Steuerrechner

Ihre Steuererstattung online berechnen

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Einkommensteuer ist und ob Sie nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung Geld zurückbekommen? Dann nutzen Sie unseren Steuerrechner, um eine mögliche Steuererstattung auf das versteuerte Einkommen schnell und einfach zu ermitteln.

 

 

 

Im Schnitt gibt es über 1.000 Euro Steuern zurück!

Die Steuererstattung für Personen mit Steuerklasse 1 lag im Jahr 2010 bei durchschnittlich nur 873 Euro. Nur wenige Jahre später bekamen Steuerzahler mit derselben Steuerklasse bereits im Schnitt 1.063 Euro (2020) vom Finanzamt zurück.

Schnell und einfach zur maximalen Steuererstattung

Möchten Sie ganz genau wissen, wie hoch Ihre Steuererstattung in diesem Jahr sein wird?

Dann nutzen Sie die kostenlose Testversion unserer Steuersoftware: Erstellen Sie damit kostenlos Ihre komplette Steuererklärung. Während der Eingabe wird der voraussichtliche Erstattungsbetrag permanent angezeigt und erst wenn Sie Ihre Steuererklärung tatsächlich abgeben wollen und mit unserer Software zufrieden sind, kaufen Sie die Lizenz! 

 

Was benötigt der Steuerrechner, um einen Erstattungsbetrag zu berechnen?

Um Ihre voraussichtliche Steuererstattung ermitteln zu können, benötigt unser Steuerrechner ein paar Angaben. So wird beispielsweise abgefragt, ob Sie in Ausbildung, ein Studium oder Arbeitnehmer sind und wie hoch Ihr Jahresbruttogehalt ist. Je nachdem, ob Sie sich in der Ausbildung oder im Studium befinden oder ob Sie Arbeitnehmer/in sind, werden unterschiedliche Angaben benötigt bzw. können optional angegeben werden:

  • Ledig oder verheiratet?
  • Anzahl der Arbeitstage/Hochschultage pro Kalenderjahr
  • Entfernung von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte bzw. Hochschule
  • Semester- oder Studiengebühren sowie Zulassungs- oder Prüfungsgebühren,
  • Zinsen für Studienkredite oder BAföG,
  • Ausgaben für Laptop oder Tablet,
  • Gebühren für Kurse oder Lehrgänge,
  • Kosten für Fachliteratur oder Büromaterial,
  • Mietkosten bei doppelter Haushaltsführung,
  • weitere Werbungskosten,
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleitungen,
  • Kinderbetreuungskosten,
  • Spenden.

Sind Sie verheiratet, werden zusätzliche Angaben – die den Ehepartner/die Ehepartnerin betreffen - benötigt (z.B. Jahresbruttolohn, Anzahl der Arbeitstage, Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte).

 

Wann erhalten Arbeitnehmer eine Steuerrückzahlung?

Auch wenn die Erstellung einer Einkommensteuererklärung erst einmal Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt, lohnt sich der Aufwand in den meisten Fällen. Grund hierfür ist, dass Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen verschiedene im Steuerjahr angefallene Kosten geltend machen können, um dadurch die eigene Steuerlast zu senken. So gewährt der Fiskus jedem Steuerzahler/jeder Steuerzahlerin beispielsweise einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro (Stand: 2024).

Hierzu gehören unter anderem Fahrtkosten oder Kosten für Arbeitsmittel. Die Werbungskostenpauschale (auch: Arbeitnehmer-Pauschbetrag) wird im Rahmen der Steuererklärung automatisch steuermindernd angesetzt. Sind Ihnen höhere Werbungskosten als die Pauschale entstanden, geben Sie diese einfach an. Entsprechende Nachweise darüber sollten Sie allerdings gut aufbewahren, da das Finanzamt die Belege im Zweifelsfall sehen möchte.

 

Neben den Werbungskosten – die meist den größten Anteil an steuersenkenden Ausgaben darstellen - können Sie noch weitere Aufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel Beiträge für gesetzliche Renten- und Krankenversicherungen, Beiträge zur privaten Altersvorsorge, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Kinderbetreuungskosten oder Spenden. Je mehr steuerlich absetzbare Ausgaben Sie also hatten, desto geringer fällt Ihre Steuerlast aus und desto wahrscheinlicher ist eine Steuerrückzahlung.

 

Steuererstattung für Studenten und Auszubildende berechnen

Ob es sich als Student oder Azubi lohnt, eine Steuererklärung abzugeben und infolgedessen eine Steuererstattung denkbar wäre, ist relativ einfach zu berechnen. Jedoch sind die Kosten einer Erstausbildung nicht mehr für alle als Werbungskosten abzugsfähig. Kosten für eine Erstausbildung werden nach einem aktuellen Urteil nicht mehr als Werbungskosten anerkannt. Lediglich Auszubildende und Studierende in einer Zweitausbildung können diese geltend machen. 

Auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, sollten Sie prüfen, ob sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt, um z.B. das Maximum aus Ihren Ausbildungskosten herauszuholen. In der Regel lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung immer dann, wenn Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführt. Die gezahlten Steuern werden nämlich im Regelfall komplett erstattet. Hinzu kommt, dass Azubis und Studenten während eines Kalenderjahres einiges an abzugsfähigen Kosten entsteht. Hierunter fallen beispielsweise Fahrtkosten von der Wohnung zum Ausbildungsbetrieb oder zur Uni, Fachliteratur und Arbeitsmittel, Telefon- und Internetkosten, Anschaffungskosten für Computer, Laptop oder Drucker, Bewerbungskosten, Verpflegungskosten, Kontoführungsgebühren sowie Aufwendungen für Versicherungen und ggf. einen berufsbedingten Umzug.

Keinen Sinn macht die Abgabe einer Steuererklärung, wenn Ihr Gehalt unterhalb des Steuerfreibetrags liegt. Denn wer keine Steuern zahlt, kann sich auch keine Steuern zurückholen bzw. erstatten lassen.

 

Der Steuerrechner für Ehepaare

Wenn Paare heiraten, weist das zuständige Wohnsitzfinanzamt beiden Ehepartnern erst einmal automatisch die Steuerklasse 4 zu. Nun ist es aber so, dass Ehepaare auch die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder jeweils Steuerklasse IV mit Faktor nutzen können. Welche der beiden Kombinationen besser ist, hängt in erster Linie davon ab, wie hoch die Differenz beider Gehälter ist. Verdienen Sie und Ihr Ehemann/Ehefrau in etwa gleich, empfiehlt sich die Kombination 4/4. Verdient eine/r von Ihnen beiden dagegen beispielsweise deutlich mehr, sollte der/die Besserverdienende in Steuerklasse 3 und der/die andere in Steuerklasse 5 wechseln. Es sei denn, man erwartet in diesem Fall Lohnersatzleistungen, die anhand des letzten Nettolohns berechnet werden, zB Arbeitslosengeld I. Dann kann es sinnvoll sein, wenn der Partner, der Lohnersatzleistungen bekommen wird, Steuerklasse 3 wählt.

Einziger Unterschied zwischen beiden Steuerklassenkombination ist im Übrigen nicht eine eventuelle Steuerersparnis, sondern die Höhe der jeweiligen anteiligen Steuerabgaben. Auch wenn es erst einmal seltsam klingt, aber eine Steuerersparnis existiert – unabhängig davon, für welche Steuerklassenkombination Sie sich entscheiden – faktisch nicht. Ihre Lohnsteuerabgaben bleiben auf das Jahr gerechnet nämlich immer gleich.

Bei der Wahl nach der passenden Steuerklassenkombination für Ehepaare geht es also lediglich darum, ob Sie durch die Steuerklassen 3 und 5 zunächst monatlich weniger Steuern zahlen und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Differenz nach Ablauf des Steuerjahres nachzahlen müssen oder bei der Kombination 4/4 monatlich mehr Steuern bezahlen und die Differenz mit hoher Wahrscheinlichkeit erstattet bekommen.

 

Mit einer Steuererklärung vielleicht noch höhere Erstattungen rausholen

Wer eine Steuererklärung abgibt und sich nicht mit allen Steuersparmöglichkeiten auskennt, verschenkt im Zweifelsfall wertvolles Geld. Da ein Steuerrechner nicht alle Möglichkeiten prüft und sich das volle Sparpotenzial erst mit der Steuererklärung zeigt, ist die Nutzung einer Steuersoftware sinnvoll. Unsere SteuerSparErklärung beispielsweise begleitet Sie mithilfe unseres sogenannten »roten Fadens« Stück für Stück durch den Steuerdschungel, erklärt Ihnen alle Fachbegriffe und gibt Ihnen wertvolle Tipps, um das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.

Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.