Arbeitszimmer absetzen: Alles was Sie zu Homeoffice & Steuer wissen müssen
Wann erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer an?

Arbeitszimmer absetzen: Alles was Sie zu Homeoffice & Steuer wissen müssen

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Das Arbeitszimmer ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Punkt in der Steuererklärung. Ob ein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann, ist aber auch immer wieder Grund für Streit mit dem Finanzamt und Klagen vor den Finanzgerichten.

Wenn auch Sie beruflich von zuhause arbeiten, dann können Sie Ihre Kosten für das häusliche Arbeitszimmer möglicherweise als Werbungskosten abziehen. Entweder bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr, vielleicht sogar unbegrenzt – allerdings nur, wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer bestimmte Anforderungen erfüllt.

Bei den 1.250 Euro handelt es sich nicht um eine Pauschale, sondern einen Höchstbetrag. Das bedeutet: Liegen die tatsächlichen Arbeitszimmerkosten darunter, sind auch nur diese Kosten abziehbar.

 

Inhalt:

 

Ist Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?

Ob das der Fall ist, können Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Entscheidungsbaums herausfinden!

Die Grafik und eine ausführliche Erklärung sowie eine Liste der abziehbaren Arbeitszimmerkosten dazu finden Sie hier.

Wann ist ein Raum ein Arbeitszimmer?

Um festzustellen, ob der Raum, in dem Sie arbeiten, tatsächlich auch im Sinne des Finanzamts ein »Arbeitszimmer« ist, das Sie in der Steuererklärung bei den Werbungskosten absetzen können, müssen Sie einige Fragen beantworten.

Auch unsere Infografik zum Arbeitszimmer orientiert sich an diesen Fragen.

  • Geht es um ein Arbeitszimmer, also einen Raum mit Schreibtisch und Büroeinrichtung?

  • Ist das Zimmer in die häusliche Sphäre eingebunden?

  • Ist die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen?

  • Ist das Arbeitszimmer ein separater Raum?

  • Ist das Arbeitszimmer wie ein Büro eingerichtet?

  • Bleibt genügend Wohnraum?

  • Liegt der qualitative Schwerpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit(en) im häuslichen Arbeitszimmer?

  • Kommen Sie sämtlichen beruflichen Tätigkeiten hauptsächlich an anderen Orten nach?

  • Üben Sie u.a. eine Vollzeitbeschäftigung aus und liegt der qualitative Schwerpunkt dieser Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer?

  • Nutzen Sie das häusliche Arbeitszimmer für bestimmte Tätigkeiten, weil Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht?

  • Erzielen Sie Ihre wesentlichen Einnahmen im häuslichen Arbeitszimmer und verbringen Sie dort hauptsächlich Ihre Arbeitszeit?

Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung

Bei einem außerhäuslichen (externen) Arbeitszimmer bzw. Büro wird nicht geprüft, ob es der Tätigkeitsmittelpunkt ist oder ob ein anderer Arbeitsplatz vorliegt. Das bedeutet: Die Raumkosten sind bei beruflicher Nutzung immer absetzbar.

Ob Ihr Arbeitszimmer häuslich oder außerhäuslich ist, entscheidet über die Höhe der abziehbaren Kosten.

Bei der Frage, ob die Kosten für ein Arbeitszimmer, das sich nicht in Ihrer Wohnung befindet, in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angegeben werden kann, wird sich das Finanzamt für diese Themen interessieren:

  • Wurde der Raum bei nahen Angehörigen angemietet?

  • Ist die Entfernung zur Privatwohnung angemessen?

Arbeiten von zuhause: Sonderregelung für 2020 und 2021 während Corona

Wer während der Corona-Pandemie aus gesundheitlichen Gründen lieber von zuhause arbeitet, kann die Kosten für sein Arbeitszimmer unbegrenzt bei den Werbungskosten geltend machen.

Aber auch das geht nur dann, wenn ein »Arbeitszimmer« im steuerrechtlichen Sinn vorhanden ist!

Für wen, wann und wie lange diese Regelung gilt, haben wir hier erklärt.

Kein Arbeitszimmer? Dann kann es die Homeoffice-Pauschale geben!

Dank Homeoffice-Pauschale können Sie die Aufwendungen für Ihren Heimarbeitsplatz auch dann in der Steuererklärung geltend machen, wenn Sie kein Arbeitszimmer nach den strengen Vorgaben des Finanzamts haben. Ist ihr Schreibtisch am Küchentisch, im Schlafzimmer oder im Keller, können Sie in den Jahren 2020 und 2021 die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag gibt es fünf Euro, maximal aber 600 Euro – das entspricht 120 Arbeitstagen.

Wie die Homeoffice-Pauschale funktioniert, was Sie beachten müssen und wie sie sich bei Ihren Werbungskosten konkret auswirkt, können Sie hier nachlesen und berechnen.

(MB)

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