Steuererklärung für 2019: Steuerberater erhalten mehr Zeit
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Weiterer Corona-bedingter Aufschub: Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung für 2019 durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr.
Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.
Hintergrund ist, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater derzeit mit der Beantragung der aktuellen Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen stark ausgelastet sind.
Die Maßnahme ist Teil des »Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019«, das der Bundesrat am 12.2.2021 beschlossen hat.
Das Gesetz wird nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet. Es kann dann – teilweise rückwirkend – in Kraft treten.
(Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.02.2021)
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(MB)