Steuerlexikon Anzeigepflichten … Die Anzeigepflicht soll sicher stellen, dass den Finanzbehörden steuerlich erhebliche Umstände, Vorgänge oder Ereignisse bekannt werden. Anzeigepflichten bestehen unter anderem in folgenden Fällen: Im Erbfall Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls sind durch den Erwerber (Erbe) alle der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbe dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. Auch eine Schenkung unter Lebenden ist anzeigepflichtig. Kreditinstitute sind verpflichtet das Vermögen anzuzeigen …Ansehen
Steuerlexikon Apothekerzuschüsse … Zulagen (z.B. Dienstalterszulage, Kinderzulage), die die Apothekerkammer zahlt, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Zuschüsse durch den Arbeitgeber oder die Apothekerkammer gezahlt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberanteil … Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers unterliegt nicht der Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil zahlt. Insofern der Arbeitgeber einen höheren Beitrag leistet, ist dieser Mehrbetrag steuerpflichtig. Sonderfälle gelten bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Generell ist dies bei einer Kapitalbeteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers von über 50 …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberdarlehen … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen aus, so müssen genaue Vereinbarungen zu Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und zu den Sicherheiten getroffen werden. Wird dies versäumt, ist das Darlehen im vollen Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Zu einer Besteuerung eines ansonsten steuerfreien Darlehens kann es auch kommen, wenn der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Auch in diesem Fall ist das Darlehen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber / Forderungserlass … Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht, wenn ein Arbeitgeber eine Forderung, die er gegenüber seinem Arbeitnehmer hat, nicht mehr einfordert und damit die Forderung dem Arbeitnehmer erlässt. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber … Als Arbeitgeber gilt eine natürliche Person oder eine juristische Person, ferner eine Personenvereinigung (z.B. Personengesellschaft) oder eine Vermögensmasse, welcher der Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) seine Arbeitskraft schuldet. Zudem muss der Arbeitnehmer verpflichtet sein, den Weisungen dieser Person/Personenvereinigung/Vermögensmasse zu folgen, und in dessen Betrieb eingegliedert sein. Des Weiteren gilt auch eine Person/Personenvereinigung …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmer-Sparzulage … Die Arbeitnehmersparzulage ist ein vom Staat bezahlter Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen . Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, können die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Um die Arbeitnehmersparzulagen beantragen zu können, muss man eine Einkommenssteuererklärung abgeben und darin den entsprechenden Hinweis ankreuzen, sowie die zusätzliche Anlage VL ausfüllen und beifügen. Diese Anlage erhalten Arbeitnehmer vom Kreditinstitut …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmerüberlassung … Arbeitgeber ist auch, wer einem Dritten (Entleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeiter) zu Arbeitsleistungen überlässt. Bei Arbeitnehmerüberlassungen ist damit der Verleiher Arbeitgeber des Leiharbeiters. Liegt eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor und zahlt der Entleiher anstelle des Verleihers den Arbeitslohn an den Arbeitnehmer, so ist der Entleiher regelmäßig Arbeitgeber. Der Entleiher haftet wie der Verleiher für die Lohnsteuer in der Zeit, in der ihm der Leiharbeiter überlassen worden ist …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmer / Beköstigung … Aufwendungen, die einem Arbeitgeber bei der Beköstigung von Arbeitnehmern entstehen, können in Höhe des jeweiligen Sachbezugswerts oder generell steuerfrei sein, aber auch der Besteuerung unterliegen. Zur Beurteilung der Steuerfolgen ist zwischen Mahlzeiten, die arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegeben werden und Mahlzeiten, die nur aus besonderem Anlass abgeben werden, zu unterscheiden. Mahlzeiten, die arbeitstäglich abgegeben werden: Den amtlich festgelegten Sachbezugswert muss der Arbeitnehmer …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmer … Als Arbeitnehmer gelten Personen die in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis stehen oder standen und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Wesentliche Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit sind: Weisungsgebundenheit bezüglich Art, Dauer, Zeitpunkt, Ort und Durchführung der Arbeitstätigkeit; kein unternehmerisches Risiko; zudem schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft und ist in den Organismus des Unternehmens eingegliedert. Die Arbeitnehmereigenschaft liegt nicht nur …Ansehen