Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge für die Steuererklärung

Wie hoch sind Grundfreibetrag, Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für die Steuererklärung? Wie hoch sind Kinderfreibetrag oder Erziehungsfreibetrag?

In unserer Übersicht haben wir steuerliche Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge, die man für die Erstellung der Steuererklärung verwenden kann, zusammengestellt.

 

Inhalt

 

Steuertarif

Steuertarif

2024

2025

Grundfreibetrag

11.784 Euro/23.568 Euro1)

12.096 Euro/24.192 Euro1)

Einkommensgrenzen

    

Sparzulage: Bausparen

40.000 Euro/80.000 Euro1)

40.000 Euro/80.000 Euro1)

Sparzulage: Beteiligungssparen

40.000 Euro/80.000 Euro1)

40.000 Euro/80.000 Euro1)

Wohnungsbauprämie

35.000 Euro/70.000 Euro1)

35.000 Euro/70.000 Euro1)

Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen

    

Minijob im Privathaushalt

20 %, max. 510 Euro

20 %, max. 510 Euro

Handwerkerleistungen

20 %, max. 1.200 Euro

20 %, max. 1.200 Euro

sozialversicherungspflichtige Hilfe

20 %, max. 4.000 Euro

20 %, max. 4.000 Euro

sonstige Dienstleistungen

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

Kinder

Kinder

2024

2024

Kinderfreibetrag

6.612 Euro

6.672 Euro

Erziehungsfreibetrag

2.928 Euro

2.928 Euro

Entlastungsfreibetrag für »echte« Alleinerziehende mit einem Kind

4.260 Euro

4.260 Euro

    

für jedes weitere Kind

240 Euro

240 Euro

Kinderbetreuungskosten

2/3, max. 4.000 Euro

80%, max. 4.800 Euro

Kindergeld

    

erstes und zweites Kind

250 Euro

255 Euro

drittes Kind

250 Euro

255 Euro

ab dem vierten Kind

250 Euro

255 Euro

Ausbildungsfreibetrag

1.200 Euro

1.200 Euro

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

2024

2025

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.230 Euro

1.230 Euro

Sofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer)

800 Euro

800 Euro

Kilometerpauschalen

    

Entfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte

0,30 Euro pro Entfernungs-km

0,30 Euro pro Entfernungs-km

ab dem 21. Entfernungskilometer

0,38 Euro pro Entfernungs-km

0,38 Euro pro Entfernungs-km

Höchstbetrag (insbesondere für Bahnfahrer)

4.500 Euro

4.500 Euro

Reisekostenpauschalen mit eigenem

- Pkw

0,30 Euro pro gefahrenen km

0,30 Euro pro gefahrenen km

- Motorrad/Motorroller/Moped

0,20 Euro pro gefahrenen km

0,20 Euro pro gefahrenen km

Verpflegungspauschbetrag bei Auswärtstätigkeiten im Inland

    

Abwesenheit mehr als 8 Stunden

14 Euro

14 Euro

Abwesenheit 24 Stunden am Tag

28 Euro

28 Euro

An- und Abreisetag einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung

14 Euro

14 Euro

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

2024

2025

Pauschbetrag für Übungsleiter/öffentliche Ehrenämter (§ 3 Nr. 26 EStG)

3.000 Euro1)

3.000 Euro1)

Freibetrag für ehrenamtliche Vormünder/Betreuer/Pfleger (§ 3 Nr. 26b EStG)

3.000 Euro1)

3.000 Euro1)

Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG)

840 Euro

840 Euro

Einkünfte aus sonstigen Leistungen (Freigrenze)

256 Euro

256 Euro

1) Kommen sowohl der Pauschbetrag als auch der Freibetrag infrage, gibt es insgesamt maximal 3.000 Euro.

→ Ratgeber Der Vereinsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, u.a. Vereinsgründung, Vereinssatzung, Tagesordnung, Datenschutz

→ Ratgeber Der große Vereinsratgeber: Vereine rechtssicher gründen und führen

→ Ratgeber Ehrenamtliche Pflege und Betreuung

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen

2024

2025

Sparer-Pauschbetrag

1.000 Euro/2.000 Euro1)

1.000 Euro/2.000 Euro1)

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

Sonderausgaben

Sonderausgaben

2024

2025

Altersvorsorgeaufwendungen

sind abzugsfähig bis

27.566 Euro/55.132 Euro1

29.344 Euro/58.688 Euro1)

Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen

    

bei steuerfreien Zuschüssen, Beiträgen oder Beihilfen zur Krankenversicherung (z.B. Angestellte, Beamte, Rentner, Beamtenpensionäre)

1.900 Euro2)

1.900 Euro2)

wenn Krankenvorsorge alleine finanziert (z.B. bei Selbstständigen)

2.800 Euro2)

2.800 Euro2)

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36 Euro/72 Euro1)

36 Euro/72 Euro1)

Höchstbetrag für Berufsausbildung

6.000 Euro

6.000 Euro

Geschiedenenunterhalt

13.805 Euro3)

13.805 Euro3)

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

2) Höhere Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind absetzbar.

3) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

2024

2025

Unterhaltshöchstbetrag

11.784 Euro1)

12.096 Euro1)

Anrechnungsfreibetrag

624 Euro

624 Euro

Pflege-Pauschbetrag

Pflegegrad 2

600 Euro

600 Euro

Pflegegrad 3

1.100 Euro

1.100 Euro

Pflegegrad 4 und 5

1.800 Euro

1.800 Euro

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

GdB min. 80 oder

GdB min. 70 und Merkzeichen »G«

900 Euro

900 Euro

Merkzeichen »aG«, »Bl«, »TBl« oder »H«

4.500 Euro

4.500 Euro

1) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

→ Ratgeber Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen

→ Ratgeber Der Betreuungsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Betreuende und Betreute brauchen

→ Ratgeber Das Betreuungsrecht praktisch erklärt - Wann und wie wird ein Betreuer bestellt. Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.

→ Ratgeber Der Pflegeassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Pflegende und Gepflegte brauchen, u.a. Vollmacht, Patientenverfügung, Diverse Anträge

→ Ratgeber Pflegefall – Was nun? Der praktische Ratgeber rund um die Pflege

→ Ratgeber Der VorsorgePlaner Plus - Eine Vorsorge nicht nur für Sie – auch für Ihre Angehörigen

→ Ratgeber Für den Ernstfall abgesichert - Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht für Alter, Krankheit und Unfall

→ Ratgeber Bei Risiken und Nebenwirkungen - Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen

Renten und Pensionen

Renten und Pensionen

2024

2025

Besteuerungsanteil Renten

    

bei Rentenbeginn vor 20061)

50 %

50 %

bei Rentenbeginn 2024

83 %

83 %

bei Rentenbeginn 2025

83,5 %

Werbungskosten-Pauschbetrag

    

bei Renten/bei Pensionen

102 Euro/102 Euro

102 Euro/102 Euro

Versorgungsfreibetrag

    

bei Pensionsbeginn vor 20062)

40 %, max. 3.000 Euro

40 %, max. 3.000 Euro

bei Pensionsbeginn 2024

13,6 %, max. 1.020 Euro

13,6 %, max. 1.020 Euro

bei Pensionsbeginn 2025

13,2 %, max. 990 Euro

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

    

bei Pensionsbeginn vor 20063)

900 Euro

900 Euro

bei Pensionsbeginn 2024

306 Euro

306 Euro

bei Pensionsbeginn 2025

297 Euro

Altersentlastungsbetrag bei Geburtsdatum

    

vor dem 2.1.1941

40 %, max. 1.900 Euro

40 %, max. 1.900 Euro

vom 2.1.1941 bis 1.1.19424)

38,4 %, max. 1.824 Euro

38,4 %, max. 1.824 Euro

vom 2.1.1955 bis 1.1.1956

16 %, max. 760 Euro

16 %, max. 760 Euro

vom 2.1.1956 bis 1.1.1957

15,2 %, max. 722 Euro

15,2 %, max. 722 Euro

vom 2.1.1957 bis 1.1.1958

14,4 %, max. 684 Euro

14,4 %, max. 684 Euro

vom 2.1.1958 bis 1.1.1959

14 %, max. 665 Euro

14 %, max. 665 Euro

vom 2.1.1959 bis 1.1.1960

13,6 %, max. 646 Euro

13,6 %, max. 646 Euro

vom 2.1.1960 bis 1.1.1961

13,2 %, max. 627 Euro

1) Der Besteuerungsanteil steigt für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bei Rentenbeginn 2006 bis 2020 schrittweise um 2 %, bei Rentenbeginn in 2021 und in 2022 jeweils um 1 % und bei Rentenbeginn ab 2023 schrittweise um 0,5 %. Regelmäßige Rentenanpassungen (Rentenerhöhungsbeträge) in den Folgejahren sind in voller Höhe steuerpflichtig.

2) Für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang vermindert sich bei Pensionsbeginn 2006 bis 2020 der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 120 Euro, bei Pensionsbeginn in 2021 und in 2022 der Prozentsatz um 0,8 % und der Höchstbetrag um 60 Euro und bei Pensionsbeginn ab 2023 der Prozentsatz um 0,4 % und der Höchstbetrag um 30 Euro.

3) Für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang vermindert sich der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bei Pensionsbeginn von 2005 bis 2020 um 36 Euro, bei Pensionsbeginn in 2021 und in 2022 um 18 Euro und bei Pensionsbeginn ab 2023 um 9 Euro.

4) Für vom 2.1.1942 bis 1.1.1955 Geborene verringert sich für jeden neuen Jahrgang der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 76 Euro.

 

 

URL:
https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/pauschbetraege-freibetraege-und-hoechstbetraege-fuer-die-steuererklaerung