Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
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Wenn die erste Steuererklärung ins Haus steht, hoffen viele auf Tipps und Hilfe von Eltern, Freunden oder Kommilitonen. Leider darf nicht jeder bei der Steuererklärung helfen.
Das Steuerberatungsgesetz ist sehr streng und schreibt genau vor, wer bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen darf.
Interessant sind vor allem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Rechtsanwälte sowie Lohnsteuerhilfevereine. Und natürlich Eltern und andere Familienmitglieder, die sich schon seit ein paar Jahren mit dem Thema Steuern beschäftigen!
Dass sich Angehörige ohne Bezahlung gegenseitig bei der Steuererklärung helfen, erlaubt sogar das sonst so strenge Steuerberatungsgesetz.
Bei der Steuererklärung dürfen helfen:
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Ehepartner
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Verlobte
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Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel
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Geschwister (auch Halbgeschwister)
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Nichten und Neffen
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Schwager oder Schwägerin
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Onkel und Tante
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Pflegeeltern und Pflegekinder
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geschiedener Ehepartner
Für diese Angehörigen darf man die Steuerformulare ausfüllen (und umgekehrt). Man kann sich dann auf dem Mantelbogen als »Mitwirkender« zu erkennen geben (Verwandtschaftsverhältnis angeben!) und sich im Namen des Angehörigen schriftlich oder telefonisch mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
Kommilitonen, Arbeitskollegen oder Freunden bei der Steuererklärung zu helfen ist eine Ordnungswidrigkeit – egal ob mit oder ohne Bezahlung. Wer erwischt wird, zahlt bis zu 5.000 Euro Strafe. Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Arbeitskollege oder Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten angibt. Das sollte man also unbedingt vermeiden!
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(MB)