Erbschaftsteuer / Steuersatz - Definition und Erklärung

Nach Abzug der Freibeträge und Verbindlichkeiten verlangt das Finanzamt für die verbleibende Restsumme Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Wie hoch die steuerliche Belastung ausfällt, richtet sich

  • nach der jeweiligen Steuerklasse des/der Erben;

  • danach, ob die Hinterbliebenen einen Steuerberater beauftragen, der sich um die Regelung der Abgabepflicht nach dem Ableben des Erblassers kümmert. Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters kann die Erbschaftssteuer mindern;

  • nach dem Verwandschaftsgrad des Erben zum Beerbten.

Übersicht über den Steuersatz nach Steuerklasse bei der Erbschaftssteuer

Zu versteuernder Wert bis ... €
vor 2009

Steuerklasse I
Steuersatz in %
vor 2009

Steuerklasse II
Steuersatz in %
vor 2009

Steuerklasse III
Steuersatz in %
vor 2009

52000,–

7

12

17

256000,–

11

17

23

512000,–

15

22

29

5113000,–

19

27

35

12783000,–

23

32

41

25565000,–

27

37

47

höhere Beträge

30

40

50

Zu versteuernder Wert bis ... €
2009

Steuerklasse I
Steuersatz in %
2009

Steuerklasse II
Steuersatz in %
2009

Steuerklasse III
Steuersatz in %
2009

Steuerklasse III
Steuersatz in %
2009

52000,–

7

30

17

30

256000,–

11

30

23

30

512000,–

15

30

29

30

5113000,–

19

30

35

30

12783000,–

23

50

41

50

25565000,–

27

50

47

50

höhere Beträge

30

50

50

50

Zu versteuernder Wert bis ... €
2010

Steuerklasse I
Steuersatz in %
2010

Steuerklasse II
Steuersatz in %
2010

Steuerklasse III
Steuersatz in %
2010

75000,–

7

15

30

300000,–

11

20

30

600000,–

15

25

30

6000000,–

19

30

30

13000000,–

23

35

50

26000000,–

27

40

50

höhere Beträge

30

43

50

Der Erbe/Beschenkte darf den Freibetrag für den Erwerb alle 10 Jahre erneut in Anspruch nehmen. Es bietet sich an, dass an eine Person nicht eine einmalige Vermögenszuwendung erfolgt, sondern dass mehrere Vermögenszuwendungen in einem zeitlichen Abstand von mehr als 10 Jahren vorgenommen werden. Vorschenkungen sind in der Erbschaftsteuererklärung (Anlage Erwerber) anzugeben. Zudem kann von Vorteil sein, wenn ein entfernterer Angehöriger (etwa ein Neffe) adoptiert wird oder wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft heiraten.

Für eine genaue, individuelle Berechnung des Erbschaftsteuer-Steuersatzes steht Ihnen bei Steuertipps.de ein kostenloser Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteuerrechner zur Verfügung.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 19 Abs. 1 ErbStG

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