Auslandsvermögen
Das Auslandsvermögen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person (Inländer) unterliegt nicht der laufenden Besteuerung. Steuerfolgen können sich jedoch bei Erbschaft und Schenkung ergeben. So unterliegt auch das Auslandsvermögen eines Inländers der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, wenn keine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens greift.
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SteuerSparErklärung plus (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz gilt für 3 Arbeitsplätze und für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).