Alleinerziehende: Wann die Übertragung der Freibeträge günstig ist

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Geschiedene, getrennt lebende und nicht verheiratete Eltern können die Übertragung der Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag + Erziehungsfreibetrag) vom unterhaltspflichtigen Vater auf die betreuende Mutter übertragen. Voraussetzung: Der Vater kommt seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nicht nach. Das Gleiche gilt natürlich auch bei umgekehrter Rollenverteilung.

Nach der Übertragung wird bei der Mutter in der Günstigerprüfung den vollen Freibeträgen das volle Kindergeld gegenübergestellt. Deshalb fällt die Steuerentlastung aus der Übertragung der Freibeträge oft geringer aus als erwartet.

Unser Steuertipp:

Lässt der allein erziehende Elternteil nur den Erziehungsfreibetrag auf sich übertragen, wird in der Günstigerprüfung den ihm zustehenden Freibeträgen (halber Kinderfreibetrag + voller Erziehungsfreibetrag) nur das halbe Kindergeld gegenübergestellt. Das führt zu einer höheren Steuerermäßigung als bei der Übertragung von Kinderfreibetrag + Erziehungsfreibetrag.

Beachten Sie aber, dass Sie für die alleinige Übertragung des Erziehungsfreibetrages andere Voraussetzungen erfüllen müssen. 

 

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