Neue Behinderten-Pauschbeträge: Fehlerhafte Umsetzung in der ELStAM-Datenbank
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Zum 1.1.2021 wurden die Behinderten-Pauschbeträge erhöht. Bei der zentralen technischen Umsetzung der Neuregelung ist es bei einem Teil der Betroffenen bundesweit zu einem Fehler gekommen: Der Freibetrag wurde nicht verdoppelt, sondern auf 0 Euro herabgesetzt. Was müssen Sie jetzt tun?
Kurze Antwort: Glücklicherweise gar nichts.
Die Finanzverwaltung hat den Fehler erkannt, das Bundesfinanzministerium und das Bundeszentralamt für Steuern arbeiten bereits an der Fehlerbehebung. Die Behebung des Fehlers und die Richtigstellung des Lohnsteuerabzugs werden also von Amts wegen erfolgen.
Betroffen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen bisher schon ein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Freibetrag im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM-Verfahren) berücksichtigt worden ist.
Achtung: Auch Abrechnung für März noch falsch!
Das Landesamt für Steuern in Niedersachsen weist allerdings darauf hin, dass bei den Betroffenen voraussichtlich auch noch die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für den Monat März fehlerhaft sein wird (Quelle).
Betroffene werden gebeten, sich zunächst noch nicht an ihr Finanzamt zu wenden.
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(MB)