Jetzt noch freiwillig die Steuererklärung für 2017 abgeben!
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Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sondern diese freiwillig einreicht, hat dafür vier Jahre Zeit. Also nichts wie ran an die Steuererklärung für 2017 – es lohnt sich!
Steuererklärung: Wann ist die Abgabe Pflicht und wann freiwillig?
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u.a. in diesen Fällen:
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Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 Euro.
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Es wurde ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen.
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Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 Euro bezogen: Diese Zahlungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt und führen daher zur Abgabepflicht bei der Steuererklärung.
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Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.
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Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
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Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
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Ein Ehepaar hatte Steuerklasse 4 mit Faktor.
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Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss auch keine abgeben.
Steuererklärung: Warum lohnt sich die freiwillige Abgabe?
Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn Sie während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten oder geheiratet haben. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin.
Steuererklärung: Abgabefrist bei freiwilliger Abgabe
Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie vier Jahre Zeit dafür. Gerechnet wird immer ab dem Ende des Steuerjahres. Die freiwillige Steuererklärung für 2021 muss also am 31.12.2025 beim Finanzamt sein – und die freiwillige Steuererklärung für 2017 am 31.12.2021! (→ Hier geht es übrigens zu unserem kostenlosen Fristenrechner.)
Wichtig: Die Steuererklärung muss am 31.12., 24 Uhr, beim Finanzamt eingegangen sein. Es reicht nicht, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst am 31.12. per Post losschicken. Sie können Ihre Unterlagen auch noch bis 24 Uhr in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts einwerfen. Dort wird automatisch ein Eingangsstempel mit Uhrzeit auf dem Umschlag angebracht.
Wenn Sie nach Mitternacht kommen, ist es leider zu spät: Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung ist es absolut notwendig, dass Sie die Abgabefrist einhalten. Wenn die freiwillige Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eintrifft, war es das leider: Die Steuererklärung wird nicht mehr bearbeitet, die Steuererstattung fällt aus, die ganze Arbeit war umsonst!
Frewillige Steuererklärung: Nachzahlung gefordert? Müssen Sie nicht bezahlen!
Führt eine freiwillig abgegeben Steuererklärung unerwartet zu einer Nachzahlung, können Sie die Erklärung mit diesem kostenlosen Muster-Einspruch zurücknehmen. Das Finanzamt wird dann auf die Forderung verzichten.
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(MB)