Gas: Zählerstand vom 31.3.2024 melden
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Ab dem 1.4.2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz für Gas wieder 19%. Damit Ihre Gasrechnung korrekt erstellt werden kann, sollten Sie den Zählerstand fotografieren und an Ihren Versorger melden.
Machen Sie mit Ihrem Handy oder Smartphone ein Foto vom Stand Ihres Gaszählers. In der Bilddatei wird das Aufnahmedatum gespeichert. Falls der Anbieter den Zählerstand anzweifelt, haben Sie direkt einen Beweis zur Hand.
Wenn Sie die nächste Abrechnung erhalten, schauen Sie genau hin: Bis zum 31.3.2024 werden 7% Umsatzsteuer berechnet, ab dem 1.4.2024 sind wieder 19% fällig.
Hat sich Ihr Versorger daran gehalten und Ihre Meldung zum 1.4.2024 berücksichtigt? Falls nicht, fordern Sie eine neue, korrekte Rechnung an.
Hintergrund: Die Umsatzsteuer auf Gas war im Oktober 2022 vorübergehend auf 7% gesenkt worden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Diese befristete Senkung der Umsatzsteuer auf den Gaspreis endet jetzt.
Falls Ihr Gasversorger Ihren gesamten Gasverbrauch für die Rechnung gleichmäßig auf 12 Monate aufteilt, kann es passieren, dass Gasverbrauch aus den kalten Monaten (in denen der Verbrauch höher war) den wärmeren Monaten mit weniger tatsächlichem Verbrauch zugeschlagen und mit der höheren Mehrwertsteuer belegt wird. Dann zahlen Sie unter dem Strich zu viel.
Übrigens: Beim Strom ändert sich nichts.
(MB)