Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren kommt zum Einsatz bei der Bewertung von:
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Teileigentum,
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Wohnungseigentum,
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Ein- und Zweifamilienhäusern.
Für die Bewertung von Grund und Boden sind die Kaufpreissammlungen der kommunalen Gutachterausschüsse heranzuziehen. Flächeneinheiten eines Gebäudes sind der Bewertung mittels der von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichsfaktoren zugänglich, wobei der Bodenanteil getrennt hiervon zu bewerten ist. Bauliche Anlagen sind mit Hilfe von Grundstücksmarktberichten zu bewerten.
Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser mit dem Sachwertverfahren, für Eigentumswohnungen hingegen mit dem Ertragswertverfahren zu plausibilisieren.
Die Vorteile des Vergleichswertverfahrens bestehen darin, dass die Berechnungsbasis dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht und es sich um ein zuverlässiges und leicht nachvollziehbares Wertermittlungsverfahren handelt.
Nachteilig wirken sich ein Mangel an Vergleichsobjekten und die Tatsache, dass das Verfahren stärkeren Schwankungen als das Ertragswert- oder Sachwertverfahren unterliegt, aus.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 182 Abs. 2 BewG
§ 183 BewG
Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.