Auslandsvermögen
Das Auslandsvermögen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person (Inländer) unterliegt nicht der laufenden Besteuerung. Steuerfolgen können sich jedoch bei Erbschaft und Schenkung ergeben. So unterliegt auch das Auslandsvermögen eines Inländers der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, wenn keine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens greift.
BILD-Steuer (Steuerjahr 2024)
Mit BILD-Steuer, der Geld-zurück-Software, können auch absolute "Steuer-Neulinge" schnell und unkompliziert ihre Steuererklärung für 2024 am PC erstellen. Clevere Assistenten geben jederzeit während der Erstellung der Steuererklärung Tipps zum Steuern sparen.