentes Vorgehen gegen (Umsatz-)Steuerbetrug im Onlinehandel (Seite 15)
Vorhaben auf EU-Ebene:
Kapitalmarktunion und Bankenunion: »Wir werden Staaten und Steuerzahler zukünftig wirksam vor Bankpleiten schützen. Zusammen mit der Kapitalmarktunion soll durch die Vollendung der Bankenunion ein europäischer Kapitalmarkt geschaffen werden, der die wettbewerbsfähige Finanzierung europäischer Unternehmen sicherstellt.« (Seite 55)
»Wirtschaftliches Zusammenwachsen und die Herstellung von Steuergerechtigkeit sind für uns zwei Seiten einer Medaille. Deshalb treten wir ein für die Überwindung des Einstimmigkeitsprinzips in Steuerfragen und die Beendigung des Steuerdumpings zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung.« (Seite 55)
Transparenzregister: »Internationale Steuerkooperation kann verhindern, dass Vermögen und Unternehmensgewinne der Besteuerung entzogen werden. Darum brauchen wir ein globales Register für mehr Transparenz. Global agierende Konzerne müssen sich an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Dafür muss der weltweite Dumpingsteuerwettbewerb um die niedrigsten Unternehmenssteuern beendet werden.« (Seite 62)
Globale Vorhaben:
»Wir werden den Aufbau einer globalen Steuerkoordinationsstelle bei der UN und die OECD in ihrem Kampf gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung unterstützen. Unser Ziel ist es, Steueroasen trockenzulegen und gerechte Steuersysteme unter angemessener Beteiligung auch der Eliten im Globalen Süden zu fördern und fordern.« (Seite 62)
Zum Dokument (PDF) auf der Internetseite der SPD: »Das Zukunftsprogramm. Wofür wir stehen. Was uns antreibt. Wonach wir streben.«
Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2021
Die AfD hat ihr Wahlprogramm bereits vorgelegt.
Das steht im Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2021 zum Thema »Steuern«:
Steuergerechtigkeit, Steuerhinterziehung und allgemeine Aussagen:
»Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer)« (Seite 18) mit dem Zeil der Abschaffung von Grundsteuer, Gewerbesteuer und weiteren kleineren Verbrauchsteuern auf Bundesebene. »So zum Beispiel die Energiesteuer, die Schaumweinsteuer und die Kaffeesteuer. Auf Landesebene sollten die Biersteuer und auf der Kommunalebene die Vergnügungssteuer, die Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer und die Zweitwohnungssteuer entfallen.« (Seite 18)
»Änderung des Verteilungsschlüssels der großen Steuerarten zu Gunsten der Kommunen« (Seite 18)
»Grundsätzlich ist es das Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland deutlich zu senken.« (Seite 18 und Seite 19)
»Elementare Steuergerechtigkeit statt Nominalwertprinzip und Ungleichbehandlung von Steuerbürgern« (Seite 19)
»Einführung einer Steuer auf Rücküberweisungen, die den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlassen.« (Seite 49)
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag:
»Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer)« (Seite 18)
»Steuerfreibetrag [...] für alle anheben« (Seite 66)
Einführung eines steuerlichen Familiensplitting (Seite 54)
Anhebung des Kinderfreibetrags (Seite 54)
»vollständige steuerliche Absetzbarkeit von kinderbezogenen Ausgaben und eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Artikel des Kinderbedarfs auf den reduzierten Satz.« (Seite 54)
Förderung von Wohneigentum:
Abschaffung der Grundsteuer (Seite 18)
Erleichterung des Erwerbs von Wohneigentum »unter anderem durch die Abschaffung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zur Eigennutzung« (Seite 19 und Seite 85)
»steuerliche Sonderabschreibung für die eigengenutzte Immobilie« (Seite 85)
Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 20% für »Käufer ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt« (Seite 85)
Erbschaftsteuer:
Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Seite 18 und Seite 19)
Vermögensteuer:
Abschaffung der Vermögensteuer (Seite 18)
Energiebesteuerung:
Abschaffung der Energiesteuer (Seite 18)
Streichung der EEG-Umlage (Seite 85)
Abschaffung »jegliche[r] Form der CO2-Besteuerung« (Seite 88)
Umsatzsteuer, Handel, Unternehmer:
»Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer)« (Seite 18)
»Einführung einer Digitalsteuer, die nicht auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz der Digital-Konzerne erhoben wird.« (Seite 20)
Vorhaben auf EU-Ebene:
Austritt aus der EU (Seite 16)
»Keine EU-Steuern - Das Recht, Steuern zu erheben, muss vollständig in nationaler Kompetenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbleiben.« (Seite 18)
Zum Dokument (PDF) auf der Internetseite der AfD: »Deutschland. Aber normal.«
Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2021
Die FDP hat ihr Wahlprogramm bereits vorgelegt.
Das steht im Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2021 zum Thema »Steuern«:
Steuergerechtigkeit, Steuerhinterziehung und allgemeine Aussagen:
»Wir fordern ein grundlegendes Umdenken in der Steuerpolitik: Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten und damit die unabdingbare Voraussetzung für Impulse in die wirtschaftliche Erholung unseres Landes schaffen.« (Seite 11)
Einführung einer einfachen Steuererklärung namens Easy Tax: »die vorausgefüllte Steuererklärung mit einem umfassenden digitalen Service für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. [...]Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner sollen durch Easy Tax immer vollständige Steuererklärungen vom Finanzamt vorbereitet werden, die von den Betroffenen nur noch bestätigt werden müssen. Für die Kontrolle der verarbeiteten Daten sowie die Angabe zusätzlicher Pflichtangaben, die den Finanzbehörden nicht bekannt sind, erhalten die Steuerpflichtigen eine angemessene Frist. Selbstverständlich muss das im Einklang mit dem Prinzip der Datensouveränität jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers erreicht werden, denn freiwillige Angaben gegenüber dem Finanzamt sollen auch mit Easy Tax freiwillig bleiben. Ziel muss es sein, dass Steuerbescheide in diesen Fällen innerhalb von wenigen Tagen bekannt gegeben werden können.« (Seite 12/13)
Abschaffung von Bagatell- und Lenkungssteuern wie etwa Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Biersteuer und die Kaffeesteuer (Seite 13)
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und unlauterem Steuerdumping »mit wirksamen und verhältnismäßigen Mitteln« (Seite 15)
Einführung eines »Liberalen Bürgergelds«, in dem steuerfinanzierte Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder das Wohngeld in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst werden, »auch im Sinne einer negativen Einkommensteuer.« (Seite 87)
Weiterbildung, Eigentum und Altersvorsorge »vier Mal 1.000 Euro«:
»Unser konkreter Vorschlag lautet: bis zu 1.000 Euro beim MidlifeBAföG, in einem ersten Schritt zusätzliche 1.000 Euro Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung und 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag sowie für jedes neugeborene Kind ein perspektivisch weiter steigender Startbonus von 1.000 Euro in der gesetzlichen Aktienrente. Damit stärken wir das Eigentum in der Mitte der Gesellschaft und die Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg für jeden Menschen.« (Seite 20)
(Anmerkung: Zum »Midlife-BAföG« schreibt die FDP in ihrem Wahlprogramm auf Seite 18 des PDFs: »ein zweites Bildungssystem für das ganze Leben [...] Wir [...] wollen ein 'Midlife-BAföG' von bis zu 1.000 Euro im Jahr einführen. Darüber hinaus soll in einem persönlichen Freiraumkonto unabhängig vom Arbeitgeber das steuer- und abgabenfreie Ansparen für Weiterbildungsangebote und Bildungsauszeiten ermöglicht werden.«)
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag:
Senkung der Abgabenbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf unter 40 Prozent (Seite 11)
Abschaffung des Mittelstandsbauchs in drei Schritten in den Jahren 2022 bis 2024 und Gestaltung eines »leistungsgerechteren linearen Chancentarif[s]« (Seite 11) Zur Einführung des Chancentarifs soll der Spitzensteuersatz schrittweise nach rechts verschoben werden »mit dem Ziel, dass dieser erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro greift. Dadurch wird der Steuertarif für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich gestreckt.« (Seite 12)
regelmäßige Anpassung des Steuertarifs einschließlich der Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge an die Entwicklung von Gehältern und Preisen (Seite 12)
höhere Werbungskostenpauschale für das Home Office (Seite 13)
Verhinderung der Doppelbesteuerung von Renten und Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen: »Die Rentenkassen und die Finanzverwaltung sollen [...] detaillierte und individuelle Berechnungen vorlegen. Damit soll ersichtlich werden, ob und in welchem Umfang es zu einer doppelten Besteuerung von Renteneinkünften kommt.« (Seite 13)
Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei Jahren für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und deutliche Anhebung des Sparerfreibetrags (Seite 13)
Entlastung von Alleinerziehenden und Familien: Anhebung des Kinder- und Auszubildendenfreibetrags sowie des Freibetrags für Alleinerziehende; Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. (Seite 41/42)
»Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften wollen wir festhalten. Ebenso kann es sinnvoll sein, künftig stärker mit - von der Steuerschuld abzuziehenden - Steuergutschriften zu arbeiten. Dadurch wirken Freibeträge besser für die niedrigen und mittleren Einkommen.« (Seite 42)
komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Seite 12)
Förderung von Wohneigentum:
Entlastung beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Einführung eines Freibetrags von bis zu 500.000 Euro für natürliche Personen bei der Grunderwerbsteuer. »Der Freibetrag soll wiederauffüllbar sein, damit er bei einem Verkauf für einen neuen Erwerb wieder zur Verfügung steht.« (Seite 85)
Erbschaftsteuer:
Keine Verschärfung der Erbschaftsteuer (Seite 8)
Überprüfung der Erbschaftsteuer »im Hinblick auf ihre Administrierbarkeit und das sich in diesem Zusammenhang zu ihrer Erhebung ergebende Verhältnis von Kosten und Nutzen.« (Seite 12)
Vermögensteuer:
Keine Wiedereinführung der Vermögensteuer (Seite 8)
Energiebesteuerung:
Einführung einer Klimadividende einführen und drastische Absenkung der Energiebesteuerung (Seite 60)
Abschaffung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und Absenkung der Stromsteuer, »die unabhängig von der Erzeugungsart und damit der Umweltwirkung erhoben wird, auf den niedrigsten nach aktuellem EU-Recht möglichen Satz«, um sie dann »so schnell wie möglich komplett [zu] streichen.« (Seite 60 und Seite 80)
Umsatzsteuer, Handel, Unternehmer:
»Negative Gewinnsteuer« als während Wirtschaftskrisen: »Statt Steuervorauszahlungen von den Konten der Unternehmen abzubuchen, überweisen die Finanzämter eine negative Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer als Liquiditätssoforthilfe» (Seite 7), »bei der Verluste aus dem aktuellen Jahr mit Gewinnen der Vorjahre verrechnet werden können.« (Seite 24)
Senkung der Unternehmensteuerlast auf 25 Prozent: »Unser Ziel ist es, im Zuge der angestrebten Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa den deutschen Sonderweg der Gewerbesteuer zu beenden.« (Seite 7)
»mehr Fairness im Wettbewerb zwischen großen internationalen Konzernen, die aggressive Steuervermeidung betreiben, und Mittelständlern« (Seite 8)
Stärkere steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung durch bessere Rahmenbedingungen für Wagniskapital (Seite 8)
Verbesserung von Abschreibungsbedingungen: »Hierzu sollen die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter verstetigt und für digitale Güter einheitliche und verkürzte Abschreibungsfristen von höchstens drei Jahren festgesetzt werden, sofern nicht eine Sofortabschreibung in Betracht kommt. Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wollen wir erhöhen. Um Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern, wollen wir hier die lineare Abschreibung von zwei auf drei Prozent erhöhen.« (Seite 8)
Steuerliche Förderung von Betriebskindergärten (Seite 33)
Vorhaben auf EU-Ebene:
EU-einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer, Ende der »Tax-Deals, mit denen große Unternehmen die Höhe ihrer eigenen Besteuerung mit den Behörden eines Mitgliedstaats individuell aushandeln können.« (Seite 15)
»Die immer wieder geforderte Einführung zusätzlicher EU-Steuern ist mit den europäischen Verträgen nicht vereinbar und wird von uns abgelehnt.« (Seite 68)
Globale Vorhaben:
Klare internationale Regeln für fairen Steuerwettbewerb und faire Besteuerung für alle Unternehmen weltweit: »Große internationale und digitale Unternehmen müssen ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Deshalb unterstützen wir entsprechende internationale Arbeiten auf OECD- und G20-Ebene. Ein Alleingang der EU könnte dagegen auch in Deutschland zu Wettbewerbsverzerrungen und zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Doppelbesteuerung wollen wir genauso verhindern wie Steuerverluste durch Verlagerungen. Denn sonst drohen zusätzliche Steuerlasten für die schon stark belasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für kleine und mittelständische Betriebe.« (Seite 15)
Zum Dokument (PDF) auf der Internetseite der FDP: »Nie gab es mehr zu tun.«
Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2021
DIE LINKE hat ihr Wahlprogramm bereits vorgelegt.
Das steht im Wahlprogramm der Partei DIE LINKE zur Bundestagswahl 2021 zum Thema »Steuern«:
Steuergerechtigkeit, Steuerhinterziehung und allgemeine Aussagen:
Wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Subventionsbetrug mit dem Ziel, »Steueroasen – auch 'made in Germany' – aus[zu]trocknen.« (Seite 87)
Mehr Personal und IT-Kapazitäten der Finanzbehörden sowie »eine bundesweit einheitliche Umsetzung und Durchsetzung der Steuergesetze des Bundes.« (Seite 89)
»viel häufigere und intensivere Steuerprüfungen für Unternehmen und reiche Einzelpersonen.« (Seite 89)
Abschaffung der Schaumweinsteuer (Seite 87)
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag:
Dazu hat sich DIE LINKE ausführlich Gedanken gemacht. Wir zitieren im folgenden Seite 88/89 des verlinkten PDFs:
»Auch die Besteuerung von Einkommen wollen wir gerechter machen. Niedrige und mittlere Einkommen wollen wir entlasten. Hohe Einkommen müssen stärker besteuert werden. Als Faustregel gilt: Wer (als Single, Steuerklasse I) weniger als 6.500 Euro im Monat brutto hat, zahlt nach unserem Tarif weniger Steuern. Alle haben Vorteile von der verbesserten öffentlichen Daseinsvorsorge und den geringeren Beiträgen zu unserer solidarischen Gesundheitsversicherung.
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Alle zu versteuernden Einkommen unter 14.400 Euro im Jahr bleiben steuerfrei. Der Steuerverlauf wird abgeflacht. Gerade mittlere Einkommen profitieren, da ein höherer Freibetrag bedeutet, dass nur auf das darüberhinausgehende Einkommen überhaupt Steuern gezahlt werden müssen.
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Höhere Einkommen wollen wir stärker besteuern. Ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53 Prozent. Zu versteuerndes Einkommen bedeutet: das, was vom Bruttoeinkommen nach den üblichen Abzügen (pauschale Freibeträge und Sonderausgaben) übrigbleibt. 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen entspricht etwa 81.000 Euro Bruttoverdienst eines oder einer Alleinstehenden ohne Kinder. 53 Prozent Steuersatz gilt für das Einkommen ab 70.000 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz für 70.000 Euro Einkommen liegt bei ca. 30 Prozent.
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Wir sehen zwei Stufen einer gesonderten Reichensteuer vor: 60 Prozent ab der aktuellen Reichensteuergrenze von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen oberhalb von einer Million Euro zu versteuerndem Einkommen.
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Einkommen aus Kapitalerträgen sollen nicht weiter bevorzugt werden, sondern nach denselben Sätzen versteuert werden wie alle Einkommen. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent werden wir abschaffen, Einschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen sowie den Sparerpauschbetrag allerdings beibehalten.
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Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übertragbar sein.
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Bei Entlassungen wollen wir Steuerfreibeträge für Abfindungen wieder einführen.
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Die Entfernungspauschale wird durch ein Mobilitätsgeld ersetzt, dass pro Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte allen Arbeitnehmer*innen unabhängig von ihrem Einkommen dieselbe Steuerbegünstigung verschafft.
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DIE LINKE will den Solidaritätszuschlag für hohe Einkommen erhalten und zu einem Solidaritätspakt III umbauen. Der Soli ist die sozial gerechteste Steuer: mit der stärksten Entlastung im unteren Bereich und für Menschen mit Kindern – und der stärksten Belastung für die im oberen Bereich, besonders Menschen ohne Kinder.
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DIE LINKE fordert einen Solidarpakt III zur Bewältigung des Strukturwandels in Regionen in und nach dem industriellen Umbruch. Das finanzielle Volumen muss an den Solidarpakt II anknüpfen, daher fordern wir mindestens 10 Milliarden Euro jährlich aus Bundesmitteln für den Strukturwandel und Kohäsion zur Verfügung zu stellen. Unser Solidarpakt III richtet sich an alle strukturschwachen Regionen in Deutschland. Wir schlagen für die Planungssicherheit einen Zeitraum bis 2035 für den Solidarpakt III vor und somit ein Gesamtvolumen von mindesten 150 Milliarden Euro.«
»Gewinne durch Spekulation, Unternehmensbeteiligungen und Immobilienverkäufe werden wir stärker besteuern und abschöpfen.« (Seite 44)
»Private Immobilienverkäufe dürfen auch nach zehn Jahren bis auf einen individuellen Freibetrag nicht mehr steuerfrei sein.« (Seite 44)
Reform der Grunderwerbsteuer, »sodass auch anteilige Immobilienkäufe (ab über 50 Prozent) dann entsprechend auch anteilig besteuert werden. Dadurch werden Share-Deals weitgehend unattraktiv.« (Seite 87)
Erbschaftsteuer:
Schließung von Steuerschlupflöchern durch die Abschaffung von »heute existierenden Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen« (Seite 86/87)
Anhebung der Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften; »Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt freigestellt.« (Seite 87)
Vermögensteuer:
Wiedereinführung der Vermögensteuer »mit einem progressiven Tarif und einem Freibetrag für Privatvermögen von 1 Million Euro pro Person (ohne Schulden). Wer etwa mit einer Eigentumswohnung in der Innenstadt »Papiermillionär« ist, wird nicht belastet.« (Seite 86)
»Der Eingangssteuersatz der Vermögensteuer startet bei 1 Prozent und steigt bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen Euro stetig an. Ab 50 Millionen Euro greift der Höchststeuersatz von 5 Prozent.« (Seite 86)
Vermögensabgabe zur Bewältigung der Corona-Krise: »Diese soll für Nettovermögen über 2 Mio. Euro (für Betriebsvermögen sind 5 Mio. Euro Freibetrag) erhoben werden. Die Vermögensabgabe ist progressiv von 10 bis 30 Prozent gestaffelt und kann über 20 Jahre in Raten gezahlt werden.« (Seite 86)
Finanztransaktionssteuer:
»Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 Prozent fällig werden.« (Seite 87)
Energiebesteuerung:
Förderung erneuerbarer Energien zu wesentlichen Teilen über den Bundeshaushalt statt über die jetzige Ökostromumlage (EEG-Umlage); Senkung der Stromsteuer für private Verbraucherinnen und Verbraucher (Seite 71)
Umsatzsteuer, Handel, Unternehmer:
»Statt einer Billigsteuer für Unternehmensgewinne wollen wir Profite wie alle Einkommen besteuern.« (Seite 11)
Reform der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftsteuer unter Ausweitung der Bemessungsgrundlage und Einbeziehung »gutverdienende[r] Selbstständige[r] und Freiberufler«. Anhebung des Freibetrags auf 30.000 Euro und Berücksichtigung der festgesetzten Steuer bei der Einkommensteuer. (Seite 87)
Anhebung der Körperschaftsteuer auf 25 Prozent (Seite 87)
ermäßigte Umsatzsteuersätze »für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel« (Seite 87)
Bekämpfung der Verlagerung von Konzerngewinnen ins Ausland: »Bestehende Steuerbefreiungen für ins Ausland abfließende Kapitalerträge müssen abgeschafft werden. Steuervorteile für in einem Niedrigsteuerland erzielte Kapitalerträge wollen wir beseitigen: Die Steuerdifferenz muss in Deutschland erhoben werden.« (Seite 91)
Vorhaben auf EU-Ebene:
europaweite Mindestsätze für Unternehmenssteuern (Seite 87) mit breiten und einheitlichen Bemessungsgrundlagen (Seite 149)
höhere Steuern für Reiche und Konzerne (Seite 144)
gemeinsame Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und Spitzeneinkommen (Seite 149)
europäische Eigenmittel, etwa aus einer Finanztransaktionssteuer (Seite 149)
Zum Dokument (PDF) auf der Internetseite der Partei DIE LINKE: »Zeit zu handeln. Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!«
Wahlprogramm der Partei Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2021
(Kanzlerkandidatin: Annalena Baerbock)
Bündnis 90/Die Grünen hat ihr Wahlprogramm bereits vorgelegt.
Das steht im Wahlprogramm der Partei Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2021 zum Thema »Steuern«:
Steuergerechtigkeit, Steuerhinterziehung und allgemeine Aussagen:
»Wir gehen die Ungerechtigkeiten im Steuersystem entschlossen an und sorgen dafür, dass sich sehr wohlhabende und reiche Menschen und große Konzerne ihrer Verantwortung stärker stellen. [...] Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind zufriedenere Gesellschaften.« (Seite 58/59)
Sorgsamer Umgang mit Steuergeldern und Einschränkung von öffentlich-private Partnerschaften: »Wir werden künftig Transparenz herstellen und ÖPP-Verträge veröffentlichen. Grundsätzlich wollen wir, dass ÖPP nur dann in Betracht kommen dürfen, wenn sich durch sie, langfristig und sicher, ein Mehrwert oder geringere Kosten für die Steuerzahler*innen ergeben. Im Verkehrsbereich wollen wir ÖPP-Projekte gesetzlich ausschließen. Die Kontrolle bei Bauvorhaben und großen öffentlichen Beschaffungen wird verbessert. Weitere Privatisierungen öffentlicher Unternehmen im Bereich der öffentlichen Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge lehnen wir ab.« (Seite 90)
»Steuern sind die Grundlage für die Finanzierung unseres Gemeinwesens. Angesichts der Corona-Krise wird die öffentliche Haushaltslage in den kommenden Jahren sehr angespannt sein. Daher müssen alle Veränderungen im Steuerrecht mindestens aufkommensneutral sein. Ziel ist, dass alle einen fairen Beitrag leisten.« (Seite 91)
Strategie gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung: »Die europäische Anzeigepflicht für Steuergestaltungen muss um eine Verpflichtung für rein nationale Gestaltungen ergänzt werden. [...] Zusätzlich zur bestehenden Steuerpflicht nach dem Wohnsitz [...] wird eine Steuerpflicht auch nach der Nationalität eingeführt, um rein steuerlich motivierte Wohnsitzwechsel zu verhindern. Wir werden regelmäßig die Steuerlücke schätzen lassen.« (Seite 93)
Ökologische Steuerreform
»Die Markteinführung von pflanzlichen Alternativen und Fleischersatzprodukten wollen wir fördern und sie steuerlich besserstellen. So sollen pflanzliche Milchalternativen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz verkauft werden. Auch für fair gehandelten Kaffee wollen wir die Steuer runtersetzen. Insgesamt wollen wir die Forderung der EU-Kommission, Umweltfolgekosten auch im Lebensmittelbereich steuerlich zu berücksichtigen, mit einer ökologischen Steuerreform aufgreifen, damit sich auch bei pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln der Preis ökologisch und sozial gerecht darstellt.« (Seite 52)
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag:
Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Im Gegenzug Anhebung des Spitzensteuersatzes: »Ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare wird eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 45 Prozent eingeführt. Ab einem Einkommen von 250.000 bzw. 500.000 Euro folgt eine weitere Stufe mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent.« (Seite 91)
Einführung einer individuellen Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag für neu geschlossene Ehen (Seite 111)
Faktorverfahren wird zur Regel, Abschaffung von Steuerklasse 5 (Seite 111)
»Paare, die bereits verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen.« (Seite 111)
Einführung einer Kindergrundsicherung (Seite 111)
»Steuergutschrift« für Alleinerziehende (Seite 111)
Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge: »Kapitalerträge werden unter Beibehaltung des Sparerfreibetrages mit dem individuellen Steuersatz veranlagt.« (Seite 91)
Sozial-ökologische Umgestaltung der Dienstwagenbesteuerung (Seite 34)
Förderung von Wohneigentum:
Weiterentwicklung der KfW-Förderprogramme (Seite 27)
Senkung der Kaufnebenkosten, »indem wir es den Ländern ermöglichen, den Steuersatz der Grunderwerbssteuer beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und für private Käufer*innen zu senken.« (Seite 134)
Vermögensteuer:
»Einführung einer neuen Vermögensteuer für die Länder [...]. Die Länder sollten die Einnahmen dieser Steuer für die Finanzierung der wachsenden Bildungsaufgaben einsetzen. Die Vermögensteuer sollte für Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro pro Person gelten und jährlich 1 Prozent betragen. Begünstigungen für Betriebsvermögen werden wir im verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang einführen. Dabei streben wir Lösungen an, die zusätzliche Anreize für Investitionen schaffen und die besondere Rolle und Verantwortung von mittelständischen und Familienunternehmen berücksichtigen.« (Seite 92)
Finanztransaktionssteuer:
Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer »mit breiter Bemessungsgrundlage« (Seite 86)
Energiebesteuerung, Klima, Auto:
Steuer- und Abgabenreform mit dem Ziel, dass »Strom zu verlässlichen und wettbewerbsfähigen Preisen vorhanden ist« (Seite 15)
» Die Vorgaben des Pariser Klimavertrages sowie den Atomausstieg wollen wir im Grundgesetz verankern und Ökologie als weiteres Grundprinzip staatlichen Handelns stärken. Dem Staat geben wir mehr Möglichkeiten, durch eine intelligente Steuergesetzgebung ressourcenschonendes Verhalten zu belohnen und die Erzeugung von CO2 mit einem Preis zu versehen.« (Seite 20)
Förderung des Kaufs emissionsfreier Autos »über ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer [...]. Saubere Autos werden billiger, klimaschädliche teurer. Wir beenden schrittweise die Dieselsubvention und gestalten die Dienstwagenbesteuerung sozial-ökologisch um.« (Seite 34)
Umsatzsteuer, Handel, Unternehmer:
Zeitlich begrenzte Hilfe für betroffene Branchen nach der Corona-Krise durch einen höheren steuerlichen Verlustrücktrag, vorübergehend geänderte Abschreibungsbedingungen und vereinfachte Restrukturierungsverfahren, um eine Neuaufstellung zu ermöglichen, ohne Insolvenz anmelden zu müssen. »Falls Corona-Soforthilfen zurückgezahlt werden müssen, benötigen die Unternehmen großzügige Konditionen.« (Seite 61)
Förderung von Investitionen und Forschung im Mittelstand: »Investitionen sollen zeitlich befristet degressiv mit mindestens 25 Prozent abgeschrieben werden können. Die steuerliche Förderung von Forschung soll künftig gezielter an KMUs und Start-ups fließen, ihre Wirksamkeit wollen wir evaluieren und erhöhen.« (Seite 61) »Unsere Mittelstandspolitik setzt auf den Dreiklang aus Verringerung bürokratischer Lasten, einer innovationsfreundlichen Steuerpolitik sowie einer breitenwirksamen Forschungslandschaft.« (Seite 68)
Vorhaben auf EU-Ebene:
»Wirtschafts- und Finanzpolitik muss europäisch gemacht werden.« (Seite 59)
Mehrheitsentscheidungen auch in Steuerfragen; »[s]oweit europäische Einigungen nicht gelingen, gehen wir voran, in verstärkter Zusammenarbeit oder gemeinsam mit einzelnen Staaten.« (Seite 94)
Ausweitung des EU-Haushalts und Ausstattung mit eigenen Einnahmen: »Die EU soll die Einnahmen des CO2-Grenzausgleichs erhalten. Auch die Besteuerung von Plastik und Digitalkonzernen und möglichst auch der Finanztransaktionen soll den EU-Haushalt stärken.« (Seite 88)
gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern und »Mindeststeuersatz von mittelfristig 25 Prozent ohne Ausnahmen« (Seite 93)
Zum Dokument (PDF) auf der Internetseite der Partei Bündnis 90/Die Grünen »Deutschland. Alles ist drin.«
(MB)