Fahrstuhl

Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls sind Herstellungskosten, wenn der Fahrstuhl bei Errichtung des Gebäudes eingebaut wird. Aber auch beim erstmaligen Einbau eines Fahrstuhls in ein altes Gebäude sind entstandene Kosten den Herstellungskosten zuzurechnen. Herstellungskosten können nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Wird jedoch ein alter Fahrstuhl durch einen neuen Fahrstuhl ersetzt, entstehen regelmäßig bei Vermietung des Gebäudes sofort abziehbare Werbungskosten. Kosten, die für die Wartung und die Reparatur des Fahrstuhls entstehen, sind ebenfalls sofort abzugsfähige Werbungskosten.

Lassen körperlich Behinderte einen Fahrstuhl in ihr eigenes Wohnhaus einbauen, entstehen außergewöhnliche Belastungen, da es sich hierbei um eine behinderungsbedingte Baumaßnahme handelt. Außergewöhnliche Belastungen können im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Außergewöhnliche Belastungen können jedoch nicht unbegrenzt abgezogen werden. Der Gesetzgeber hält es für zumutbar, dass der Steuerpflichtige einen Teil selbst trägt. Wie groß dieser Anteil ist, richtet sich nach dem persönlichen Einkommen des Steuerpflichtigen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 9 EStG

§ 33 EStG

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