CO2-Steuer - Was ist das?

Genau genommen handelt es sich bei der CO2-Steuer nicht um eine »Steuer«, sondern um eine Abgabe. Richtig ist also die Bezeichnung »CO2-Abgabe«, manchmal liest man auch »Kohlenstoffsteuer«.

Seit wann gibt es die CO2-Steuer?

2021 wurde ein CO2-Preis (Kohlenstoffdioxid-Preis) für Gebäudewärme und Verkehr eingeführt. Das bedeutet: Der CO2-Ausstoß durch Heizöl, Benzin und Diesel wird teurer.

Gesetzliche Grundlage dafür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen – BEHG).

Wie hoch ist die CO2-Steuer?

Der Preis pro Tonne CO2 beträgt ab Januar 2021 zunächst 25 Euro.

Anschließend sollte der Preis jährlich schrittwweise ansteigen, bis er im Jahr 2025 bei 55 Euro liegen sollte. Diese Anhebung verschiebt sich jedoch: Angesichts der derzeitigen Energiekrise hat die Bundesregierung beschlossen, den CO₂-Preis nicht wie geplant am 1. Januar 2023 zu erhöhen, sondern die Erhöhung ein Jahr auszusetzen. Die Erhöhungen für 2024 und 2025 sollten sich entsprechend ebenfalls um ein Jahr verschieben. Ende 2023 war dann aber klar: Der CO₂-Preis wird zum 1. Januar 2024 nicht wie geplant von 30 Euro auf 40 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht, sondern auf 45 Euro pro Tonne.

  • 2022: 30 Euro pro Tonne,

  • 2023: 30 Euro pro Tonne,

  • 2024: 45 Euro pro Tonne,

  • 2025: 55 Euro pro Tonne,

  • 2026: 55-65 Euro pro Tonne.

Wie wirkt sich die CO2-Steuer auf die Preise beim Tanken aus?

Der ADAC hat ausgerechnet, wie sich die CO2-Steuer auf die Kosten für Benzin und Diesel auswirkt:

Jahr

Preis CO2 pro Tonne

Preisansteig pro Liter Benzin

Preisanstieg pro Liter Diesel

2021     

25 Euro    

ca. 7 Cent

ca. 8 Cent

2022

30 Euro

ca. 8,4 Cent

ca. 9,5 Cent

2023

30 Euro

ca. 8,4 Cent

ca. 9,5 Cent    

2024

45 Euro

ca. 12,7 Cent

ca. 14,2 Cent

2025

55 Euro

ca. 15,7 Cent    

ca. 17,3 Cent

2026

55-65 Euro

ca. 16,9 Cent

ca. 18,9 Cent

(Quelle: adac.de)

Wie wirkt sich die CO2-Steuer auf die Preise beim Heizen aus?

Die CO2-Steuer macht auch Heizöl und Gas teurer.

2027 wird der EU-Emissionshandel auf Privatverbraucher ausgeweitet: Sie müssen dann CO2-Zertifikate erwerben, wenn sie weiter mit Gas und Öl heizen. Der Preis für eine Tonne CO2 wird sich aus Angebot und Nachfrage ergeben, denn die Anzahl der verfügbaren Zertifikate ist begrenzt. Daher ist auch schon klar: Der Preis wird auf jeden Fall steigen.

Übersicht: CO2-Steuer, Gas

Jahr

Preis pro Tonne CO2

Zusatzkosten bei 10.000 kWh

2021

25 Euro

55 Euro

2022

30 Euro

66 Euro

2023

35 Euro

77 Euro

2024

45 Euro

99 Euro

2025

55 Euro

121 Euro

(Quelle: thermondo.de)

Übersicht: CO2-Steuer, Öl

Jahr

Preis pro Tonne CO2

Zusatzkosten bei 10.000 kWh

2021

25 Euro

70 Euro

2022

30 Euro

84 Euro

2023

35 Euro

98 Euro

2024

45 Euro

126 Euro

2025

55 Euro

154 Euro

(Quelle: thermondo.de)

Mietwohnungen: CO2-Steuer wird ab 2023 aufgeteilt

Mieter trugen die Kosten für die Kohlendioxidabgabe bisher allein. Um sie zu entlasten, wurde ab 2023 ein Stufenmodell eingeführt, mit dem die Abgabe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt wird.

Die Kostenanteile werden entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet, orientieren sich also an der energetischen Qualität des Gebäudes: Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite. Nur in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) bezahlen Mieter die CO₂-Abgabe weiterhin allein.

Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern.

kg CO2 pro m2 pro Jahr

Anteil Mieter

Anteil Vermieter

weniger als 12 kg    

100 %    

0 %

12 bis 17 kg

90 %

10 %

17 bis 22 kg

80 %

20 %

22 bis 27 kg

70 %

30 %

27 bis 32 kg

60 %

40 %

32 bis 37 kg

50 %

50 %

37 bis 42 kg

40 %

60 %

42 bis 47 kg

30 %

70 %

47 bis 52 kg

20 %

80 %

mehr als 52 kg

5 %

95 %    

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, bmwk.de)

Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.

Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Mieter, die sich selbst mit Brennstoffen versorgen, können dem Vermieter gegenüber Erstattungsansprüche geltend machen. Dafür haben sie zwölf Monate Zeit. Brennstofflieferanten sind verpflichtet, Mietern Informationen zum Erstattungsverfahren zukommen zu lassen.

Was soll die CO2-Steuer bewirken?

Mit der CO2-Steuer sollen die Menschen dazu angeregt werden, vermehrt klimaschonende Technologien und erneuerbare Energien zu nutzen, beispielweise Wärmepumpen und Elektromobilität.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wurden beispielsweise für eine Entlastung bei der EEG-Umlage eingesetzt. Die EEG-Umlage wurde bereits zum 1.7.2022 von 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh gesenkt.

Auch für Entlastungen bei der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale), also die absetzbaren Werbungskosten für den Weg zum Arbeitsplatz, sollen die Einnahmen aus der CO2-Steuer genutzt werden. Konkret gilt dies für Fernpendler, für sie steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer

  • ab 01.01.2021 von 0,30 Euro/km auf 0,35 Euro/km,

  • ab 01.01.2022 bis 31.12.2026 von 0,35 Euro/km auf 0,38 Euro/km.

Das gilt entsprechend für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.

Die Regeln zur Entfernungspauschale bleiben unverändert.

Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, zahlen keine Einkommensteuer und profitieren daher eigentlich nicht von der Erhöhung der Entfernungspauschale. Das Finanzamt zahlt in diesen Fällen auf Antrag eine Mobilitätsprämie aus, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 21 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt.

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