Zinsen / Kontokorrentkonto
Erzielt ein Bankkunde auf einem Kontokorrentkonto Zinserträge, unterliegen diese Einnahmen der Kapitalertragsteuer. Der Abzug unterblieb bis Ende 2008, wenn der Zins nicht mehr als 1 % betrug und wenn ein Betrag von 10,– € (Bagatellgrenze) nicht überschritten wurde.
Diese Bagatellregelung ist mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 entfallen, die Banken halten die Steuer auch bei Mini-Erträgen ein.
Bei Zinsen aus Kontokorrentkonten sind Zinsabschlag bzw. Abgeltungsteuer nicht auf der Grundlage des Saldos am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sondern von den einzelnen Habenzinsbeträgen vor der Saldierung zu erheben. Buchungs- sowie Kontoführungsgebühren und Sollzinsen können nicht von einem positiven Habenzins abgezogen werden, selbst wenn die Aufwendungen höher als der Guthabenzins sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG

Witwenrente
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