Was ist das Ehegattensplitting?
Mit dem Splittingtarif können Ehepaare oft Steuern sparen -Symbolbild-

Was ist das Ehegattensplitting?

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Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren bei der Einkommensteuer, das es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ermöglicht, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben und dadurch oft Steuern zu sparen.

 

Inhalt

 

Grundlagen des Ehegattensplitting und Berechnung der Steuer

Das Ehegattensplitting kann nur dann angewendet werden, wenn Paare verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht dauerhaft getrennt leben und keine Einzelveranlagung wählen.

Die Berechnung des Ehegattensplittings erfolgt in mehreren Schritten:

Schritt 1: Das Finanzamt addiert die Jahreseinkommen beider Ehepartner. Steuerlich wird das Ehepaar für die Berechnung wie ein/e Steuerpflichtige/r behandelt.

Schritt 2: Das zu versteuernde Einkommen wird halbiert.

Schritt 3: Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet.

Schritt 4: Der errechnete Steuer-Betrag wird verdoppelt. Das Ergebnis ist die von dem Paar zu zahlende Einkommensteuer.

Beim Ehegattensplitting (Splittingtarif) wird so getan, als ob beide Partner die Hälfte des gemeinsamen Einkommens beziehen würden.

Vorteile des Ehegattensplittings

Der Hauptvorteil des Ehegattensplittings liegt in der progressiven Einkommensteuer: Durch die Halbierung des gemeinsamen Einkommens fallen beide Ehepartner in einen niedrigeren Steuersatz, wodurch sie weniger Steuern zahlen.

Dieser Effekt des Splittingtarifs ist besonders groß, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Das Splitting mindert die Progression der Einkommensteuer, wenn die Ehepartner unterschiedlich hohe Einkommen haben.

»Progression der Einkommensteuer« bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Das heißt, je mehr man verdient, desto höher ist der Prozentsatz an Steuern, den man zahlen muss.

Voraussetzungen für das Ehegattensplitting

Um das Ehegattensplitting nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Unverheiratete Paare können das Splittingmodell nicht nutzen, auch wenn sie in einer Partnerschaft zusammen in einem Haushalt leben.

  • Beide Partner müssen eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung).

  • Beide Partner müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

  • Das Splitting-Verfahren ist nicht möglich, wenn die Partner dauerhaft getrennt leben. Eine Ausnahme ist im Jahr der Trennung möglich (siehe unten).

Hat das Ehegattensplitting Nachteile?

Obwohl das Ehegattensplitting für viele Paare vorteilhaft ist, gibt es auch Nachteile:

  • Bei sehr unterschiedlichen Einkommen kann der Steuervorteil nicht optimal genutzt werden.

  • Die Steuerlast kann sich erhöhen, wenn ein Partner keine oder nur geringe Einkünfte hat.

Neben diesen finanziellen Aspekten gibt es noch einen gesellschaftlichen Aspekt: Das Ehegattensplitting begünstigt Alleinverdiener-Ehen und kann dazu führen, dass Erwerbsarbeit (traditionell) für Frauen unattraktiv wird.

Steuertipps für Ehepaare

Ehepaare können mit der richtigen Wahl der Steuerklasse und der Zusammenveranlagung ihre Steuern optimieren:

  • Steuerklassenwahl: Ehepaare können ihre Steuerklassenkombination wählen, wobei die Kombination 3/5 oft bei deutlichen Einkommensunterschieden vorteilhaft ist. Der besser verdienende Partner wählt Steuerklasse 3, der andere Steuerklasse 5. Bei ungefähr gleichem Einkommen bietet sich Steuerklasse 4 für beide an. Bei »Steuerklasse 4 mit Faktor« für beide Partner berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres.

  • Gemeinsame Veranlagung: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können wählen, ob sie sich gemeinsam oder einzeln veranlagen lassen möchten. Die gemeinsame Veranlagung führt oft zu einem Steuervorteil. Je höher das gemeinsame Einkommen, desto größer ist in der Regel der Vorteil durch das Ehegattensplitting. Ein Einkommensunterschied von etwa fünf Prozent kann bereits ausreichen, um vom Splittingvorteil zu profitieren.

Welche Steuerklassenkombination ist die beste? → Der Steuerklassenrechner hilft bei der Wahl der Steuerklasse

Ratgeber Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen – Tipps

Zahlt man beim Ehegattensplitting weniger Steuern?

Der Splittingtarif wirkt sich meist positiv auf die Steuerlast von Ehepaaren aus.

Das Finanzamt addiert die Einkommen beider Partner, halbiert den Gesamtbetrag, berechnet die Einkommensteuer auf diese Hälfte und verdoppelt den Betrag, um die Gesamtschuld des Paares zu ermitteln. Durch dieses Verfahren fällt die Steuerlast oft niedriger aus, als wenn beide Partner separat veranlagt würden.

Der Splittingtarif unterstellt dabei, dass jeder Ehepartner die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens verdient. Dadurch wird ein Teil des zu versteuernden Einkommens vom höher verdienenden Ehepartner auf den anderen verlagert, was insgesamt zu einem niedrigeren Steuersatz führt.

So stellt das Ehegattensplitting sicher, dass alle Ehepaare mit gleichem Gesamteinkommen die gleiche Einkommensteuer zahlen, unabhängig davon, wie sich die Einkommen auf die Partner verteilen.

Die Höhe der Steuerersparnis durch den Splittingtarif hängt dabei von der Einkommensdifferenz zwischen den Ehepartnern ab: Je größer der Unterschied, desto größer ist der Steuervorteil.

Je größer die Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern, desto höher ist der finanzielle Vorteil durch das Ehegattensplitting. Erzielt nur ein Partner ein hohes Einkommen, ist der Vorteil am größten. Wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, ist der Splittingvorteil geringer.

Beispiele zum Ehegattensplitting

  • Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen (zvE) von 60.000 Euro und einer gleichmäßigen Verteilung (je 30.000 Euro) beträgt die Steuerlast für 2024 8.824 Euro.

  • Bei einem zvE von 60.000 Euro, bei dem ein Partner 40.000 Euro und der andere 20.000 Euro verdient, steigt die Steuerlast bei Einzelveranlagung auf 9.186 Euro.

  • Wenn ein Partner 50.000 Euro und der andere 10.000 Euro verdient, erhöht sich die Steuerlast auf 10.872 Euro.

  • Erzielt ein Partner das gesamte Einkommen von 60.000 Euro, während der andere kein Einkommen hat, beträgt die Steuerlast 14.646 Euro bei Einzelveranlagung.

Der maximale Splittingvorteil für das Jahr 2024 beträgt übrigens 18.935 Euro (ohne Solidaritätszuschlag) und wird ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 555.652 Euro erzielt.

Gibt es Nachteile beim Ehegattensplitting?

Ja, es gibt auch Situationen, in denen eine Einzelveranlagung steuerlich sinnvoller sein kann.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Partner Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld u.ä.) oder ausländische Einkünfte bezieht oder hohe Verluste macht.

Gibt es das Ehegattensplitting bei Scheidung?

Im Jahr der Trennung kann (muss aber nicht) eine Ehegattenveranlagung in Anspruch genommen werden, wenn zumindest an einem Tag eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen den Eheleuten bestand.

Für getrennt lebende Partner besteht übrigens keine einkommensteuerrechtliche Verpflichtung, dem Ehegattensplitting im Trennungsjahr zuzustimmen. An dieser Stelle müssen sich die Partner zusammenraufen – oder es gibt eben eine Einzelveranlagung. Der Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung besteht ausschließlich zwischen den Partnern, nicht gegenüber dem Finanzamt.

Das bedeutet: Das Finanzamt führt die in der Steuererklärung (oder den Steuererklärungen, bei Einzelveranlagung) beantragte Veranlagung aus und mischt sich nicht in die Entscheidung ein, ob eine getrennte oder eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt wird oder sinnvoll ist.

Ab dem auf den Trennungszeitpunkt folgenden Jahr müssen die getrenntlebenden Ehegatten einzeln veranlagt werden.

Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt und eine/einer von beiden im selben Jahr erneut heiratet, tritt ein Sondersplitting in Kraft:

  • Die Person, die wieder heiratet, kann sich nur mit dem neuen Ehepartner zusammen veranlagen lassen.

  • Die nicht wiederverheiratete Person kann sich nur einzeln veranlagen lassen, profitiert aber dennoch vom Splittingtarif. Das ist das Sondersplitting im Scheidungsjahr.

Ist das Witwensplitting das gleiche wie das Ehegattensplitting?

Das Witwensplitting ist eine spezielle Regelung, die Hinterbliebenen nach dem Tod des Ehepartners in den ersten zwei Jahren zugutekommt. Es soll eine steuerliche Entlastung in einer schwierigen Zeit bieten, in der nicht nur ein Einkommen wegfällt, sondern durch die Einzelveranlagung gegebenenfalls auch ein höherer Steuersatz anfällt.

Das Witwensplitting stellt also eine Art Übergangsregelung dar, die es Hinterbliebenen ermöglicht, nach dem Tod des Partners weiterhin von Steuervorteilen zu profitieren, die dem Ehegattensplitting ähneln.

Konkret bedeutet das: Im Todesjahr kann (ohnehin) noch das Ehegattensplitting verwendet werden. Im Folgejahr kommt dann der Ehegattensplittingtarif zur Anwendung. Hinterbliebene werden also zwar theoretisch einzeln veranlagt, es wird aber mit dem Splittingtarif gerechnet.

Um das Witwensplitting nutzen zu können, müssen zum Todeszeitpunkt die Bedingungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sein. Dazu gehört, dass beide Ehepartner zum Todeszeitpunkt des einen Partners nicht dauerhaft getrennt gelebt haben. Außerdem müssen sie in Deutschland gewohnt haben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die hinterbliebene Person im betreffenden Jahr nicht erneut heiratet.

(MB)

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