Steuerlexikon Altersvorsorge / Besteuerung … Private Altersvorsorge – Riester-Rente: Die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge müssen aus bereits versteuerten Einnahmen des Steuerpflichtigen stammen. Im Normalfall ist dies der bereits versteuerte Arbeitslohn. Das Altersvorsorgevermögen resultiert aus Beiträgen, Zulagen, Erträgen und aus Wertsteigerungen. In der Ansparphase unterliegt diese Vermögen keiner Besteuerung. Somit bleiben in dieser Phase Zinsen und Erträge steuerfrei. Erst bei Auszahlung der Rente wird das Vermögen mit …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Eigenbeteiligung … Riester-Rente: Die staatliche Förderung (Zulage oder Sonderausgabenabzug) wird nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige auch selbst Beiträge zum Aufbau des Altersvorsorgevermögens zahlt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Eigenbeteiligung den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbetrag erreichen muss. Wird der Mindestbeitrag nicht gezahlt, verringert sich der staatliche Zuschuss. Der Mindesteigenbeitrag richtet sich nach dem im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommen. Hat der Zulagenberechtigte …Ansehen
Steuerlexikon Altersvorsorge / Personenkreis … Riester-Rente: Die staatliche Förderung kann nicht jeder in Anspruch nehmen. Denn nur, wer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann die Förderung nutzen. Zu den Zulagenberechtigten gehören folgende Personengruppen: Arbeitnehmer, Auszubildende, Behinderte in Werkstätten, Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit, Personen die einen zu Pflegenden nicht erwerbsmäßig aber mindestens 14 Stunden in der Woche versorgen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig …Ansehen
Steuerlexikon Anrechnung von Steuern … Einige Steuern werden nicht mit der Veranlagung zur Einkommensteuer, sondern bereits bei Entstehung der Einnahmen erhoben. Hierzu gehören insbesondere die Lohnsteuer und die Abgeltungssteuer (Abzugssteuern). Diese Steuern sind von Dritten (Arbeitgeber, Kreditinstitut) mit der Entstehung der Einnahmen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer werden diese Steuern vom Finanzamt auf die Steuerschuld angerechnet. Entstehen Steuerpflichtigen Abzugssteuern …Ansehen
Steuerlexikon Anrufsauskunft … Im Rahmen des Lohnsteuerabzugs hat sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer die Möglichkeit sich zur Klärung einzelner Sachfragen an das Finanzamt zu wenden. So kann sich der Arbeitnehmer zum Beispiel informieren, ob er als beschränkt steuerpflichtig gilt, zu welchem Zeitpunkt der Lohn als zugeflossen gilt, wie Sachbezüge zu bewerten sind, welche Freibeträge gelten oder ob eine Zuwendung steuerfrei ist. Dem Arbeitnehmer steht ebenfalls die Möglichkeit offen, sich über seinen Lohnsteuerabzug …Ansehen
Steuerlexikon Anschaffungskosten … Als Anschaffungskosten gelten alle Aufwendungen, die zum Erwerb eines Wirtschaftsgutes geleistet werden und die nötig sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Jedoch gelten nur die Kosten als Anschaffungskosten, die dem Erwerb des Wirtschaftsgutes direkt zugerechnet werden können. Zwangsläufig gehören Gemeinkosten, wie zum Beispiel der anteilige Arbeitslohn der Buchhalterin, nicht zu den Anschaffungskosten. Anschaffungsnebenkosten müssen bei der Berechnung der Anschaffungskosten …Ansehen
Steuerlexikon Anschaffungsnaher Aufwand … Kaum eine erworbene ältere Immobilie entspricht den Vorstellungen des neuen Eigentümers. Daher möchte der neue Eigentümer möglichst rasch nach dem Kauf renovieren und modernisieren. Liegt Erhaltungsaufwand vor, können die Kosten sofort in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Davon gibt es aber eine wichtige Ausnahme: die »anschaffungsnahen Herstellungskosten«. Sie machen es Ihnen in bestimmten Fällen unmöglich, Ihren Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten abzuziehen. Aufwendungen für …Ansehen
Steuerlexikon Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand … Rechtslage seit 01.01.2004: Von Herstellungskosten wird ausgegangen, wenn die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (ohne Umsatzsteuer), die in zeitlicher Nähe zur Anschaffung liegen (drei Jahre), 15 % der Gebäudeanschaffungskosten (ohne Grund und Boden) übersteigen. Dabei werden Aufwendungen für Erhaltungs- und Erweiterungsarbeiten nicht berücksichtigt. Aus Vereinfachungsgründen kann ein Herstellungsaufwand, der 4.000,– € nicht übersteigt, als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt …Ansehen
Steuerlexikon Anwesenheitsprämien … Vom Arbeitgeber gezahlte Anwesenheitsprämien gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Anzahlung … Mit einer Anzahlung oder Teilzahlung wird das Entgelt für eine Leistung bereits voll oder teilweise entrichtet, bevor die Gegenleistung vollständig erbracht wurde. Wird der Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, kommt beim Erwerb von Umlaufvermögen das Zuflussprinzip bzw. das Abflussprinzip zur Anwendung. Damit sind erhaltene Anzahlungen bei Zufluss als Betriebseinnahmen und gezahlte Anzahlungen bei Zahlung als Betriebsausgaben zu erfassen. Wurde Anlagevermögen erworben, entstehen …Ansehen