Arbeitstage-Rechner - Arbeitstage pro Jahr berechnen 2024/2023

Nutzen Sie unseren Arbeitstagerechner, um die Anzahl der Arbeitstage für Ihre Steuererklärungen zu berechnen. Mit Hilfe des Rechners bestimmen Sie schnell und einfach alle Arbeitstage für das Jahr 2024, 2023, 2022 oder andere zurückliegende Jahre. Sie müssen nicht mehr mühsam die Tage mit einem Kalender ermitteln. Die Anzahl der Arbeitstage ist wichtig, um die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für Ihre Fahrten zur Arbeit zu berechnen. Diese können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Die Arbeitstage variieren je nach Bundesland und Anzahl der Feiertage im Jahr – dies wird durch unseren Rechner automatisch berücksichtigt.

Arbeitstagerechner

Grundlage für unseren Arbeitstage Rechner bilden das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Warum das für Sie wichtig ist, erfahren Sie im weiteren Verlauf. Berechnen Sie nun Ihre geleisteten Arbeitstage:

 

 

 

 

Welche Tage im Monat sind Arbeitstage?

Es gibt Werktage, Sonntage und Feiertage – Arbeitstage können grundsätzlich alle Tage sein. Werktage sind die Tage im Zeitraum von Montag bis einschließlich Samstag, Arbeitstage sind für die meisten Angestellten und Beamten im Zeitraum von Montag bis Freitag.

Was für die einen Feiertage oder Wochenende sind, sind in der Gastronomie, in Krankenhäusern, bei der Polizei und in vielen anderen Berufen wiederum Arbeitstage. Wenn aber oft auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gearbeitet wird, hat das über die Monate, und das ganze Kalenderjahr große Auswirkungen auf die tatsächlichen Arbeitstage. Somit auch eine große Relevanz für Arbeitnehmer, die korrekte Anzahl tatsächlicher Arbeitstage für die eigene Steuererklärung zu berechnen.

Dafür gibt es im Arbeitstagerechner die Abfrage, ob wegen Sonntags- und Feiertagsarbeit Tage addiert werden sollen. Umgekehrt müssen Sie von allen möglichen Arbeitstagen (den Gesamttagen) alle Ihre Urlaubstage und Krankheitstage abziehen um die realen Arbeitstage zu berechnen. Auch danach fragt Sie der Arbeitstagerechner.

 

Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt an?

Für jeden Tag, an dem Sie zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte fahren, können Sie in der Steuererklärung die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Viele Finanzämter fordern keine Berechnungen oder Nachweise, sondern akzeptieren gängige Berechnungen von Arbeitstagen:

  • bei einer 4-Tage-Woche: 180 Arbeitstage
  • bei einer 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage
  • bei einer 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage

Wichtig: Diese Zahl ist ein Erfahrungswert. Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Letztlich richtet sich die Zahl der Arbeitstage nach Ihren individuellen Verhältnissen. Es ist daher wichtig die korrekte Anzahl von Arbeitstagen für Ihr Steuerjahr zu berechnen.

Geht aus Ihrer Steuererklärung hervor, dass Sie an weniger Tagen als üblich zur Arbeit gefahren sind, etwa bei Bezug von Krankengeld oder bei Angabe von mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, kürzt das Finanzamt häufig die Arbeitstage.

 

Das gilt bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das steht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Von diesem Grundsatz gibt es natürlich Ausnahmen, denn sonst hätten Krankenhäuser, Polizei, Gastronomie, Tankstellen und viele andere Branchen ein Problem. Daher regelt das Arbeitszeitgesetz auch, dass – wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können –Arbeitnehmer in zahlreichen Bereichen auch an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.

Der Arbeitgeber darf jedoch nicht anordnen, dass ein Arbeitnehmer jeden Sonntag zur Arbeit erscheint: 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben. Außerdem muss dem Arbeitnehmer für jeden Sonntag oder Feiertag, an dem er gearbeitet hat, ein Ersatzruhetag gewährt werden.

Übrigens; Viele Arbeitgeber zahlen einen Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschläge. Darauf besteht jedoch gesetzlich kein Anspruch!

 

Arbeitstage bei Lehrern

Gerade bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen ziehen viele Finanzämter auch die Ferientage ab und akzeptieren nur deutlich weniger Arbeitstage. So wurden beispielsweise vor einigen Jahren bei einem Lehrer an einem Gymnasium nur Fahrtkosten für 192 Fahrten anerkannt, weil er keine Aufstellung über die zusätzlichen Fahrten vorlegte.

Als Lehrer sollten Sie daher Aufzeichnungen darüber machen, an wie vielen Tagen Sie in den Ferien oder am Wochenende zur Schule gefahren sind, oder die Anzahl der geltend gemachten Arbeitstage durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen. Das erspart Rückfragen durch das Finanzamt.

 

Feiertage der Bundesländer bei der Arbeitstage-Berechnung berücksichtigen

Bundeseinheitliche, deutschlandweite Feiertage, die im Rechner berücksichtigt werden, sind

  • Neujahr
  • Tag der Arbeit
  • Tag der dt. Einheit
  • Weihnachtstag
  • Weihnachtstag
  • Karfreitag
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt/Vatertag
  • Pfingstsonntag
  • Pfingstmontag

 

Dazu kommen große Unterschiede bei der Anzahl der Arbeitstage durch unterschiedliche Feiertage in den Bundesländern:

 

Baden-Württemberg

  • Fronleichnam
  • Heilige Drei Könige
  • Allerheiligen

Bayern

  • Fronleichnam
  • Heilige Drei Könige
  • in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung: Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen
  • nur Augsburg: Augsburger Friedensfest

Berlin

  • Frauentag

Brandenburg

  • Reformationstag

Bremen

  • Reformationstag

Hamburg

  • Reformationstag

Hessen

  • Fronleichnam

Mecklenburg-Vorpommern

  • Reformationstag

Niedersachsen

  • Reformationstag

Nordrhein-Westfalen

  • Fronleichnam
  • Allerheiligen

Rheinland-Pfalz

  • Fronleichnam
  • Allerheiligen

Saarland

  • Fronleichnam
  • Maria Himmelfahrt
  • Allerheiligen

Sachsen

  • Reformationstag
  • Buß- und Bettag
  • Nur in bestimmten Gemeinden im Landkreis Bautzen und im Westlausitzkreis: Fronleichnam

Sachsen-Anhalt

  • Heilige Drei Könige
  • Reformationstag

Schleswig-Holstein

  • Reformationstag

Thüringen

  • Reformationstag
  • Weltkindertag
  • nur in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung: Fronleichnam

 

Was bedeutet das Arbeitszeitgesetz für die Arbeitstage?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt grundsätzlich, wie die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern ausfallen dürfen. Das umfasst die maximale Anzahl von Arbeitsstunden, die Arbeitszeiten, sowie Ruhe- bzw. Pausezeiten und Sonderfälle wie Schicht- bzw. Nachtarbeit. Das Arbeitszeitgesetz ist verbindlich. So gilt für Vollzeitbeschäftigungen eine reguläre Anzahl von maximal 8 Stunden pro Tag. In Ausnahmefällen sind 10 Stunden gestattet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Überstunden innerhalb von 6 Monaten abgebaut werden können oder der Arbeitgeber sie finanziell kompensiert.

Des weiteren unterliegen auch die Pausenzeiten dem Arbeitszeitgesetzt. So sieht das Gesetz vor, dass Angestellte ab 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause zugestanden werden. Bei Arbeitstagen mit einem Pensum von über 9 Stunden 45 Minuten.

Wie beinflusst das BUrlG die Anzahl der Arbeitstage?

Das Bundesurlaubsgesetzt (BUrlG) schreibt Arbeitgebern indessen vor, wie viele Tage Arbeitnehmern bezahlter Erholungsurlaub pro Jahr zusteht. In Deutschland sind es bei einer Vollzeitbeschäftigung, mit 5 Arbeitstagen à 8 Stunden pro Woche gerechnet, 20 Urlaubstage (24 Urlaubstage bei einer Sechs-Tage-Woche). Gezählt werden Werk- bzw. Arbeitstage. Wochenenden werden nicht mit gerechnet. Branchen-spezifische Abweichungen, wenn der Beruf etwa 6 Arbeitstage vorsieht, erfordern entsprechend mehr Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch muss demzufolge an die Anzahl der tatsächlich geltenden und geleisteten Arbeitstage angepasst werden. Da an den Urlaubstagen nicht gearbeitet werden muss bzw. soll, sieht unser Arbeitstagerechner vor, dass Sie Werktage, an denen Sie Urlaub genommen hatten oder krank gemeldet waren, separat eintragen, um damit auf die Netto-Anzahl Ihrer Arbeitstage zu kommen. Diese spielen bei der Steuererklärung eine Rolle, um etwa Werbungskosten wie die Fahrtkosten korrekt abrechnen zu können.

Sonderfall Feiertagsarbeit:

In unserem Arbeitstage Rechner berücksichtigen wir auch Arbeitstage, die eigentlich keine sind. Denn Sonn- und gesetzliche Feiertage sind eigentlich keine Werk- und damit keine Arbeitstage. In diversen Branchen ist es allerdings notwendig, dass Feiertage und Sonntage wie Arbeitstage behandelt werden, um etwa die öffentliche Ordnung (Justiz, Militär, Sicherheitsbranche) bzw. die Funktionalität des gesellschaftlichen Lebens (Kranken- und Altenpflege, Verkehrsbetriebe, Feuerwehr und Notdienste) aufrecht zu erhalten.

Wenn Sie im letzten Jahr an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet haben, geben Sie die Anzahl dieser Tage als separate Arbeitstage bitte zusätzlich in den Rechner ein. Nur so erhalten Sie ein korrektes Ergebnis über die geleisteten Arbeitstage im geltenden Steuerjahr.

 

Fragen und Antworten rund um die Arbeitstage

Wie viele Arbeitstage pro Monat gibt es?

Je nachdem, ob man einem Beschäftigungsverhältnis nachgeht, bei dem eine 5- oder eine 6-Tage-Woche vorgesehen ist, variiert die Anzahl der Arbeitstage pro Monat. Außerdem spielt die Wochen- und Werktagsanzahl pro Monat eine Rolle bei der Berechnung. Der Februar ist zum Beispiel kürzer als der August, weshalb man im Februar weniger Arbeitstage absolviert. Dafür ist der August ein klassischer Ferienmonat, wodurch es passieren kann, dass man im August sogar auf effektiv weniger Arbeitstage als im Februar kommen kann.

Des weiteren ist bei der Ermessung der geleisteten Arbeitstage pro Monat auch zu kalkulieren, ob man eine gewissen Anzahl von Tagen krank gemeldet war oder es Feiertage gab, die nicht als Arbeitstage gewertet werden können. Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der Anzahl an Arbeitstagen pro Monat ist aufgrund dieser vielen Faktoren nicht möglich.

Wie viele Arbeitstage kann man in der Einkommensteuererklärung ansetzen?

Bei der Angabe der Arbeitstage in der Steuererklärung legen die Finanzämter in der Regel die sogenannte Nichtaufgriffsgrenze zugrunde. Mit dieser Grenze werden Beträge und Angaben ohne genauere Prüfung bemessen; bei den Arbeitstagen etwa die Anzahl, die im Durchschnitt üblich ist. Verlassen sollte man sich auf die Praxis der Nichtaufgriffsgrenze aber nicht.

Eine Fünf-Tage-Woche ergibt im Schnitt eine Nichtaufgriffsgrenze von 230 Arbeitstagen pro Jahr. Eine Sechs-Tage-Woche im Mittel entsprechend 280 Arbeitstage pro Jahr. Wer bei einer vertraglich vereinbarten Fünf-Tage-Woche auf mehr als 230 Arbeitstage kommt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt Belege für die Mehrarbeit haben möchte, damit sie in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Wie viele Arbeitstage pro Woche sind erlaubt?

Im Arbeitszeitgesetz ist die maximal erlaubte Arbeitszeit in § 3 klar geregelt. Diese beträgt pro Tag 8 Stunden. Weil das Arbeitszeitgesetz den Samstag als Werktag betrachtet, beträgt die erlaubte Höchstarbeitszeit pro Woche 48 Stunden, verteilt auf maximal 6 Arbeitstage pro Woche, die das Gesetz vorsieht und erlaubt.

In Ausnahmefällen sind 10 Stunden pro Arbeitstag gestattet. Dieses Pensum darf allerdings nicht länger als 6 Monate am Stück gearbeitet werden. Pausen während der Arbeitstage gelten übrigens nicht als Arbeitszeit, wodurch sich die gefühlte Arbeitszeit auf wöchentlich 42,5 bis 45 (bei 5 Arbeitstagen pro Woche) bzw. 51 bis 54 Stunden (bei 6 Arbeitstagen in der Woche) erhöht.

Wo muss man die Arbeitstage in der Steuererklärung eintragen?

Die Anzahl der Arbeitstage werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N eingetragen. Dort tragen Sie auch in Anspruch genommene Urlaubstage und eventuelle Krankheitstage ein. 

Wie kann man die Arbeitstage berechnen?

Je nachdem, ob es sich um reguläres oder um ein Schaltjahr handelt; ob eine Vielzahl von Feiertagen auf Arbeitstage gefallen sind; ob man häufiger oder seltener krank war und ob man seinen kompletten Jahresurlaub im zu veranlagenden Jahr genommen hat, schwankt die Anzahl der Arbeitstage bisweilen erheblich. Unser Arbeitstagerechner erleichtert Ihnen die Berechnung. Machen Sie dort Ihre individuellen Angaben und finden Sie im Handumdrehen und ohne mathematische Mühen heraus, wie viele Arbeitstage Sie im jeweiligen Steuerjahr absolviert haben.

 

Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.