Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

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Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar
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Über das Produkt

Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.

Die gute Nachricht: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat als sein häusliches Arbeitszimmer, kann die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten angeben, und zwar maximal 1.250,00 € jährlich. Von dieser Möglichkeit, das Arbeitszimmer als Werbungskosten anzugeben, profitieren in erster Linie Lehrer und Außendienstmitarbeiter, denen aufgrund ihrer Tätigkeit meist kein anderer Arbeitsplatz als ihr Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Wenn jemand dagegen neben dem heimischen Arbeitszimmer noch einen anderen Arbeitsplatz hat, sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sich dort der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet. Wir sagen Ihnen, was das genau bedeutet.

In unserem Beitrag über Arbeitszimmer erfahren Sie alles, was Sie rund um beruflich genutzte Räume wissen müssen, beispielsweise

  • wie Sie Ihr Arbeitszimmer als außerhäuslichen Raum gestalten und so die Kosten unbegrenzt absetzen können,

  • welche Kosten des Arbeitszimmer Sie während der Elternzeit oder bei Aus- und Fortbildung geltend machen können,

  • welche Kosten neben Abschreibungen, Miete und Reinigungskosten in Hinblick auf Arbeitszimmer noch abzugsfähig sind,

  • wie und ab wann Sie das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.

Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Wann Kosten des heimischen Arbeitsplatzes steuerlich anerkannt werden
    • 1.1 Grundsatz: kein Abzug möglich
    • 1.2 In diesen Fällen ist der Arbeitsplatz zu Hause steuerlich abziehbar
    • 1.3 Überblick: Das hat sich ab 2023 geändert
  • 2. Das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit
    • 2.1 Wann ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit?
      • 2.1.1 Ausschließliche Heimarbeit (»Homeoffice«)
      • 2.1.2 Teilweise Tätigkeit außer Haus (»Außendienst«)
      • 2.1.3 Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben
    • 2.2 Welche Voraussetzungen muss das häusliche Arbeitszimmer erfüllen?
      • 2.2.1 Es muss ein »Arbeitszimmer« vorliegen
      • 2.2.2 Fast ausschließliche berufliche Nutzung
      • 2.2.3 Abtrennung von den übrigen Räumen
      • 2.2.4 Einrichtung als Arbeitsraum
      • 2.2.5 Ausreichende Wohnungsgröße
      • 2.2.6 Archiv ist kein eigenes Arbeitszimmer
    • 2.3 Wahlrecht: Einzelnachweis oder Jahrespauschale
    • 2.4 Option 1: Jahrespauschale von 1.260,– € statt Einzelnachweis
    • 2.5 Option 2: Einzelnachweis der Arbeitszimmerkosten
      • 2.5.1 So funktioniert der Einzelnachweis
      • 2.5.2 Wann die Arbeitszimmerkosten aufgeteilt werden müssen
      • 2.5.3 Diese Kosten sind abziehbar
      • 2.5.4 Arbeitszimmerkosten vor Aufnahme der Berufstätigkeit bzw. vor Einzug
      • 2.5.5 Besonderheiten bei Ehepartnern
      • 2.5.6 Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers
  • 3. Alle anderen Fälle: Es gilt die Tagespauschale
    • 3.1 So funktioniert die Tagespauschale
    • 3.2 Welche Arbeitsplätze zu Hause sind begünstigt?
    • 3.3 Berufliche Tätigkeit »überwiegend« zu Hause
    • 3.4 Wenn Sie auch an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte arbeiten
    • 3.5 Wenn Sie auch auswärts arbeiten
    • 3.6 Doppelte Haushaltsführung schließt Tagespauschale aus
    • 3.7 Welche Nachweise Sie erbringen müssen
  • 4. Sonderfall: Es liegt »kein anderer Arbeitsplatz« vor
    • 4.1 Das ändert sich ab 2023
    • 4.2 So funktioniert die Tagespauschale
    • 4.3 Wann liegt »dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz« vor?
      • 4.3.1 Was ist ein »anderer Arbeitsplatz«?
      • 4.3.2 Was bedeutet »dauerhaft«?
    • 4.4 Welche Arbeitsplätze zu Hause sind begünstigt?
    • 4.5 Wenn Sie auch an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte arbeiten
    • 4.6 Wenn Sie auch auswärts arbeiten
    • 4.7 Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben
    • 4.8 Doppelte Haushaltsführung schließt Tagespauschale aus
    • 4.9 Welche Nachweise Sie erbringen müssen
  • 5. Für welche Räume das Abzugsverbot nicht gilt
    • 5.1 Außerhäusliches Arbeitszimmer
      • 5.1.1 Wann ist ein Arbeitszimmer »häuslich«, wann »außerhäuslich«?
      • 5.1.2 Einzelfälle
      • 5.1.3 Auf einen Blick: häuslich oder außerhäuslich?
    • 5.2 Häusliche »Betriebsstätte«
    • 5.3 Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber
    • 5.4 Lagerraum
    • 5.5 Ausstellungsraum
    • 5.6 Werkstatt
    • 5.7 Dienstzimmer im Wohnhaus
  • 6. Der heimische Arbeitsplatz in besonderen Fällen
    • 6.1 Arbeitslosigkeit und Elternzeit
    • 6.2 Ausbildung
    • 6.3 Fortbildung
    • 6.4 Änderungen im Jahr, mehrere Nutzer, mehrere Arbeitszimmer
      • 6.4.1 Änderung der Abzugsvoraussetzungen im Laufe des Jahres
      • 6.4.2 Mehrere Personen nutzen separate Arbeitszimmer
      • 6.4.3 Mehrere Personen nutzen gemeinsam ein Arbeitszimmer
      • 6.4.4 Eine Person nutzt mehrere Arbeitszimmer
      • 6.4.5 Mehrere Betätigungen in einem Arbeitszimmer
    • 6.5 Beschäftigung des Ehepartners im Arbeitszimmer
    • 6.6 Photovoltaikanlage
  • 7. Das Arbeitszimmer in der Steuererklärung
    • 7.1 Welche Nachweise das Finanzamt sehen will
    • 7.2 Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Arbeitszimmerkosten nicht zusätzlich abziehbar
    • 7.3 Welche Kosten zusätzlich zu den Pauschalen abgezogen werden dürfen
    • 7.4 Wenn Sie das Arbeitszimmer verkaufen
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