Wirtschaftsgut

Wirtschaftsgüter sind:

  • Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb,

  • deren Erlangung zu Kosten führen,

  • die einer besonderen Bewertung zugänglich sind,

  • die in der Regel einer Nutzung von mehreren Wirtschaftsjahren unterliegen und

  • zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können.

Verlustbringende Wirtschaftsgüter (z.B. verlustbringende Wertpapiere) dürfen nicht aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn mit der Einbringung das Ziel verfolgt wird, dem Betrieb keinen Nutzen, sondern einen Verlust zuzuführen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

H 4.2 Abs. 1 EStR

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