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Jeder zahlt Versicherungsbeiträge, zur gesetzlichen Sozialversicherung, privaten Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-. Lebensversicherung usw. Nur, welche Beiträge sind steuerlich absetzbar, mit welchem Anteil in welcher Höhe und wie werden die Beiträge richtig in die Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen, damit das Finanzamt den höchstmöglichen Betrag steuerlich anerkennt?
In unserem Beitrag erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren alle Einzelheiten zum steuerlichen Abzug Ihrer Versicherungsbeiträge Damit können Sie die Berechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen im Steuerbescheid nachvollziehen und ggf. Fehler des Finanzamts erkennen.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind ab 2010 die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für viele erstmals in voller Höhe absetzbar. Absetzbar bei Ihnen können auch die Beiträge der Kinder sein.
In unserem Beitrag erfahren Sie zum Beispiel auch
was Altersvorsorgeaufwendungen und was sonstige Vorsorgeaufwendungen sind;
wie die Günstigerprüfung funktioniert;
wie die alte und die neue Berechnungsmethode funktioniert;
für wen eine private Rürup-Rente bzw. Basis-Rente steuerlich interessant ist.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Berücksichtigung in der Steuererklärung
1.1Überblick
1.1.1Es gibt Altersvorsorge- und sonstige Vorsorgeaufwendungen
1.1.2Beiträge für eine Riester-Rente werden extra berücksichtigt
1.1.3Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge
1.2Vorsorgeaufwendungen werden in der Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigt
2.Grundsätzliches zum Abzug von Versicherungsbeiträgen
2.1Beiträge sind im Jahr der Zahlung abzugsfähig
2.2Welche Beiträge akzeptiert das Finanzamt?
2.3Beitragserstattungen mindern die abzugsfähigen Beiträge
2.4Kein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
2.5Beiträge an Versicherungen im Ausland
2.6Begrenzter Abzug ist verfassungsgemäß
3.Vorsorgeaufwendungen: So viel ist absetzbar
3.1Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen im Überblick
3.2Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen
3.2.1Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % absetzbar
3.2.2Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen