Abgrenzung von Leistungen und Teilleistungen in der Bauwirtschaft (Verfügung der OFD Karlsruhe)
Handelt es sich um eine abgrenzbare Teilleistung oder um eine nicht trennbare Gesamtleistung? Diese Problematik wurde auch von der Finanzverwaltung erkannt und im Merkblatt USt M 2 und in einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 28.2.2012 (S 7270, Karte 2) näher geregelt.
Hier können Sie die Verfügung als PDF herunterladen.