Ist die Abgabe einer Steuererklärung auch rückwirkend möglich?
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Haben Sie Ihre Steuererklärungen für 2022, 2021, 2020 und 2019 noch nicht abgegeben? Möchten Sie ab 2024 – also ab der Steuererklärung für 2023 – alles besser machen und jetzt noch die Formulare für die Steuererklärungen der vergangenen Jahre ausfüllen? Wir sagen Ihnen, was möglich ist!
Wie lange Sie rückwirkend eine Steuererklärung abgeben können, hängt davon ab, ob Sie freiwillig abgeben oder dazu verpflichtet sind.
Inhalt
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u.a. in diesen Fällen:
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Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 Euro.
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Auf der Lohnsteuerkarte (bzw. in den elektronischen Lohnsteuermerkmalen – ELStAM) wurde ein Freibetrag eingetragen.
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Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen.
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Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.
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Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
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Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
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Bei Verheirateten hatte ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss auch keine abgeben.
Lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?
Ja! Denn oft bekommen genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuerrückzahlung.
Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn Sie während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten oder geheiratet haben. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat nicht besonders lange Zeit dafür: Die Steuererklärung muss bis zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt sein.
Für die Steuererklärung für 2023 gibt es ausnahmsweise eine Fristverlängerung, sie muss bis zum 2.9.2024 beim Finanzamt sein.
Wenn Sie merken, dass Sie diesen Termin nicht einhalten können, können Sie eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dafür haben wir hier einen Musterbrief vorbereitet.
Abgabefrist bei freiwilliger Steuererklärung
Bei der freiwilligen Abgabe gilt eine längere Frist. Diese Steuererklärungen müssen erst nach vier Jahren – und dann auch erst Ende Dezember – beim Finanzamt eingehen.
Sie können also bis zum 31.12.2023 noch die Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben! (Benutzen Sie für die Fristberechnung einfach unseren kostenlosen Fristenrechner.)
Wichtig: Die Steuererklärung muss bei der freiwilligen Abgabe am 31.12. um 24 Uhr beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. per Post losschicken. Sie können Ihre Steuerformulare auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts einwerfen. Dort wird automatisch ein Eingangsstempel mit Uhrzeit auf dem Umschlag angebracht.
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(MB)