So machen minderjährige Azubis eine Steuererklärung
Auch Minderjährige müssen eine eigene Steuererklärung machen.

So machen minderjährige Azubis eine Steuererklärung

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Auch als Minderjähriger muss man eine eigene Steuererklärung machen – es ist nicht erlaubt, dass die Eltern die Einnahmen und Ausgaben des minderjährigen Kindes mit in ihre Steuererklärung übernehmen!

Erlaubt ist aber natürlich, dass die Eltern ihrem Kind bei der Steuererklärung helfen. Auch die Hilfe von Geschwistern, Onkel oder Tante und von den Großeltern ist erlaubt.

Müssen die Eltern die Steuererklärung ihres minderjährigen Kindes unterschreiben?

Viele minderjährige Azubis machen ihre Steuererklärung auf Papier und lassen sie von den Eltern unterschreiben, oder es unterschreiben beide: Auszubildende und Eltern. Das ist ok, und die Steuererklärung wird vom Finanzamt auch so angenommen. Aber eigentlich reicht es aus, wenn nur der bzw. die Auszubildende die Steuererklärung unterschreibt. 

Die rechtliche Begründung dafür ist, dass die Eltern den Ausbildungsvertrag mit-unterschrieben haben. Auszubildende können daher die Steuererklärung, die quasi irgendwie zu dieser Ausbildung gehört, selbst unterschreiben.

Sobald der oder die Auszubildende volljährig ist, unterschreibt er bzw. sie die Steuererklärung aber immer allein. Einfacher und schneller geht es sowieso mit einer Software oder App – und ohne Papier.

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Warum sollten Auszubildende eine Steuererklärung machen?

Auszubildende verdienen meistens nur sehr wenig. Vielleicht ist es sogar so wenig, dass gar keine Lohnsteuer einbehalten wird (das sieht man auf der Lohnabrechnung), sondern nur die Sozialabgaben – also die Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Trotzdem können sich Azubis vom Finanzamt Geld zurückholen, denn auch sie haben Werbungskosten – zum Beispiel für die Fahrt zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule, für Fachbücher usw.

Auch interessant:

Mobilitätsprämie: Was ist das, wer bekommt sie und wie wird sie beantragt?

Weil nicht alle Pendler von der vorübergehend erhöhten Entfernungspauschale profitieren, wurde zusätzlich die Mobilitätsprämie eingeführt. Diese beantragt man mit der »Anlage Mobilitätsprämie« zur Steuererklärung. Das gilt übrigens nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende!

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(MB)

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