Wie funktioniert die Rürup-Rente?
Die dritte Säule einer stabilen Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge. Zusätzlich zur Basisversorgung aus der gesetzlichen Rente kannst du Vermögen ansparen, um im Ruhestand deinen gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Das geht zum Beispiel mit der staatlich geförderten Rürup-Rente.
Für Selbstständige, die keine Möglichkeit haben, staatlich geförderte Produkte abzuschließen, sowie für Personen mit einem hohen persönlichen Steuersatz kommt die nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnete Basisrente als Zusatzbaustein zur Altersvorsorge in Betracht. Sie funktioniert ähnlich wie die klassische Rentenversicherung.
Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat bei der Rürup-Rente allerdings das Vorsorgesparen nicht mit Zulagen, sondern allein mit Steuervorteilen.
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Was ist die Rürup-Rente?
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bekannt, wurde 2005 zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie wird staatlich mit Steuervorteilen gefördert.
Anders als beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung ist die Rürup-Rente nicht umlagefinanziert, sondern privatwirtschaftlich kapitalgedeckt. Sie ist ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen (Basisrente-Alter).
Auch die Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit im Versicherungsfall wird gefördert, ggf. verbunden mit einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (Basisrente-Erwerbsminderung).
Tipp Im Gegensatz zur Riester-Rente oder den Betriebsrenten ist der Kreis der förderberechtigten Personen nicht eingegrenzt. Allerdings richtet sich die Form der geförderten Altersvorsorge in erster Linie an Selbstständige und »Besserverdienende«.
Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Rürup-Rente?
Im Gegensatz zur Riester-Rente, die mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird, beschränkt sich die Förderung der Rürup-Rente in der Ansparphase nur auf steuerliche Vorteile, indem Sparer ihre eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen können.
Im Gegenzug müssen dann die Leistungen im Alter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?
Jeder, sogar Nicht-Erwerbstätige! Voraussetzung ist, dass der Versicherte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Arbeitnehmer und Senioren, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Konzipiert wurde das Modell vor allem für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen und die mit einem Rürup-Vertrag die Option auf eine steuerlich geförderte Altersvorsorge haben.
Für gutverdienende Arbeitnehmer mit einem höheren Steuersatz kann sie sich aufgrund des Steuervorteils lohnen.
Nicht geeignet ist sie wegen der geringen Steuerersparnis für Geringverdiener.
Fünf Kriterien zur Prüfung, ob sich die Rürup-Rente für dich lohnt
Beruflicher Status: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder nicht rentenversicherungspflichtige Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Frage: Bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig oder nicht?
Wirtschaftliche Entwicklung: Lohnsteigerungen oder Zinsniveau am Kapitalmarkt. Frage: Setzt du mehr auf Lohnzuwächse oder mehr auf Zinssteigerungen?
Alter: Jüngere (z.B. 35 bis 49 Jahre alt) oder Ältere (ab 50 Jahren). Frage: Bist du noch relativ jung (U 50) oder nicht (50 plus)?
Einkommen: hohes, mittleres oder niedriges zu versteuerndes Einkommen bzw. Spitzen-, Höher- oder Durchschnittsverdiener. Frage: Erzielst du ein relativ hohes Einkommen oder nicht?
Individuelle Steuerprogression bzw. Grenzsteuersatz: hoch, mittel oder niedrig bzw. Vergleich von Grenzsteuersatz in Aktivphase und Rentenphase. Frage: Hast du einen hohen persönlichen Steuersatz oder nicht?
Tipp Wer seine Entscheidung pro oder kontra Rürup-Rente allein unter dem Gesichtspunkt möglicher hoher Steuerersparnisse trifft, verstößt gegen die Grundregel »nicht nur nach Steuern steuern«. Am Anfang deiner Überlegungen sollten daher die ersten drei der oben genannten Kriterien stehen!
Wie funktioniert die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente wird ausschließlich steuerlich über den Abzug von Sonderausgaben gefördert. Es gibt also keine staatlichen Zulagen – wie bei der Riester-Rente –, sondern ausschließlich Steuervorteile in der Form, dass ein Teil der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden kann.
Staatlich gefördert werden bestimmte Sparformen, die gesetzlich vorgegebene Kriterien erfüllen müssen. Förderfähige Anlagemöglichkeiten sind
- klassische Rürup-Rentenversicherungen,
- fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen und
- Rürup-Fondssparpläne.
Damit die Beiträge als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich abzugsfähig sind, muss im Rürup-Vertrag eine auf das Leben des Versicherten bezogene lebenslange Rente vereinbart sein. Der Vertrag muss zudem nach § 5a AltZertG zertifiziert sein und der Versicherte einwilligen, dass der Anbieter bestimmte Daten an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt. Die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen zudem
- nicht vererblich,
- nicht übertragbar,
- nicht beleihbar,
- nicht veräußerbar und
- nicht kapitalisierbar sein.
Tipp Ein Selbstständiger, der weder in die Deutsche Rentenversicherung noch in ein Versorgungswerk einzahlt, kann die Höchstgrenzen für die Basis-Vorsorgeaufwendungen komplett für seinen Rürup-Vertrag ausschöpfen. Die maximale Einzahlung, um den kompletten Steuervorteil zu bekommen, liegt aktuell (2024) bei 27.565,20 Euro.
Auszahlung der Rürup-Rente
Der Rürup-Vertrag muss eine gleichbleibende oder steigende, lebenslange monatliche Rentenzahlung vorsehen. Eine Mindestrente muss der Anbieter dabei nicht garantieren.
Nicht zulässig sind also beispielsweise ein Kapitalwahlrecht oder eine (teilweise) Kapitalauszahlung, ein Auszahlungsplan, eine Auszahlung durch die regelmäßige Gutschrift einer gleichbleibenden oder steigenden Anzahl von Investmentanteilen oder ein planmäßiges Sinken der Rentenhöhe.
Tipp Der Verzicht auf eine Kapitalauszahlung kann gegen die Rürup-Rente sprechen: Wie bei der gesetzlichen Rente handelt es sich bei der privaten Rürup-Rente um eine lebenslange monatliche Rente und damit letztlich um eine Wette auf ein langes Leben. Wer sehr lange lebt und möglicherweise 100 Jahre alt wird, profitiert. Wer jedoch bereits einige Jahre nach dem Beginn der Rente verstirbt, hat nichts mehr von der Leibrente.
Rürup-Rente und Steuern
Die schrittweise Erhöhung des steuerfreien Anteils in der Beitragsphase (Einzahlungsphase) und des steuerpflichtigen Anteils in der Rentenphase (Auszahlungsphase) erfolgt analog der Regelung bei der gesetzlichen Rente.
Das bedeutet: Die eingezahlten Beiträge sind zwischen 60 % im Jahr 2005 und 100 % ab 2023 im Rahmen des Höchstbeitrags für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG steuerlich abzugsfähig.
Andererseits wird die Rente in Abhängigkeit vom Alter bei Rentenbeginn zwischen 50 % (Rentenbeginn im Jahr 2005 oder früher) und 100 % (Rentenbeginn ab 2058) besteuert.