Internationales Steuerrecht

Die steuerrechtlichen Folgen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts im Inland sind Gegenstand des internationalen Steuerrechts.

Grenzüberschreitende Sachverhalte sind in den Doppelbesteuerungsabkommen (bilaterale Verträge), den EU-Richtlinien und EU-Verordnungen und in deutschen Einzelsteuergesetzen (z.B. Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz) geregelt.

Im internationalen Steuerrecht kommt das sogenannte Territorialprinzip zur Anwendung. Dies gestattet einem einzelnen Staat, die auf seinem Territorium verwirklichten Tatbestände zu besteuern.

Mit diesem Prinzip korrespondiert das Quellenprinzip sowie das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip. Im Zuge des Quellenprinzips werden alle Einkommens- und Vermögensquellen, die sich auf dem Territorium eines Staates befinden, der Besteuerung unterworfen. Das Wohnsitz- und Ansässigkeitsprinzip gestattet, alle Personen der Besteuerung zu unterwerfen, die sich auf dem Territorium des jeweiligen Staates befinden.

Mit dem internationalen Steuerrecht soll primär die Doppelbesteuerung eines Gegenstandes bzw. einer Person vermieden werden. Zudem werden die Vermeidung einer Steuerflucht und die Förderung von Auslandsinvestitionen anvisiert.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 2a EStG

Doppelbesteuerungsabkommen

Außensteuergesetz (AStG)

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