Auslandsvermögen
Das Auslandsvermögen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person (Inländer) unterliegt nicht der laufenden Besteuerung. Steuerfolgen können sich jedoch bei Erbschaft und Schenkung ergeben. So unterliegt auch das Auslandsvermögen eines Inländers der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, wenn keine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens greift.

SteuerSparErklärung für Rentner (Steuerjahr 2024)
Zurückholen, was Ihnen gehört. Exklusive Steuertipps für Rentner, inkl. Digitaler Steuerwissen-Datenbank. Dank der Plausibilitätsprüfung fehlerfrei und ohne Vorkenntnisse zur Abgabe.