NACHDiGAL
Bisher mussten die Belege per Post ans Finanzamt geschickt werden – das soll in Zukunft digital möglich sein. Diese »Nachreichung digitaler Belege« nennt die Finanzverwaltung NACHDIGAL.
NACHDIGAL soll es ermöglichen, beispielsweise nachgeforderte Belege oder auch Einsprüche elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Bisher wird NACHDIGAL erst in wenigen Bundesländern genutzt. Die Möglichkeit soll aber bundesweit eingeführt werden.
Auch Softwareanbieter für Steuererklärungsprogramme sollen die NACHDIGAL-Formulare (»Belegnachreichung zur Steuererklärung« und »Sonstige Nachricht an das Finanzamt«) über die ERiC-Schnittstelle in ihr Angebot integrieren können. ERiC steht für »Elster Rich Client«.

SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).