Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die private Altersvorsorge ist die dritte Säule einer stabilen Altersvorsorge. Zusätzlich zur Basisversorgung wie insbesondere der gesetzlichen Rente hast du die Möglichkeit, Vermögen anzusparen, um im Ruhestand deinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten – zum Beispiel mit der staatlich geförderten Riester-Rente.

 

Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber die Höhe der künftigen Rentenanpassungen erheblich abgesenkt. Um das abzufedern, wurde gleichzeitig eine nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Rente eingeführt, die Beschäftigten helfen soll, privat für das Alter vorzusorgen. Wer selbst in einer bestimmten Höhe Beiträge zahlt, kann dafür Zulagen erhalten und diese mit den Beiträgen zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.


Tipp Für Selbstständige, die keine Möglichkeit haben, staatlich geförderte Produkte abzuschließen, sowie für Personen mit einem hohen Steuersatz kommt die nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnete Basisrente (Rürup-Rente) als Zusatzbaustein zur privaten Vorsorge in Betracht.

Was ist die Riester-Rente?

Seit 2002 wird der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten Altersversorgung mit staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen gefördert. Diese sogenannte Riester-Rente soll den Rückgang von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen ausgleichen.

 

Anspruch auf Förderung hat insbesondere, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Staatlich gefördert werden bestimmte Sparformen, die gesetzlich vorgegebene Kriterien erfüllen müssen.

 

Adressaten sind hauptsächlich Familien mit Kindern und Geringverdiener.

 

Riester-Rente im Überblick

  • Gefördert werden vor allem in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer und Beamte.
  • Mit der Riester-Rente wird vorrangig die private Vorsorge gefördert. Aber auch für eine betriebliche Altersvorsorge gibt es die Riester-Förderung. Bei der privaten Altersvorsorge sind nur zertifizierte Altersvorsorgeverträge begünstigt. Die Riester-Förderung endet mit dem Übergang in die Altersrente bzw. den Ruhestand, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres.
  • Die Förderung besteht grundsätzlich aus einer Altersvorsorgezulage: Diese setzt sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt seit dem Beitragsjahr 2018 175 Euro. Die Höhe der Extra-Zulage für Kinder hängt vom Geburtsdatum des jeweiligen Kindes ab: Für ab 1.1.2008 geborene Kinder liegt sie bei 300 Euro, für die vorher geborenen Kinder bei 185 Euro. Darüber hinaus kannst du die gesamten Aufwendungen für deinen Altersvorsorgevertrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, wobei die Altersvorsorgezulage angerechnet wird.
  • Es wird immer ein Anspruch auf die Riester-Zulagen zugrunde gelegt. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, wenn in der Steuererklärung die Berücksichtigung der Aufwendungen als Sonderausgaben nach § 10a EStG beantragt wird und die Daten elektronisch übermittelt wurden.
  • Um die Zulage in voller Höhe zu bekommen, musst du einen Eigenbeitrag einzahlen. Er liegt bei 4 % der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Einnahmen abzüglich der dir zustehenden Zulagen (Mindesteigenbeitrag).
  • Das angesparte Kapital wird dir im Regelfall als Rente ausbezahlt. Einmalauszahlungen sind grundsätzlich nicht möglich. Mit dem angesparten Kapital kannst du also nicht machen, was du willst. Die Rentenzahlungen musst du grundsätzlich in voller Höhe versteuern.

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Anspruch auf staatliche Förderung haben alle Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, Beamte, Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker).

 

Staatlich gefördert wird die Riester-Rente durch Zulagen. Gewährt werden eine Grundzulage und eine Kinderzulage.


Tipp Für Berufseinsteiger gibt es zudem einen Einsteigerbonus. Diesen erhalten alle Personen, die nach § 79 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unmittelbar zulagenberechtigt sind. Der Bonus gilt bis zum 25. Geburtstag und beträgt einmalig 200 Euro im ersten Jahr des Riester-Vertrags.


Um die staatlichen Zuschüsse ungekürzt zu erhalten, muss der Sparbeitrag pro Jahr 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen – und zwar maximal jährlich 2.100 Euro und mindestens 60 Euro (Sockelbetrag) pro Jahr. Vom ermittelten Gesamtsparbeitrag werden die Zulagen abgezogen. Nur wenn der so festgestellte Mindesteigenbeitrag gespart wird, gibt es die Zulagen ungekürzt. Bei Unterschreitung werden sie im Verhältnis des tatsächlich gezahlten Eigenbeitrages gekürzt.

 

Darüber hinaus können die gesamten Aufwendungen für den Altersvorsorgevertrag als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wobei die Altersvorsorgezulage angerechnet wird.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Aufgrund der Förderung und der zusätzlichen Steuervorteile lohnt sich die klassische Riester-Rentenversicherung für fast alle, die einen Anspruch darauf haben, also für Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Das gilt auch unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung der späteren Riester-Einkünfte in der Rentenphase. Allerdings sind die Schwankungsbreiten bezüglich der Renditen recht groß. Denn wie hoch die Netto-Rendite eines Vertrags genau ausfallen wird, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

 

Neben den Zinsen, die das Riester-Produkt erzielt, spielen das Alter beim Abschluss, die Einkommenshöhe und Einkommensentwicklung, das Geschlecht und die Anzahl der Kinder eine Rolle. Ebenso wirkt sich das Alter, in welchem der Sparer verstirbt, aus – bestimmt doch auch die Dauer des Rentenbezugs, welche Erträge sich letztendlich aus dem Riester-Vertrag ergeben.


Tipp Experten der Forschungsabteilung der Deutschen Rentenversicherung haben anhand von Modellrechnungen die Rendite einer Riester-Rentenversicherung durchgerechnet und kamen zu dem Ergebnis, dass insbesondere Personen mit Kindern und/oder geringerem Einkommen profitieren können.


Auch Sparer mit über dem Durchschnitt liegenden Einkommen und keinem oder einem Kind erzielen durch die höhere Steuerersparnis einen Vorteil. Allerdings gilt das wegen der höheren Besteuerung im Rentenalter nicht bei sehr hohen Einkommen.

Was ist der Unterschied zwischen Geld-Riester und Wohn-Riester?

Grundsätzlich ist zwischen zwei Riester-Varianten zu unterscheiden: »Geld-Riester« und »Wohn-Riester«.

 
  • »Geld-Riester« bezieht sich auf Sparverträge, aus denen ab Rentenbeginn eine lebenslange Rente geleistet wird.
  • Bei »Wohn-Riester« geht es um die Finanzierung vom Sparer selbst genutzter wohnwirtschaftlicher Projekte.
 

Insgesamt gibt es fünf förderfähige Riester-Vertragsvarianten:

 
  • die Riester-Rentenversicherung,
  • die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung,
  • den Riester-Fondssparplan,
  • den Riester-Banksparplan und
  • den Wohn-Riester aus einem Riester-Bausparvertrag, Riester-Baudarlehen oder aus einer der anderen vier Riester-Vertragsvarianten.

Tipp Alle Vertragsvarianten sind mit spezifischen Vorteilen und Nachteilen verbunden, und es hängt von deiner individuellen Situation – Alter, Einkommen, Zahl der Kinder, Lebenserwartung usw. – ab, welche Produktart für dich als Sparer infrage kommt und welche Rendite zu erwarten ist.


Innerhalb einer Vertragskategorie gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben, doch können die Konditionen der Produkte je nach Anbieter sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und es gibt gute und schlechte Angebote.

 

Was ist eine Riester-Rentenversicherung?

Das ist das am häufigsten vermittelte Riester-Produkt. Hier zahlst du Beiträge ein, die während der gesamten Ansparphase mit einem garantierten Zinssatz verzinst werden. Zusätzlich zum Sparkapital stellt der Versicherer noch Überschussbeteiligungen in Aussicht. Diese werden aber nicht garantiert.

 

Mit dem Vertragsende beginnt die Auszahlphase. Dann wird das angesammelte Vorsorgekapital in eine lebenslange Rente umgewandelt, die sich ebenfalls durch eine Überschussbeteiligung noch steigern kann. Das Kapital legt der Versicherer konservativ an, überwiegend in (fest)verzinslichen Werten wie Anleihen.

 

Was ist eine Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung?

Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente gehen fondsgebundene Riester-Renten nicht mit einer Garantieverzinsung, dafür aber mit einer höheren Rendite-Chance einher. Einen Teil des Sparguthabens – in der Regel oft weniger als 50% – legt die Versicherung bei diesem Produkt nämlich in Investmentfonds, vorzugsweise in Aktienfonds, aber auch z.B. in Renten-, Geldmarkt- und Dachfonds an. Der andere Teil wandert in Anleihen.

 

Am Ende der Laufzeit werden die Fondsanteile verkauft und das Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Bei ungünstiger Entwicklung der Märkte können sich aus den Fondsanteilen aber auch Verluste ergeben. Allerdings ist das Risiko begrenzt, denn dem Riester-Sparer verbleibt in jedem Fall – wie bei allen Riester-Produkten – das garantierte Riester-Kapital.

 

Was ist ein Riester-Fondssparplan?

Hier werden die Sparbeiträge und die staatlichen Zulagen in Investmentfonds-Anteilen angelegt. Je nach Anbieter zahlt der Kunde für die Fondsanteile Ausgabeaufschläge, zudem fallen noch jährliche Verwaltungskosten an. Alles in allem liegen diese Kosten aber deutlich geringer als bei der Riester-Rentenversicherung bzw. bei der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung.

 

Riestern mit einem Fondssparplan kommt für dich infrage, wenn du nicht älter als Mitte 40 bist und ein gewisses Risiko für die Chance auf eine höhere Rendite in Kauf nimmst. Denn nur eine Laufzeit von noch mindestens 20 Jahren oder mehr erhöht die Aussicht, dass sich mögliche negative Kursentwicklungen bis zum Rentenbeginn wieder ausgleichen.

 

Wie hoch deine Rentenbezüge tatsächlich einmal sein werden, kann allerdings niemand vorhersagen, sondern das hängt von der Entwicklung der Märkte und dem Können des Fondsmanagers ab. Eine garantierte Rente bzw. Rentenhöhe gibt es nicht.

 

Was ist ein Riester-Banksparplan?

Das ist eine Alternative mit hoher Sicherheit, aber geringeren Rendite-Chancen: Der Sparer zahlt monatlich in den Vertrag ein und erhält darauf eine Verzinsung, die sich an einem Referenzzins orientiert und in der Regel vier Mal pro Jahr angepasst wird. Die Kosten sind gering.

 

In der Auszahlungsphase wird die lebenslange Rente über eine Rentenversicherung garantiert, sodass ein Teil des Guthabens für die Versicherungskosten verloren geht.


Tipp Ein Riester-Banksparplan lohnt sich für dich, wenn du über 50 Jahre alt bist und dir bis zum Beginn deiner Rente nur noch 10 oder 15 Jahre zum Ansammeln des Guthabens bleiben. Die anderen Sparprodukte wären dann aufgrund der hohen Kosten oder des zu hohen Risikos weniger für dich geeignet.


Was ist Wohn-Riester?

Durch das seit 2008 gültige Eigenheimrentengesetz wurde die Riester-Vorsorge auch auf Immobilieneigentum ausgeweitet (»Wohn-Riester«). Seither besteht für Bauherren und Immobilieneigentümer die Möglichkeit, die staatliche Riester-Förderung für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie einzusetzen.

 

Dieses Modell ist die einzige geförderte Altersvorsorge, die du bereits während der Erwerbsphase nutzen kannst. Selbst genutztes Wohneigentum stellt einen wichtigen Baustein der Ruhestandsplanung dar, weil du dadurch die Mietkosten sparst und die Darlehenstilgungen wie ein Tresor für dein Geld fungieren.

 

Es gibt zwei Varianten: Entweder entnimmt der Eigentümer bereits erspartes Guthaben aus einem vorhandenen Riester-Renten-Vertrag und steckt dieses in die Baufinanzierung. Oder er schließt ein von den Kreditgebern angebotenes spezielles Riester-Darlehen ab.

 

Eine Wohnung muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit der Eigentümer eine Förderung erhält:

 
  • Die geförderte Wohnung muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union liegen oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist.
  • Die Wohnung muss als Eigentum zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
  • Bei der Wohnung muss es sich um die Hauptwohnung oder um den Lebensmittelpunkt des Eigentümers handeln.

Wie funktioniert die staatliche Förderung bei der Riester-Rente?

Mit einer staatlichen Zulage oder dem Sonderausgabenabzug werden nur solche Anlageprodukte gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten. Dabei muss zumindest eine Nominalwerterhaltung der Beiträge gewährleistet werden. Die spätere Rentenzahlung kann in Form einer lebenslangen Leibrente oder durch monatlich gleichbleibende oder steigende Auszahlungen erfolgen.

 

Wird die zweite Variante gewählt, so ist zu beachten, dass eine zusätzliche Restkapitalverrentung erfolgen muss. Es müssen mindestens 10 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase mit Vollendung des 80. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen noch zur Verfügung stehen.

 

Die staatliche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) wird nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige auch selbst Beiträge zum Aufbau des Altersvorsorgevermögens einzahlt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Eigenbeteiligung den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbetrag erreichen muss. Wird der Mindestbeitrag nicht gezahlt, verringert sich der staatliche Zuschuss. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommen. Hat der Zulagenberechtigte mehrere Tätigkeiten ausgeübt, so ist das erzielte Bruttoeinkommen zu addieren.

 

Seit 2012 ist auch der mittelbar förderberechtigte Ehegatte verpflichtet, den Sockelbetrag einzubezahlen, um in den Genuss der staatlichen Zulage zu gelangen.

 

Zu beachten ist auch, dass die eigene Sparleistung einen bestimmten Sockelbetrag nicht unterschreiten darf, sonst wird die Zulage gekürzt. Der Sockelbetrag ist zu berücksichtigen, wenn die gewährte Zulage die Höhe des Mindesteigenbetrags erreicht oder übersteigt.


Unser Buchtipp
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Riester-Rente und Steuern

Wenn du die Anlage AV zusammen mit deiner Steuererklärung abgibst, ermittelt das Finanzamt bei der Günstigerprüfung, ob für dich die Zulage oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist. Sollte der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug günstiger sein als die Förderung durch die Zulage, erhältst du den Steuervorteil direkt ausbezahlt. Die Zulage wird als bereits erfolgte Steuervergütung abgezogen.

 

In der Günstigerprüfung wird immer mit dem »Anspruch auf Zulage« gerechnet. Das Finanzamt unterstellt, dass du die Zulage beantragst und auch bekommst. Du kannst also deine Steuererklärung schon einreichen, bevor du den Antrag tatsächlich gestellt hast.


Tipp Beantrage also immer die Zulage, und zwar auch dann, wenn du weißt, dass der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist. Sonst verlierst du einen Teil der Förderung für deinen Altersvorsorgevertrag. Denn der Sonderausgabenabzug gewährt dir nur einen höheren Steuervorteil. Die Zulage selbst wird immer als bereits erfolgte Steuervergütung verrechnet – egal, ob du sie bekommen hast oder nicht.


Willst du den Sonderausgabenabzug nicht beantragen – etwa weil du schon weißt, dass die Zulage für dich günstiger sein wird –, gib einfach keine Anlage AV ab. Eine Pflicht zur Abgabe besteht nämlich nicht.


Tipp Dein Riester-Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, alle Daten, die für den Sonderausgabenabzug erforderlich sind, an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Eine Einwilligung von dir zur Datenübermittlung ist nicht erforderlich.


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