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Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar
Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen für ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten für solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.
Die gute Nachricht: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat als sein häusliches Arbeitszimmer, kann die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten angeben, und zwar maximal 1.250,00 € jährlich. Von dieser Möglichkeit, das Arbeitszimmer als Werbungskosten anzugeben, profitieren in erster Linie Lehrer und Außendienstmitarbeiter, denen aufgrund ihrer Tätigkeit meist kein anderer Arbeitsplatz als ihr Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Wenn jemand dagegen neben dem heimischen Arbeitszimmer noch einen anderen Arbeitsplatz hat, sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sich dort der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet. Wir sagen Ihnen, was das genau bedeutet.
In unserem Beitrag über Arbeitszimmer erfahren Sie alles, was Sie rund um beruflich genutzte Räume wissen müssen, beispielsweise
wie Sie Ihr Arbeitszimmer als außerhäuslichen Raum gestalten und so die Kosten unbegrenzt absetzen können,
welche Kosten des Arbeitszimmer Sie während der Elternzeit oder bei Aus- und Fortbildung geltend machen können,
welche Kosten neben Abschreibungen, Miete und Reinigungskosten in Hinblick auf Arbeitszimmer noch abzugsfähig sind,
wie und ab wann Sie das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wann Kosten des heimischen Arbeitsplatzes steuerlich anerkannt werden
1.1Grundsatz: kein Abzug möglich
1.2In diesen Fällen ist der Arbeitsplatz zu Hause steuerlich abziehbar
1.3Überblick: Das hat sich ab 2023 geändert
2.Das Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit
2.1Wann ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit?
2.1.1Ausschließliche Heimarbeit (»Homeoffice«)
2.1.2Teilweise Tätigkeit außer Haus (»Außendienst«)
2.1.3Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben
2.2Welche Voraussetzungen muss das häusliche Arbeitszimmer erfüllen?
2.2.1Es muss ein »Arbeitszimmer« vorliegen
2.2.2Fast ausschließliche berufliche Nutzung
2.2.3Abtrennung von den übrigen Räumen
2.2.4Einrichtung als Arbeitsraum
2.2.5Ausreichende Wohnungsgröße
2.2.6Archiv ist kein eigenes Arbeitszimmer
2.3Wahlrecht: Einzelnachweis oder Jahrespauschale
2.4Option 1: Jahrespauschale von 1.260,– € statt Einzelnachweis
2.5Option 2: Einzelnachweis der Arbeitszimmerkosten
2.5.1So funktioniert der Einzelnachweis
2.5.2Wann die Arbeitszimmerkosten aufgeteilt werden müssen
2.5.3Diese Kosten sind abziehbar
2.5.4Arbeitszimmerkosten vor Aufnahme der Berufstätigkeit bzw. vor Einzug
2.5.5Besonderheiten bei Ehepartnern
2.5.6Nachträgliche Errichtung des Arbeitszimmers
3.Alle anderen Fälle: Es gilt die Tagespauschale
3.1So funktioniert die Tagespauschale
3.2Welche Arbeitsplätze zu Hause sind begünstigt?
3.3Berufliche Tätigkeit »überwiegend« zu Hause
3.4Wenn Sie auch an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte arbeiten
3.5Wenn Sie auch auswärts arbeiten
3.6Doppelte Haushaltsführung schließt Tagespauschale aus
3.7Welche Nachweise Sie erbringen müssen
4.Sonderfall: Es liegt »kein anderer Arbeitsplatz« vor
4.1Das ändert sich ab 2023
4.2So funktioniert die Tagespauschale
4.3Wann liegt »dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz« vor?
4.3.1Was ist ein »anderer Arbeitsplatz«?
4.3.2Was bedeutet »dauerhaft«?
4.4Welche Arbeitsplätze zu Hause sind begünstigt?
4.5Wenn Sie auch an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte arbeiten
4.6Wenn Sie auch auswärts arbeiten
4.7Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben
4.8Doppelte Haushaltsführung schließt Tagespauschale aus
4.9Welche Nachweise Sie erbringen müssen
5.Für welche Räume das Abzugsverbot nicht gilt
5.1Außerhäusliches Arbeitszimmer
5.1.1Wann ist ein Arbeitszimmer »häuslich«, wann »außerhäuslich«?
5.1.2Einzelfälle
5.1.3Auf einen Blick: häuslich oder außerhäuslich?
5.2Häusliche »Betriebsstätte«
5.3Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber
5.4Lagerraum
5.5Ausstellungsraum
5.6Werkstatt
5.7Dienstzimmer im Wohnhaus
6.Der heimische Arbeitsplatz in besonderen Fällen
6.1Arbeitslosigkeit und Elternzeit
6.2Ausbildung
6.3Fortbildung
6.4Änderungen im Jahr, mehrere Nutzer, mehrere Arbeitszimmer
6.4.1Änderung der Abzugsvoraussetzungen im Laufe des Jahres
6.4.2Mehrere Personen nutzen separate Arbeitszimmer
6.4.3Mehrere Personen nutzen gemeinsam ein Arbeitszimmer
6.4.4Eine Person nutzt mehrere Arbeitszimmer
6.4.5Mehrere Betätigungen in einem Arbeitszimmer
6.5Beschäftigung des Ehepartners im Arbeitszimmer
6.6Photovoltaikanlage
7.Das Arbeitszimmer in der Steuererklärung
7.1Welche Nachweise das Finanzamt sehen will
7.2Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Arbeitszimmerkosten nicht zusätzlich abziehbar
7.3Welche Kosten zusätzlich zu den Pauschalen abgezogen werden dürfen
7.4Wenn Sie das Arbeitszimmer verkaufen
alle Preise inkl. gesetzl. MWSt ggf. zzgl. Versandkosten