Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge für die Steuererklärung
Sie möchten gerne wissen, wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und möchten gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen?
In unserer Übersicht finden Sie steuerliche Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge, die Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung verwenden können.
Übersicht der Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge für die Steuererklärung als PDF herunterladen:
Inhalt
Steuertarif
Steuertarif |
2023 |
2024 |
|
Grundfreibetrag |
10.908 Euro/21.816 Euro1) |
11.604 Euro/23.208 Euro1) |
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Einkommensgrenzen |
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Sparzulage: Bausparen |
17.900 Euro/35.800 Euro1) |
40.000 Euro/80.000 Euro1) |
Sparzulage: Beteiligungssparen |
20.000 Euro/40.000 Euro1) |
40.000 Euro/80.000 Euro1) |
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Wohnungsbauprämie |
35.000 Euro/70.000 Euro1) |
35.000 Euro/70.000 Euro1) |
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Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen |
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Minijob im Privathaushalt |
20 %, max. 510 Euro |
20 %, max. 510 Euro |
Handwerkerleistungen |
20 %, max. 1.200 Euro |
20 %, max. 1.200 Euro |
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sozialversicherungspflichtige Hilfe |
20 %, max. 4.000 Euro |
20 %, max. 4.000 Euro |
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sonstige Dienstleistungen |
1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner
Kinder
Kinder |
2023 |
2024 |
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Kinderfreibetrag |
6.024 Euro |
6.384 Euro |
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Erziehungsfreibetrag |
2.928 Euro |
2.928 Euro |
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Entlastungsfreibetrag für »echte« Alleinerziehende mit einem Kind |
4.260 Euro |
4.260 Euro |
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für jedes weitere Kind |
240 Euro |
240 Euro |
Kinderbetreuungskosten |
2/3, max. 4.000 Euro |
2/3, max. 4.000 Euro |
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Kindergeld |
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erstes und zweites Kind |
250 Euro |
250 Euro |
drittes Kind |
250 Euro |
250 Euro |
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ab dem vierten Kind |
250 Euro |
250 Euro |
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Ausbildungsfreibetrag |
1.200 Euro |
1.200 Euro |
→ Ratgeber Alleinerziehend auf der sicheren Seite
→ Ratgeber Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen
→ Ratgeber Minderjährige Kinder: Kindergeld und Steuervorteile für Eltern
→ Ratgeber Volljährige Kinder: Kindergeld und Co.
→ Ratgeber Wenn Schüler und Studenten jobben
→ Ratgeber Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma - Der Wegweiser für eine Altersvorsorge, die zu Dir passt!
Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten
Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten |
2023 |
2024 |
|
Arbeitnehmer-Pauschbetrag |
1.230 Euro |
1.230 Euro |
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Sofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer) |
800 Euro |
800 Euro |
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Kilometerpauschalen |
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Entfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte |
0,30 Euro pro Entfernungs-km |
0,30 Euro pro Entfernungs-km |
ab dem 21. Entfernungskilometer |
0,38 Euro pro Entfernungs-km |
0,38 Euro pro Entfernungs-km |
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Höchstbetrag (insbesondere für Bahnfahrer) |
4.500 Euro |
4.500 Euro |
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Reisekostenpauschalen mit eigenem |
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– Pkw |
0,30 Euro pro gefahrenen km |
0,30 Euro pro gefahrenen km |
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– Motorrad/Motorroller/Moped |
0,20 Euro pro gefahrenen km |
0,20 Euro pro gefahrenen km |
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Verpflegungspauschbetrag bei Auswärtstätigkeiten im Inland |
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Abwesenheit mehr als 8 Stunden |
14 Euro |
14 Euro |
Abwesenheit 24 Stunden am Tag |
28 Euro |
28 Euro |
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An- und Abreisetag einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung |
14 Euro |
14 Euro |
→ Ratgeber Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
→ Ratgeber Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar
→ Ratgeber Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
→ Ratgeber Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
→ Ratgeber Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Einkünfte aus Nebentätigkeiten |
2023 |
2024 |
Pauschbetrag für Übungsleiter/öffentliche Ehrenämter (§ 3 Nr. 26 EStG) |
3.000 Euro1) |
3.000 Euro1) |
Freibetrag für ehrenamtliche Vormünder/Betreuer/Pfleger (§ 3 Nr. 26b EStG) |
3.000 Euro1) |
3.000 Euro1) |
Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG) |
840 Euro |
840 Euro |
Einkünfte aus sonstigen Leistungen (Freigrenze) |
256 Euro |
256 Euro |
1) Kommen sowohl der Pauschbetrag als auch der Freibetrag infrage, gibt es insgesamt maximal 3.000,– €.
→ Ratgeber Der Vereinsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, u.a. Gründung, Satzung, Tagesordnung, Datenschutz
→ Ratgeber Vereine rechtssicher gründen und führen: Hilfestellung für Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche
→ Ratgeber Ehrenamtliche Pflege und Betreuung
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen |
2023 |
2024 |
Sparer-Pauschbetrag |
1.000 Euro/2.000 Euro1) |
1.000 Euro/2.000 Euro1) |
1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner
→ Ratgeber Abgeltungsteuer: So versteuern Sie Ihre Kapitalanlagen
→ Ratgeber Der große Anlageratgeber: Vermögen aufbauen, vermehren, sichern
→ Ratgeber Geldanlage in Aktien: Grundwissen für Aktionäre
→ Ratgeber Aktienfonds: Basisinvestment für Ihre private Vermögensstrategie
→ Ratgeber Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma - Der Wegweiser für eine Altersvorsorge, die zu Dir passt!
Sonderausgaben
Sonderausgaben |
2023 |
2024 |
|
Altersvorsorgeaufwendungen sind abzugsfähig bis |
26.528 Euro/53.056 Euro1) |
27.566 Euro/55.132 Euro1) |
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Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen |
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bei steuerfreien Zuschüssen, Beiträgen oder Beihilfen zur Krankenversicherung (z.B. Angestellte, Beamte, Rentner, Beamtenpensionäre) |
1.900 Euro2) |
1.900 Euro2) |
wenn Krankenvorsorge alleine finanziert (z.B. bei Selbstständigen) |
2.800 Euro2) |
2.800 Euro2) |
|
Sonderausgaben-Pauschbetrag |
36 Euro/72 Euro1) |
36 Euro/72 Euro1) |
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Höchstbetrag für Berufsausbildung |
6.000 Euro |
6.000 Euro |
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Geschiedenenunterhalt |
13.805 Euro3) |
13.805 Euro3) |
1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner
2) Höhere Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind absetzbar.
3) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger
→ Ratgeber Ausbildungskosten: So holen Sie das Maximum heraus
→ Ratgeber Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung
→ Ratgeber Ich will die Scheidung! Alles, was Sie rechtlich über Trennung und Scheidung wissen sollten
→ Ratgeber Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen
→ Ratgeber Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen |
2023 |
2024 |
|
Unterhaltshöchstbetrag |
10.908 Euro3) |
11.604 Euro1) |
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Anrechnungsfreibetrag |
624 Euro |
624 Euro |
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Pflege-Pauschbetrag |
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Pflegegrad 2 |
600 Euro |
600 Euro |
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Pflegegrad 3 |
1.100 Euro |
1.100 Euro |
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Pflegegrad 4 und 5 |
1.800 Euro |
1.800 Euro |
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Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale |
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GdB min. 80 oder GdB min. 70 und Merkzeichen »G« |
900 Euro |
900 Euro |
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Merkzeichen »aG«, »Bl«, »TBl« oder »H« |
4.500 Euro |
4.500 Euro |
1) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger
→ Ratgeber Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen
→ Ratgeber Der Betreuungsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Betreuende und Betreute brauchen
→ Ratgeber Das neue Betreuungsrecht - Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt. Wann und wie wird ein Betreuer bestellt. Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.
→ Ratgeber Der Pflegeassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Pflegende und Gepflegte brauchen, u.a. Vollmacht, Patientenverfügung, Diverse Anträge
→ Ratgeber Pflegefall – Was nun? Der praktische Ratgeber rund um die Pflege
→ Ratgeber Der VorsorgePlaner Plus - Eine Vorsorge nicht nur für Sie – auch für Ihre Angehörigen
→ Ratgeber Bei Risiken und Nebenwirkungen - Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen
Renten und Pensionen
Renten und Pensionen |
2023 |
2024 |
|
Besteuerungsanteil Renten |
|||
|
bei Rentenbeginn vor 20061) |
50 % |
50 % |
bei Rentenbeginn 2023 |
82,5 % |
82,5 % |
|
bei Rentenbeginn 2024 |
– |
83 % |
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Werbungskosten-Pauschbetrag |
|||
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bei Renten/bei Pensionen |
102 Euro/102 Euro |
102 Euro/102 Euro |
Versorgungsfreibetrag |
|||
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bei Pensionsbeginn vor 20062) |
40 %, max. 3.000 Euro |
40 %, max. 3.000 Euro |
bei Pensionsbeginn 2023 |
14 %, max. 1.050 Euro |
14 %, max. 1.050 Euro |
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bei Pensionsbeginn 2024 |
– |
13,6 %, max. 1.020 Euro |
|
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag |
|||
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bei Pensionsbeginn vor 20063) |
900 Euro |
900 Euro |
bei Pensionsbeginn 2023 |
315 Euro |
315 Euro |
|
bei Pensionsbeginn 2024 |
– |
306 Euro |
|
Altersentlastungsbetrag bei Geburtsdatum |
|||
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vor dem 2.1.1941 |
40 %, max. 1.900 Euro |
40 %, max. 1.900 Euro |
vom 2.1.1941 bis 1.1.1942 |
38,4 %, max. 1.824 Euro |
38,4 %, max. 1.824 Euro |
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vom 2.1.1942 bis 1.1.19434) |
36,8 %, max. 1.748 Euro |
36,8 %, max. 1.748 Euro |
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vom 2.1.1955 bis 1.1.1956 |
16 %, max. 760 Euro |
16 %, max. 760 Euro |
|
vom 2.1.1956 bis 1.1.1957 |
15,2 %, max. 722 Euro |
15,2 %, max. 722 Euro |
|
vom 2.1.1957 bis 1.1.1958 |
14,4 %, max. 684 Euro |
14,4 %, max. 684 Euro |
|
vom 2.1.1958 bis 1.1.1959 |
14 %, max. 665 Euro |
14 %, max. 665 Euro |
|
vom 2.1.1959 bis 1.1.1960 |
– |
13,6 %, max. 646 Euro |
1) Bei Rentenbeginn nach 2005 steigt bis 2020 der Besteuerungsanteil für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang schrittweise um zwei Prozentpunkte. Bei Rentenbeginn in 2021 beträgt der Besteuerungsanteil 81 %, bei Rentenbeginn in 2022 82 %. Regelmäßige Rentenanpassungen (Rentenerhöhungsbeträge) in den Folgejahren sind in voller Höhe steuerpflichtig.
2) Bei Pensionsbeginn nach 2005 bis 2020 verringert sich für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang schrittweise der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 120 Euro. Bei Pensionsbeginn in 2021 bzw. in 2022 beträgt der Prozentsatz 15,2 % bzw. 14,4 % und der Höchstbetrag 1.140 Euro bzw. 1.080 Euro.
3) Bei Pensionsbeginn nach 2005 bis 2020 sinkt der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang um 36 Euro. Bei Pensionsbeginn in 2021 bzw. in 2022 beträgt der Zuschlag 342 Euro bzw. 324 Euro.
4) Für vom 2.1.1943 bis 1.1.1955 Geborene verringert sich für jeden neuen Jahrgang der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 76 Euro.
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