Entwicklung des verfügbaren Einkommens von Arbeitnehmern
Das Bundesfinanzministerium hat die Datensammlung zur Steuerpolitik aktualisiert. Heute zeigen wir Ihnen, wie sich der Jahresarbeitslohn und das verfügbare Einkommen von Arbeitnehmern entwickelt haben.

Entwicklung des verfügbaren Einkommens von Arbeitnehmern

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Das Bundesfinanzministerium hat die Datensammlung zur Steuerpolitik aktualisiert. Heute zeigen wir Ihnen, wie sich der Jahresarbeitslohn und das verfügbare Einkommen von Arbeitnehmern entwickelt haben.

Die Zahlen beziehen sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen. Diese Werte möchten wir Ihnen natürlich auch nicht vorenthalten:

  • 2005: 26.524 Euro

  • 2010: 27.997 Euro

  • 2015: 32.524 Euro

  • 2016: 33.309 Euro

  • 2017: 34.145 Euro

  • 2018: 35.229 Euro

  • 2019: 36.309 Euro (geschätzt)

Was sagt das Durchschnittseinkommen aus?

Leider gar nicht mal so viel. Denn um das Durchschnittseinkommen zu berechnen, werden einfach alle Einkommen addiert und durch die Anzahl der Einkommen geteilt. Angenommen, Sie verdienen im Monat 2.000 Euro und Ihr Nachbar 10.000 Euro, dann liegt das Durchschnittseinkommen bei 6.000 Euro. Aussagekraft? Fraglich.

So sind denn auch die hier verwendeten Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass »die Durchschnittswerte [...] auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen [beruhen]. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und -gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer.« Das ist nichts anderes als die Methode, wie wir eben das Durchschnittgehalt von Ihnen und Ihrem Nachbarn berechnet haben.

Interessant ist der Durchschnitt also vor allem dann, wenn man auch den Median kennt.

Der Median ist ganz stur einfach nur: die Mitte. Er kann auf folgende Weise bestimmt werden (Quelle dieser schönen Erklärung: wikipedia.de)

  • Alle Werte werden (aufsteigend) geordnet.

  • Wenn die Anzahl der Werte ungerade ist, ist die mittlere Zahl der Median.

  • Wenn die Anzahl der Werte gerade ist, wird der Median meist als arithmetisches Mittel der beiden mittleren Zahlen definiert, die dann Unter- und Obermedian heißen.

Mehr zu Durchschnitt, Median und den Unterschied haben wir in diesem Beitrag geschrieben:

Zahlen, Zahlen, Zahlen (und Ihr Anteil daran)

Wie wird das »verfügbare Einkommen« berechnet?

Trotzdem ist es natürlich interessant zu sehen, wie viel vom Einkommen im Schnitt als »verfügbares Einkommen« übrig bleibt.

Dabei rechnet das BMF (das an dieser Stelle übrigens auf Berechnungen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) zurückgreift) so:

Jahresarbeitslohn

./.

Lohnsteuer

./.

Solidaritätszuschlag

./.

Arbeitnehmeranteil bei den Sozialabgaben

+

ggf. Kindergeld

=

verfügbares Einkommen

Bei den eingangs genannten Werten wurde für die Berechnung bei den Ehepaaren mit Kind(ern) unterschiedliche Lohnsteuerklassen zugrunde gelegt, nämlich:

  • 1 Kind, Verhältnis des Bruttolohns 2/3 zu 1/3: Steuerklasse III/V

  • 2 Kinder, Verhältnis des Bruttolohns 2/3 zu 1/3: Steuerklasse III/V

  • 2 Kinder, Verhältnis des Bruttolohns 1/2 zu 1/2: Steuerklasse VI/VI

Lohnsteuerklassenwahl bei Ehepaaren: Was bringt das?

Wenn nur ein Partner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat (z. B. Arbeitslohn oder eine Pension), wird in Steuerklasse III für ihn die geringste Lohnsteuer abgeführt. Das gilt auch dann, wenn der andere Partner steuerpflichtige Einkünfte erzielt, zum Beispiel eine Altersrente.

Haben beide Ehepartner Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist die Wahl schwieriger. Grundsätzlich können Verheiratete zwischen diesen Steuerklassenkombinationen wählen:

  • III / V oder

  • IV / IV oder

  • IV-Faktor / IV-Faktor (das sog. Faktorverfahren).

Bei der Wahl der richtigen Steuerklassen-Kombination hilft Ihnen unser Steuerklassen-Rechner. Er findet die günstigste Kombination für Sie, das optimale Nettogehalt herauszuholen.

Vorsicht: Viele Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. richten sich nach dem zuletzt bezogenen Nettogehalt. Und dabei gilt: Je höher das Nettogehalt, desto höher auch die Lohnersatzleistungen.

Für Arbeitnehmer mit Steuerklasse V sind die Lohnersatzleistungen also niedriger als bei gleich hohem Bruttolohn und Steuerklasse III oder IV. Ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse kann hier bares Geld bringen!

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(MB)

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