Ist die Abgabe einer Steuererklärung auch rückwirkend möglich?
In vielen Fällen kann eine Steuererklärung noch für vier Jahre rückwirkend abgegeben werden.

Ist die Abgabe einer Steuererklärung auch rückwirkend möglich?

 - 

Die Steuererklärungen für 2023, 2022, 2021 und 2020 sind noch nicht abgegeben? Ab 2025 – also ab der Steuererklärung für 2024 – soll alles besser gemacht werden und die Formulare für die Steuererklärungen der vergangenen Jahre ausgefüllt werden? Wir erklären, was möglich ist.

Wie lange rückwirkend eine Steuererklärung abgegeben werden kann, hängt davon ab, ob die Abgabe freiwillig erfolgt oder verpflichtend ist.

 

Inhalt

 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht unter anderem in folgenden Fällen:

  • Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 Euro.

  • Auf der Lohnsteuerkarte (bzw. in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen – ELStAM) wurde ein Freibetrag eingetragen.

  • Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen.

  • Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.

  • Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.

  • Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.

  • Bei Verheirateten hatte ein Ehepartner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.

Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss auch keine abgeben.

Lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Ja! Denn oft bekommen genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuerrückzahlung.

Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind oder eine Heirat stattgefunden hat. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat nicht besonders lange Zeit dafür: Die Steuererklärung muss bis zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt sein.

Wenn dieser Termin nicht eingehalten werden kann, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Dafür haben wir hier einen Musterbrief für die Fristverlängerung bei der Einkommensteuererklärung vorbereitet.

Abgabefrist bei freiwilliger Steuererklärung

Bei der freiwilligen Abgabe gilt eine längere Frist. Diese Steuererklärungen müssen erst nach vier Jahren – und dann auch erst Ende Dezember – beim Finanzamt eingehen.

Bis zum 31.12.2024 kann also noch die Steuererklärung für das Jahr 2020 abgegeben werden.

Wichtig: Die Steuererklärung muss bei der freiwilligen Abgabe am 31.12. um 24 Uhr beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn die Steuererklärung erst am 31.12. per Post abgeschickt wird. Die Steuerformulare können auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten des Finanzamts eingeworfen werden. Dort wird automatisch ein Eingangsstempel mit Uhrzeit auf dem Umschlag angebracht.

Steuertipps-Empfehlungen: Ihr Werkzeugkasten zum Steuern sparen

Steuersoftware: Unsere Steuersoftware »SteuerSparErklärung« gibt es für alle Jahre ab 2020! Für Mac OS und Windows, als CD oder im Download. → Hier informieren, bestellen oder direkt herunterladen

News: Ordnung schaffen: So bringen Sie ohne Stress Ordnung in Ihre Unterlagen!

Für alle, die es ganz genau wissen möchten: Seit über 45 Jahren das meistgenutzte Werk für private Steuern. Sogar Finanzbeamte arbeiten damit! Mit den Steuertipps für Arbeitnehmer übersehen auch als Steuerlaien keine Steuer-Spar-Möglichkeiten mehr. Aktuelle Steuertipps und viele Alltagsbeispiele helfen dabei, weniger Steuern zu zahlen.

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Start in ein neues Jahr mit vielen schönen Erlebnissen. mehr

  • [] Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit wurde eine große Zahl von Neuerungen beschlossen. Am 20.12.2024 wurde auch endlich das Jahressteuergesetz II (das inzwischen »Steuerfortentwicklungsgesetz« heißt) beschlossen – mehr

  • [] Die Ampel-Koalition ist Geschichte, Neuwahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Was bedeutet das für Gesetze, die noch nicht verabschiedet wurden? Kommt da noch was – oder gehen alle Verhandlungen von vorn los? Versuch einer Einschätzung. mehr

  • [] Trotz Ampel-Aus treten auch 2025 wieder zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen für private Steuerzahler und für kleine Unternehmen zusammengefasst. mehr

Weitere News zum Thema