Steuererklärung: Kein Verspätungszuschlag auf Kirchensteuer
Blick in die Jesuitenkirche St Ignatius und Franz Xaver in Mannheim.

Steuererklärung: Kein Verspätungszuschlag auf Kirchensteuer

 - 

Seit 2020 werden Säumniszuschläge und Verspätungszuschlag automatisiert festgesetzt. Es liegt also nicht mehr im Ermessen des Finanzamts, ob ein solcher Zuschlag zu einer Steuer erhoben wird. Das kann auch die Kirchensteuer treffen – was wiederum den Kirchen nicht gefällt. Jetzt wird Abhilfe geschaffen.

Der Niedersächsische Landtag hat daher diese Woche das Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes (KiStRG) beschlossen gesetzlich sichergestellt, dass bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung keine Verspätungszuschläge zur Kirchensteuer erhoben werden (Finanzministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 23.3.2022).

Andere Bundesländer haben ihre jeweiligen landesrechtlichen Kirchengesetze ebenfalls bereits angepasst bzw. beabsichtigen eine Anpassung.

Kirchensteuer & Verspätungszuschlag: Was muss geändert werden?

Für Steuererklärungen, die nach dem 31. Dezember 2018 eingereicht werden müssen, ist der Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht mehr ermessensabhängig, sondern obligatorisch festzusetzen.

Das hat in Bezug auf die Kirchensteuerfestsetzung die Folge, dass auch hier immer ein Verspätungszuschlag festzusetzen wäre.

Keine Druckmittel bei Kirchensteuer

Im Bereich der Kirchensteuer wird auf Druckmittel, Sanktionen und Strafen in der Regel verzichtet. So werden zum Beispiel auch jetzt schon die Vorschriften über Verzinsung, Säumniszuschläge sowie Straf- und Bußgelder nicht angewendet bzw. sogar gesetzlich ausgeschlossen.

Daher möchten die Kirchen auch keine Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Kirchensteuer.

Kein Säumniszuschlag auf Kirchensteuer

Verspätungszuschläge zur Kirchensteuer sind durch die gesetzliche Neuregelung jetzt ebenfalls ausgeschlossen.

Die niedersächsischen Finanzämter hatten das übrigens bereits aus Ermessenserwägungen so berücksichtigt und gehandhabt – jetzt ist es auch gesetzlich so festgeschrieben.

Steuererklärung und Verspätungszuschlag: Berechnung, Höhe und wie man ihn vermeidet

Was Sie zum Verspätungszuschlag wissen müssen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst → Steuererklärung: Frist verpasst? Ab jetzt drohen hohe Säumnisgebühren!

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Halter von Elektroautos können im sogenannten Treibhausgasminderungs-Quotenhandel die CO2-Emissionseinsparung, die durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, verkaufen und dafür eine Prämie erhalten. Wie geht das, wie viel Geld bekommt mehr

  • [] Die Bundesregierung hat eine lange Liste mit gesetzlichen Neuregelungen veröffentlicht. Wir haben die aus unserer Sicht für unsere Leserinnen und Leser wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Und natürlich gibt es hier auch den Link auf die komplette mehr

  • [] Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit wurde eine große Zahl von Neuerungen beschlossen. Am 20.12.2024 wurde auch endlich das Jahressteuergesetz II (das inzwischen »Steuerfortentwicklungsgesetz« heißt) beschlossen – mehr

  • [] Die Ampel-Koalition ist Geschichte, Neuwahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Was bedeutet das für Gesetze, die noch nicht verabschiedet wurden? Kommt da noch was – oder gehen alle Verhandlungen von vorn los? Versuch einer Einschätzung. mehr

Weitere News zum Thema