Anlage Vorsorgeaufwand

In der Anlage Vorsorgeaufwand sind alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge anzugeben und als Sonderausgaben geltend zu machen. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen soiwe Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen geltend gemacht werden. 

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Lebensversicherungen steuermindernd geltend zu machen.

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

 

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