Bankenfahndung

Nach Einführung der Abgeltungssteuer ist es zu einer verschärften Prüfung von Banken gekommen. Besteht ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung, führt die Steuerfahndung umfangreiche Prüfungen bei in Verdacht geratenen Banken durch. Besonders kritisch werden Transaktionen ins Ausland (z.B. Luxemburg, Schweiz) überprüft. Wurden Erträge aus ausländischen Guthaben nicht angegeben, droht die Aufdeckung einer Steuerhinterziehung.

Erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten stehen den Finanzämtern seit dem 01.04.2005 zur Verfügung. So können sie über die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin Daten von Kontoinhabern abfragen. Jedoch besteht nur der Zugriff auf sog. Kontostammdaten. Kontostände und Kontobewegungen können nicht eingesehen werden. Ein konkreter Verdacht oder eine Begründung der Kontoabfrage muss nicht erfolgen. Der betreffende Kontoinhaber und auch die Bank werden nicht über die erfolgte Abfrage informiert. Die Kontoabfragen sind für steuerliche und nichtsteuerliche Zwecke möglich. So können neben den Finanzämtern auch die Arbeitsämter, die Sozialbehörden, die Familienkasse und das BAföG-Amt auf die Kontodaten zugreifen.

Eine Selbstanzeige kann bei Steuerhinterziehung zur Straffreiheit führen. Eine Selbstanzeige muss jedoch korrekt erfolgen. Die Hinzuziehung eines auf diesem Fachgebiet tätigen Rechtsanwalts ist daher sinnvoll.

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