Steuererklärung: So beantragen Sie eine Fristverlängerung
Am Montag muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt sein - wenn Sie keine Fristverlängerung beantragen.

Steuererklärung: So beantragen Sie eine Fristverlängerung

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Falls Sie einen Abgabetermin einmal nicht einhalten können, stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung. Für die Abgabe von Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung wird die Frist dann in der Regel unkompliziert verlängert.

Wenn Sie nur eine Fristverlängerung von wenigen Tagen oder Wochen brauchen, geht das prinzipiell auch telefonisch – ein schriftlicher Antrag ist aber natürlich schon aus Beweisgründen immer besser.

Wichtig: Ihren Antrag auf Fristverlängerung müssen Sie begründen! »Vergessen« oder »Keine Zeit gehabt« ist dabei kein Grund dafür, die Steuererklärung zu spät abzugeben.

Musterbrief: Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt

Schildern Sie dem Finanzamt, warum Sie die Steuererklärung nicht pünktlich abgeben können. Das kann zum Beispiel so aussehen:

    

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

leider ist es mir nicht möglich, die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 fristgerecht bei Ihnen einzureichen. 

Der Grund hierfür ist eine erhebliche Arbeitsüberlastung im beruflichen Bereich, sodass ich noch nicht alle Unterlagen zusammenstellen konnte.

Außerdem ist durch eine längere Erkrankung meiner Ehefrau eine weitere private Belastung entstanden, die ich zeitlich noch nicht ausgleichen konnte.

Ich bitte daher, mir für die Abgabe der Steuererklärung 2022 eine Frist bis zum 30.11.2023 zu gewähren. Selbstverständlich werde ich mich bemühen, die Steuererklärung vor diesem Termin einzureichen. 

Sollte ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalten, gehe ich von der Genehmigung meines Antrages aus.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

    

Steuererklärung: Gibt es einen Anspruch auf Fristverlängerung?

Erfahrungsgemäß akzeptieren die meisten Finanzämter einen Antrag auf eine zweimonatige Verlängerung - einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht!

Allerdings wird normalerweise selbst in den Fällen, wo das Finanzamt den Antrag komplett ablehnt, ein Aufschub von vier Wochen gewährleistet. Ein gewisse Verlängerung bekommen Sie also eigentlich in jeden Fall zugestanden.

(MB)

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