Ist es Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben?

Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben – aber jeder darf! Und oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Warum ist das so?

Wer ist verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung?

Abgabepflicht der Steuererklärung bei Arbeitnehmern

Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber Monat für Monat Lohnsteuer ab und leitet sie an das Finanzamt weiter. Für dich ist in Sachen Steuer damit eigentlich alles erledigt und du musst dich nicht weiter mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Erst wenn weitere Einnahmen, bestimmte Kombinationen von Lohnsteuerklassen oder andere Besonderheiten vorliegen, kannst du zur Abgabe verpflichtet sein.

 

Bei Ehepaaren und eingetragene Lebenspartnerschaften mit den Steuerklassenkombinationen III/V sowie IV/IV mit Faktor ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht. Nur bei Steuerklasse IV /IV (ohne Faktorverfahren) besteht keine Verpflichtung zur Abgabe.

 

Der Gesetzgeber vermutet außerdem in den folgenden Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von dir zu wenig Steuern bekommen hat. Deshalb musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.

 

Eine Pflicht zur Abgabe besteht u.a. in diesen Fällen:

 
  • Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 Euro.
  • Es wurde ein Freibetrag eingetragen.
  • Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen. So hat zum Beispiel während der Corona-Pandemie das Kurzarbeitergeld dafür gesorgt, dass mehr Steuerpflichtige als sonst eine Steuererklärung abgeben mussten.
  • Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.
  • Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
  • Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
  • Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse V oder VI.

Tipp Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss auch keine abgeben. Dann darf man das aber freiwillig tun, was sich finanziell oft lohnt.


Software & Ratgeber zum Thema

 

Abgabepflicht der Steuererklärung bei Arbeitslosigkeit

Wenn du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (also Arbeitslohn bzw. Gehalt) hast und ggf. dein Partner bzw. deine Partnerin auch nicht, dann musst du nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn deine weiteren Einkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Einkünfte kannst du zum Beispiel mit der Vermietung einer Wohnung erzielen oder als Gewerbetreibender, Freiberufler, Freelancer usw.

 

Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt in diesen Fällen vom sogenannten steuerfreien Grundfreibetrag ab: Liegst du unter der Grenze, musst du keine abgeben. Überschreitest du sie, machst du eine.

 

So hoch darf dein »Gesamtbetrag der Einkünfte« sein (das sind die Einnahmen abzüglich Werbungskosten bei Arbeitnehmern bzw. abzüglich Betriebsausgaben bei Selbstständigen):

 

Jahr

Grundfreibetrag für Ledige

Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommen­steuer)

2024

10.604 Euro

23.208 Euro

2023

10.908 Euro

21.816 Euro

2022

10.347 Euro

20.694 Euro


Tipp Ob du tatsächlich Steuern zahlen musst, steht damit aber noch nicht fest! Denn von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte darfst du weitere Beträge abziehen, bevor das »zu versteuernde Einkommen« feststeht, zum Beispiel Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Fälle will das Finanzamt näher prüfen und verlangt deshalb eine Steuererklärung.


 

Abgabepflicht der Steuererklärung für Rentner

Bei Rentnern gibt es keine Lohnsteuer und keinen Lohnsteuerabzug. Es wird also nicht schon monatlich ein Teil der Rente als Vorauszahlung auf die jährliche Steuer einbehalten. Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, erklären wir im Bereich »Steuererklärung für Rentner und Pensionäre«.

Wann lohnt sich die freiwillige Steuererklärung?

Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Die freiwillige Abgabe lohnt sich besonders dann, wenn du während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest oder geheiratet hast. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin.

 

Wenn du freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchtest, gilt auch eine andere Frist als bei der Pflichtabgabe: Deine Unterlagen müssen dem zuständigen Finanzamt nicht schon im Folgejahr vorliegen, sondern du hast hierfür vier Jahre Zeit. Mehr findest du im Artikel zu Frist, Steuerformularen und Formalitäten.


Tipp Will das Finanzamt wider Erwarten doch Geld sehen, kann die Steuererklärung zurückgenommen werden. Sie gilt dann als nicht abgegeben und das Finanzamt kann keine Steuernachzahlung verlangen.

Wann und warum fordert das Finanzamt dich zur Abgabe einer Steuererklärung auf?

Du hast noch nie eine Steuererklärung abgegeben – und dann kommt plötzlich ein Schreiben vom Finanzamt, in dem du zur Abgabe aufgefordert wirst. Warum? Und was musst du jetzt tun?

 

Vor allem darfst du das Schreiben nicht ignorieren: Wenn das Finanzamt dich auffordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann musst du ihm Folge leisten. Durch die Aufforderung entsteht die Pflicht zur Abgabe, auch wenn du sonst keine Steuererklärung hättest abgeben müssen.

Eine solche Aufforderung ergeht zum Beispiel, wenn das Finanzamt eine Kontrollmitteilung wegen Einkünften aus Kapitalvermögen, von der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei einer Erbschaft oder Schenkung erhält, oder wenn ein Kontenabruf ergeben hat, dass Sozialleistungen geflossen sind, die sich steuerlich auswirken können.

Ratgeber Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps

Unser Buch-Tipp:
Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps

Wenn du wissen möchtest, was du beim Ändern der Steuerklasse beachten musst und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft dir dieser kleine Ratgeber.