Corona-Wirtschaftshilfen 2022: Anträge für die Neustarthilfe 2022 jetzt stellen
Nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können jetzt auch Anträge für die Neustarthilfe 2022 gestellt werden.

Corona-Wirtschaftshilfen 2022: Anträge für die Neustarthilfe 2022 jetzt stellen

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Nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können jetzt auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.

Das teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer Pressemitteilung vom 14.1.2022 mit.

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Überbrückungshilfe IV wegen Corona: Anträge können seit 7.1.2022 gestellt werden

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende staatliche Unterstützung. Die Voraussetzungen sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus.

 

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Voraussetzungen: Wer bekommt auch 2022 die Neustarthilfe?

Neustarthilfe 2022 erhalten Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an Betroffene, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.

Neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) können auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms.

Neustarthilfe: Keine Anrechnung auf Grundsicherung!

Die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Neustarthilfe 2022: Hier stellen Sie Ihren Antrag

Der Antrag auf Neustarthilfe 2002 wird über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt.

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass die direkte Antragstellung zunächst für natürliche Personen möglich sein soll. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) stellen, startet im Februar.

Fragen und Antworten (FAQ) zur Neustarthilfe 2022 finden Sie hier auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

(MB)

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