Einfacher Steuerfall = vereinfachte Steuererklärung

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Für die vereinfachte Einkommensteuererklärung ist ein zweiseitiges Formular vorgesehen. Es ersetzt den vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N. Wer die vereinfachte Steuererklärung abgeben darf und welche Anlagen Sie eventuell trotzdem brauchen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Eine vereinfachte Steuererklärung dürfen Sie abgeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie beziehen lediglich im Inland Arbeitslohn, Versorgungsbezüge oder Arbeitslosengeld/Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld bzw. andere steuerfreie Leistungen. Steuerpflichtige Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, haben Sie nicht.
  • Auf dem vereinfachten Formular werden keine Lohndaten eingetragen. Abgefragt wird lediglich die "eTin". Diese Electronic Taxpayer Identification Number finden Sie auf dem Ausdruck Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Dieselben Daten liegen auch dem Finanzbeamten vor. Durch die Einführung der Identifikationsnummer soll die eTin zukünftig überflüssig werden.
  • Auch wenn Sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern tätig gewesen sind, dürfen Sie u.E. eine vereinfachte Steuererklärung abgeben.
  • Als Werbungskosten wollen Sie lediglich die abzugsfähigen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren sowie Reisekosten bei Auswärtstätigkeit geltend machen.
  • An Sonderausgaben haben Sie neben Ihren Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträgen, die Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand angeben, nur Kirchensteuer und Spenden.
  • Ihre außergewöhnlichen Belastungen beschränken sich auf den Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkosten wegen Behinderung, Pflege-, Krankheits-, Kur- und Scheidungskosten.

Je nach Sachverhalt brauchen Sie zusätzlich

  • eine Anlage Kind für jedes Ihrer zu berücksichtigenden Kinder,
  • die Anlage Vorsorgeaufwand, um Ihre Vorsorge- und Altersvorsorgeaufwendungen anzugeben,
  • die Anlage VL, wenn Sie einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage stellen wollen und
  • die Anlage AV, wenn Sie für Ihre Riester-Beiträge den Sonderausgabenabzug beantragen möchten.

Haben Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, können Sie die Abzugsbeträge auch bei Verwendung der vereinfachten Steuererklärung bekommen.

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