Finanzierungskosten
Zu den Finanzierungskosten gehören alle Aufwendungen zur Kreditbeschaffung. Die häufigsten Finanzierungskosten sind:
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Provisionen für die Kreditvermittlung,
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im Fall einer Hypothek – Kosten für die Grundbucheintragung,
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ein Disagio,
Finanzierungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.
Beispiel:
Der Erwerb einer Immobilie, die vermietet werden soll, wird zum Teil mit einem Kredit finanziert. Die Kreditzinsen sind sofort abzugsfähige Finanzierungskosten.
Wird demgegenüber ein Eigenheim, das ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, mit einem Kredit finanziert, so sind die Zinsen nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie gehören vielmehr zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung.
Finanzierungskosten (z.B. Zinsen für bereits bestehende Kredite), die der Käufer eines Wirtschaftsgutes (z.B. Immobilie) vom Verkäufer übernimmt, sind Anschaffungskosten und können damit nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden.
Der Begriff »Finanzierungskosten« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Geldbeschaffungskosten« verwendet.
Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.