Anlage S - Formular für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) ist in die Anlage S einzutragen, die der Steuererklärung beizufügen ist. Die Abgabe der Anlage S ist auch erforderlich, wenn der Vordruck Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss. 

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.