Was ist ein Umsatzsteuer-Karussell?

 - 

»Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle stoppen« stand vergangene Woche auf der Tagesordnung im Bundestag. Worum geht es da?

Umsatzsteuerkarusselle richten in der Europäischen Union jedes Jahr einen riesigen Schaden an. Allein in Deutschland belaufen sich die Schätzungen auf eine zweistellige Milliardensumme. Europaweit beziffert die EU-Kommission die Summe gar auf 50 Milliarden Euro. (Quelle: Handelsblatt)

Der Steuerbetrug mittels Karussellgeschäften ist in der Europäischen Union weit verbreitet und basiert wesentlich auf einer Besonderheit des EU-Rechts – nämlich der Regelung, dass ein innergemeinschaftlicher Erwerb umsatzsteuerfrei ist. Das heißt, wenn ein Unternehmer Waren (oder auch Dienstleistungen) an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU-Land verkauft, dann fällt keine Umsatzsteuer an. Diese Tatsache nutzen Betrüger aus.

Und das geht so:

  • Schritt 1: Unternehmer 1 verkauft Waren an einen Zwischenhändler (Unternehmer 2) im EU-Ausland, also zum Beispiel von Frankreich nach Deutschland (sogenannte grenzüberschreitende Lieferung). Hier fällt keine Umsatzsteuer an.

  • Schritt 2: Händler 2 verkauft die Waren im selben Land weiter an Händler 3. Jetzt müsste Händler 2 eigentlich Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen – was er aber nicht tut.

  • Schritt 3: Händler 3 verkauft die Ware weiter an Händler 1. Dieser innergemeinschaftliche Erwerb ist – siehe oben – steuerfrei. Händler 3 hat aber eine Rechnung von Händler 2, in der Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Diese Umsatzsteuer bekommt er als Vorsteuer erstattet – obwohl Händler 2 sie nie an das Finanzamt abgeführt hat.

Dieses Geschäft kann sich nun quasi endlos wiederholen. Jedes Mal führt Händler 2 die Umsatzsteuer nicht ab, aber Händler 3 bekommt sie erstattet. Manchmal werden dabei noch weitere Zwischenhändler mit einbezogen, die dann gar nicht wissen, dass sie Teil eines betrügerischen Umsatzsteuerkarussells sind.

In der Praxis handelt es sich bei Händler 2 meist um eine Briefkastenfirma, die in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Geschäfte abwickeln soll. Bevor der Fiskus ihr auf die Schliche kommt, verschwindet sie von der Bildfläche. Auf englisch wird Händler 2 daher »missing trader« genannt, was die Position ganz gut beschreibt.

aav_correctiv-logo.png

(Quelle: correctiv)

auch interessant:

 

Im Rechercheprojekt »Grand Theft Europe« hat sich das Recherchezentrum CORRECTIV zusammen mit 35 Redaktionen aus 30 Ländern mit dem Thema Umsatzsteuerkarusselle beschäftigt und Zusammenhänge zwischen kriminellen Drahtziehern und ihren Unternehmen entdeckt. Die Ergebnisse liefern, so CORRECTIV, erstmals ein Gesamtbild über den Umsatzsteuerbetrug in Europa.

 

Lesen Sie hier bei CORRECTIV: Grand Theft Europe – A cross border Investigation

    

Was tut Deutschland gegen den Umsatzsteuerbetrug?

Zum 1. Juli 2011 wurde für bestimmte Waren der Vorsteuerabzug ausgesetzt und das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt. Betroffen sind zum Beispiel Handys, Tablets, Spielekonsolen und Prozessorchips. Beim Reverse-Charge-Verfahren muss nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten, sondern der Leistungsempfänger. Man spricht deshalb auch von »Umkehr der Steuerschuldnerschaft« oder »Erwerbsbesteuerung«. Kritik am Reverse-Charge-Verfahren: Es gilt eine Wertgrenze von 5.000 Euro. Erst wenn für ein zusammenhängendes Geschäft diese Grenze überschritten wird, findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.

Zum 1. Oktober 2013 gab es eine weitere Regelung, um dem Umsatzsteuerbetrug Herr zu werden. Seit diesem Datum muss mit einer sogenannten Gelangensbestätigung oder anderen alternativen Belegen nachgewiesen werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind.

Vergangene Woche wurde im Bundestag der Antrag »Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle stoppen« diskutiert (zum Antrag / PDF). In diesem Antrag fordert die Linksfraktion, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem unter anderem eine monatliche Abgabepflicht von Umsatzsteuervoranmeldungen für neu gegründete Unternehmen vorgesehen ist. Auch sollen Banken schneller Informationen über Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte sowie über Kontobewegungen zur Verfügung stellen müssen.

Der Antrag der Linksfraktion sowie ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (»Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen«) wurden zur Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.

Auch interessant:

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Vorträge, Konzerte, Sportkurse: Was gibt es inzwischen nicht alles online! Umsatzsteuerlich stellt sich da schnell die Frage nach dem Leistungsort, nach Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu jetzt ein ausführliches mehr

  • [] Für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bringt das kürzlich beschlossene Wachstumschancengesetz zwei Entlastungen – allerdings erst ab 2024 und nicht, wie ursprünglich geplant, schon ab 2023. mehr

  • [] Heilig Abend naht mit großen Schritten, und vielleicht haben auch Sie bereits einen Weihnachtsbaum gekauft. Wussten Sie, dass auf diesen Kauf – je nach Baum – zwischen Null und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen können? mehr

  • [] Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig. mehr

Weitere News zum Thema