Steuererleichterungen 2022: Das plant die Ampelkoalition
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Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise hat sich der Koalitionsausschuss am 23.2.2022 auf zehn Entlastungsschritte geeinigt. Unter anderem geht es um den Werbungskostenpauschbetrag, die Entfernungspauschale, die EEG-Umlage, einen Coronazuschuss und um Unterstützung von Eltern und Geringverdienern.
Die Entlastungsschritte sollen nun auf den Weg gebracht werden – es handelt sich also bisher ausdrücklich nur um Vorschläge! Ob und welche der Ideen tatsächlich umgesetzt werden, ist noch nicht entschieden.
Hinweis, 12.5.2022:
Der Bundestag hat am 12.5.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 20. Mai erwartet.
→ Mehr dazu lesen Sie hier: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag: Steuererleichterungen 2022
Inhalt
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Arbeitnehmerpauschbetrag 2022: Erhöhung auf 1.200 Euro geplant
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Kinderzuschlag 2022:-Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder geplant
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Coronahilfe-Paket: Unterstützung bei der Steuer (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
Was ist der Koalitionsausschuss?
Der Koalitionsausschuss ist ein informelles, also kein im Grundgesetz (GG) vorgesehenes Gremium.
Er setzt sich zusammen aus den (meistens 2 bis 3) politisch wichtigsten Vertretern der Koalitionsparteien. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass der aktuelle Koalitionsausschuss aus ständigen Vertreterinnen und Vertretern der drei Koalitionspartner besteht, darunter die Parteivorsitzenden, der Bundeskanzler und die Spitzen der Regierung, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Der Koalitionsausschuss koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Koalitionspartnern, hier werden politisch brisante Fragen und grundsätzliche Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern verhandelt und entschieden. Erfahrungsgemäß passieren Gesetze, die bereits vor ihrer Einbringung in den Bundestag im Koalitionsausschuss behandelt wurden, den Gesetzgebungsprozess schneller als solche, die erst später in dieser informellen Runde behandelt werden – ein Hinweis darauf, dass sich im Koalitionsausschuss tatsächlich einzelne Konflikte entschärfen lassen.
(Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung; Wikipedia)
1. Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
Angesichts der gestiegenen Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft soll die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen.
Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen.
Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, sollen ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst werden.
2. Arbeitnehmerpauschbetrag 2022: Erhöhung auf 1.200 Euro geplant
Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, soll der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschbetrag) bei der Einkommensteuer von aktuell 1.000 Euro um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden. Dieser erhöhte Freibetrag soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Hinweis, 12.5.2022:
Der Bundestag hat dieser Änderung am 12.5.2022 zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 20. Mai erwartet.
→ Mehr dazu lesen Sie hier: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag: Steuererleichterungen 2022
3. Grundfreibetrag 2022: Erhöhung auf 10.347 Euro geplant
Der steuerfreie Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Tabelle: Grundfreibetrag – Übersicht
Jahr |
Grundfreibetrag für Ledige |
Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) |
2022 geplant |
10.347,– € |
20.694,– € |
2022 |
9.984,– € |
19.968,– € |
2021 |
9.744,– € |
19.488,– € |
2020 |
9.408,– € |
18.816,– € |
Hinweis, 12.5.2022:
Der Bundestag hat dieser Änderung am 12.5.2022 zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 20. Mai erwartet.
→ Mehr dazu lesen Sie hier: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag: Steuererleichterungen 2022
4. Pendlerpauschale 2022: Anhebung für Fernpendler geplant
Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität sollen die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen werden.
Die Pendlerpauschale für Fernpendler würde dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent betragen.
Mehr dazu
→ Entfernungspauschale 2021 bis 2026 und Mobilitätsprämie
→ Ratgeber: Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
Hinweis, 12.5.2022:
Der Bundestag hat dieser Änderung am 12.5.2022 zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 20. Mai erwartet.
→ Mehr dazu lesen Sie hier: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag: Steuererleichterungen 2022
Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.
5. Coronazuschuss 2022: Unterstützung für Bedürftige geplant
Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von existenzsichernden Leistungen sollen 2022 mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Davon würden insbesondere diejenigen profitieren, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.
Hinweis, 12.5.2022:
Der Bundestag hat am 12.5.2022 einer Einmalzahlung von 200 Euro (statt wie geplant 200 Euro) zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 20. Mai erwartet.
→ Mehr dazu lesen Sie hier: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag: Steuererleichterungen 2022
6. Kinderzuschlag 2022:-Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder geplant
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll zum 1. Juli 2022 auf den Weg gebracht werden.
Er soll in Höhe von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
Hinweis, 12.5.2022:
Der Bundestag hat der Einführung des Sofortzuschlags für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld am 12.5.2022 zugestimmt. Die Zustimmung des Bundesrates wird für den 20. Mai erwartet.
→ Mehr dazu lesen Sie hier: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag: Steuererleichterungen 2022
7. Mindestlohn-Erhöhung 2022
Die bereits vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll für eine Erhöhung des Nettoeinkommens für viele Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen. Der Deutsche Bundestag wird das entsprechende Gesetz zügig beschließen, kündigt der Koalitionsausschuss in seinem Papier » 10 Entlastungsschritte für unser Land« an.
8. Coronahilfe-Paket: Unterstützung bei der Steuer (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
Zur Entlastung von Bürokratie und Abgaben in der Pandemie hat die Bundesregierung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, das im Wesentlichen folgende Maßnahmen enthält:
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Erweiterte Verlustverrechnung (Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit den entsprechenden Gewinnen verrechnet werden) ,
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Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können),
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Verlängerung Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr.
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Steuerbefreiung Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (freiwillige Aufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),
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Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben) und
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Verlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022 (die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater soll bis zum 31. August 2022 verlängert werden. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert.)
Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz zügig beschließen, kündigt der Koalitionsausschuss in seinem Papier » 10 Entlastungsschritte für unser Land« an.
Mehr dazu
→ Kostenloses E-Book Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige
→ Kostenlos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Corona-bedingte Steueränderungen zur Steuererklärung 2020 und 2021
9. Kurzarbeitergeld 2022: Verlängerung bis 30. Juni 2022
Die Bundesregierung hat die zum 31. März 2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert (Höchstdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate, Regelungen zu den erhöhten Leistungssätzen bei längerer Kurzarbeit, Anrechnungsfreiheit von Mini-Jobs, Zugangserleichterungen).
Mehr dazu
→ Kurzarbeit: Das müssen Sie in der Steuererklärung 2021 mit Kurzarbeitergeld beachten
→ Themenseite Kurzarbeit & Steuern: Was sind Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld?
→ Ratgeber Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren
→ Ratgeber Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
10. Heizkostenzuschuss geplant
Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen soll ebenfalls zügig vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld 135 Euro (und Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro), Azubis und Studierende im Bafög- Bezug 115 Euro pro Person. Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer gezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen
(Quelle und Originaldokument: Bundesfinanzministerium vom 24.2.2022 (PDF))
(MB)