Kindergeld Bonus 2021: Auszahlung im Mai - Eventuell weiterer Bonus im Herbst?
Im Rahmen des 2. »Corona Konjunkturpakets« 2021 gibt es einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 150 Euro, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Kindergeld Bonus 2021: Auszahlung im Mai - Eventuell weiterer Bonus im Herbst?

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2020 gab es im Rahmen des »Corona Konjunkturpakets« einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld bestand. Mit dem »Dritten Corona-Steuerhilfegesetz« gibt es 2021 weiteren Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Jetzt ist die Rede von einem weiteren Bonus im Herbst 2021.

Alleinerziehende werden zudem seit 2020 durch eine Anhebung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags unterstützt (mehr dazu am Ende dieses Beitrags).

Weiterer Kinderbonus im Herbst?

 

Einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind könnte es im Herbst 2021 geben – dann aber nur für einkommensschwache Familien. Dieser Bonus sei Teil des geplanten Corona-Aufholprogramms, erklärte SPD-Chefin Saskia Esken am gestrigen Montag (26.4.2021) in Berlin: Wer Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalte, solle auch diesen Zuschuss bekommen können. Das Corona-Aufholprogramm soll heute im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die genauen Bedingungen stehen noch nicht fest.

Ergänzung vom 30.7.2021: Einkommensschwache Familien erhalten im August 2021 pro Kind 100 Euro Kinderfreizeitbonus. Wer Anspruch darauf hat und unter welchen Voraussetzungen der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt wird, erfahren Sie hier.

 

Was ist das »Bildungs- und Teilhabepaket«?

 

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen können Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn sich die Eltern die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. (Quelle und weitere Informationen: familienportal.de

Wie bekommt man den Kinderbonus?

Der Kinderbonus von 150 Euro pro Kind (2020: 300 Euro pro Kind) wird für alle Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, automatisch ausgezahlt – ein Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich. Er wird nicht mit Sozialleistungen (wie z.B. Hartz IV) verrechnet.

Wann wird der Corona-Kinderbonus 2021 ausgezahlt?

Die Auszahlung ist bisher für Mai geplant und kommt nicht zusammen mit dem Kindergeld, sondern als eigene Zahlung. Daher wird der Corona Kinderbonus 2021 auch nicht zusammen mit dem Kindergeld überwiesen, sondern einige Tage später.

Familien, die im laufenden Monat Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen den Bonus zuerst ausgezahlt. Anschließend wird der Kinderbonus an Familien überwiesen, die zwar im Jahr 2021 Kindergeld erhalten (haben), nicht aber im laufenden Monat. Das betrifft Familien, die vor Mai Anspruch auf Kindergeld hatten, deren Anspruch aber zum Beispiel wegen des Erreichens der Altersgrenze des Kindes weggefallen ist. Ebenfalls betroffen sind Familien, bei denen der Anspruch auf Kindergeld erst später entsteht, zum Beispiel weil ihr Kind erst nach Mai geboren wird.

Wer bekommt den Bonus fürs Kind?

Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld existiert, wird der Bonus ausgezahlt. Jeder Elternteil oder Sorgeberechtigte, der das aktuelle Kindergeld bezieht, ist somit berechtigt. Dabei ist natürlich egal, ob es sich um Alleinerziehende oder Familien handelt.

Ausgezahlt wird der Kinderbonus an denjenigen Kindergeldberechtigten, der zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten haben.

Hat sich Ihre Adresse geändert? Dann denken Sie daran, die Familienkasse darüber zu informieren!

Wer profitiert vom Kinderbonus 2021?

Familien, für die die Entlastung durch die Kinderfreibeträge für alle Kinder größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus, profitieren im Ergebnis nach der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2021 nicht vom Kinderbonus.

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) schreibt dazu dieses Beispiel:

Ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit zwei Kindern profitiert bis zu einem Einkommen von 69.040 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus für beide Kinder. Oberhalb dieser Höhe wird der Kinderbonus allmählich abgeschmolzen. Ab einem Einkommen von 85.974 Euro wird er in dieser Konstellation im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2021 vollständig mit den zwei Kinderfreibeträgen verrechnet.

Im Ergebnis, so das BMFSJF, erhalten mehr als 75 Prozent die volle Entlastung durch den Kinderbonus, knapp 25 Prozent werden nur teilweise oder nicht entlastet (Quelle und FAQ zum Kinderbonus auf der Internetseite des BMFSJF).

Haushaltseinkommen der Familien - Unterschiede für Geringverdiener und Gutverdiener

Positiv ist anzumerken, dass der Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Empfänger von Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen erhalten damit tatsächlich mehr Geld.

Bei Haushalten mit einem hohen Einkommen wird erst mit der Einkommensteuererklärung geklärt, ob das Kindergeld inkl. Kinderbonus auf dem Konto bleibt oder der steuerliche Freibetrag (Kinderfreibetrag) herangezogen wird.

Für 2021 beträgt der Kinderfreibetrag 5.460 Euro (2020: 5.172 Euro) und der Erziehungsfreibetrag 2.928 Euro (2020: 2.640 Euro).

Steuerliche Bewertung des Familienbonus 2020

  • Einkommen bis 33.900 Euro - Unverheiratete Eltern profitieren vom Kinderbonus voll bis zu einem Einkommen von 33.900 Euro.

  • Einkommen ab 42 .950 Euro – Bei unverheirateten Eltern mit einem Einkommen über 42.950 Euro wird der Bonus für Kinder in der Einkommenssteuer voll verrechnet, darunter anteilig.

  • Gemeinsames Einkommen bis 67.800 Euro - Familien (verheiratete Eltern) mit geringem oder mittlerem Einkommen profitieren voll bis zu einem gemeinsamen Einkommen von 67.800 Euro vom Kinderbonus.

  • Gemeinsames Einkommen ab 85.900 Euro - Ganz klar ist, Familien mit hohem gemeinsamem Einkommen werden nicht mehr vom Kinderbonus profitieren. Der Bonus wird bei der Steuererklärung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet und abhängig von der Günstigerprüfung, voraussichtlich mit der Steuer, zurückgezahlt.

Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende angehoben

Um dem höheren Betreuungsaufwand von Alleinerziehenden Rechnung zu tragen und die höheren Aufwände durch Corona zumindest etwas zu mildern, wurde der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende ab 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Damit wird der Entlastungsbeitrag mehr als verdoppelt.

 

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(PK, MB)

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