Gesamtumsatz

Die Höhe des Gesamtumsatzes ist umsatzsteuerlich relevant. So wird bei der Genehmigung der Ist-Besteuerung und bei der Kleinunternehmerregelung auf den Gesamtumsatz abgestellt. Der Gesamtumsatz wird wie folgt berechnet:

Summe aller steuerbaren Umsätzen

./.

steuerfreie Umsätze

./.

steuerfreie Hilfsumsätze

=

Gesamtumsatz

Als Hilfsumsätze gelten die Umsätze des Unternehmens, die nicht zum eigentlichen Unternehmensgegenstand gehören. So gehört zum Beispiel der Umsatz aus dem Verkauf eines Betriebsgebäudes nicht zur Haupttätigkeit eines Unternehmens.

Zum Gesamtumsatz gehören nicht die Einfuhren und nicht der innergemeinschaftliche Erwerb. Auch Umsätze, die durch die Veräußerung und die Entnahme von Anlagevermögen realisiert werden, fließen nicht in den Jahresgesamtumsatz ein.

Bei nicht ganzjähriger Unternehmenstätigkeit, muss der realisierte Umsatz in einen Jahresumsatz umgerechnet werden. Dabei gelten angefangene Monate als volle Monate.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 19 Abs. 3 UStG

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #